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Ab 2023 müssen Sie Mengen eingesetzter Antibiotika an EU melden

Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten sind ab 2023 verpflichtend, die Verbrauchsmengen von Antibiotika zu erfassen und zu melden.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab dem Jahr 2023 sind alle Mitgliedstaaten der EU nach Artikel 57 der europäischen Tierarzneimittelverordnung verpflichtet, die bei Tieren eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln zu erfassen und im darauffolgenden Jahr der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) mitzuteilen.

Die Pflicht zur Verbrauchsmengenerfassung antimikrobieller Arzneimittel liegt in der europäischen Gesetzgebung begründet und ist ab dem Jahr 2023 für Rinder, Schweine, Hühner und Puten verpflichtend, informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In den nächsten Jahren kommen weitere Tierarten wie Schaf, Ziege, Pferd, Hund und Katze hinzu.

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Hintergrund sind die zunehmenden Resistenzen potenziell pathogener Erreger gegenüber antimikrobiellen Stoffen (antimikrobielle Resistenzen - AMR), die für Menschen und Tiere ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen und weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt und das Wirtschaftswachstum haben.

Was will das Amt wissen?

Zur Vergleichbarkeit der Daten unter den einzelnen Mitgliedstaaten wurde eine Meldung auf Packungsebene festgelegt und daher muss unter anderem die Packungsgröße mit der jeweiligen Einheit bei der Verbrauchsmengenerfassung angegeben werden. Das BVL wird diese und weitere notwendige Parameter in regelmäßig aktualisierten Arzneimittellisten bereitstellen.

Für jedes Arzneimittel muss (wie auch im Anwendungs- und Abgabe-Beleg) unterschieden werden, ob es sich um eine Verschreibung, Abgabe oder Anwendung handelt. Denn auch die Mengen, die verschrieben werden, müssen entsprechend erfasst werden.

Datenbank noch nicht freigeschaltet

Die für die Verbrauchsmengenerfassung vorgesehene Datenbank kann allerdings erst nach abgeschlossener nationaler Gesetzgebung final angepasst und für die Datenerfassung verwendet werden. Eine Aufzeichnung der Verwendungsdaten muss jedoch ab dem 1. Januar 2023 erfolgen, da die gesetzliche Verpflichtung durch die europäische Gesetzgebung besteht. Ideal wäre daher, wenn die Datenerfassung und -speicherung bereits in der Praxissoftware mit den nötigen Datenfeldern erfolgen könnte. Als Hilfestellung könnten die vom BVL bereitgestellten Arzneimittelkataloge (veterinär und voraussichtlich auch human) in der Praxissoftware hinterlegt werden.

Hintergrund

Eines der Hauptziele der europäischen Tierarzneimittelverordnung ist die Bekämpfung der AMR. Die nationale Umsetzung der Verordnungen sei unerlässlich, um Deutschlands Verpflichtung im globalen und europäischen Kampf gegen AMR zu erfüllen, so das BVL. Demzufolge wird derzeit das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Hinblick auf die erwähnten Verpflichtungen angepasst. Das Gesetzgebungsverfahren ist zurzeit noch nicht abgeschlossen (Stand 27.10.2022), der Kabinettsentwurf zur Änderung des TAMG vom 13.07.2022 ist allgemein zugänglich.

In Deutschland erfolgt bereits für einen Großteil der Masttier-Betriebe ein Antibiotika-Monitoring (Benchmarking) über die Ermittlung der Therapiehäufigkeiten. Ab dem nächsten Jahr müssen jedoch für alle Rinder, Schweine, Hühner und Puten die Antibiotikaverbrauchsmengen (Anwendung/Abgabe/Verschreibung) gemeldet werden, unabhängig von der Tierbestandsgröße und aufgeteilt nach den jeweiligen (im neuen TAMG festgelegten) Nutzungsarten. Hinzu kommen weitere zusätzliche Angaben.

In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 werden im Anhang 2 alle notwendigen Datenfelder aufgelistet, die für einen kompletten Datensatz zur Meldung an die EMA erforderlich sind. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert als nationaler Datenverwalter für die Meldung an die EMA. Die meisten dieser Datenfelder können nachträglich am BVL angereichert werden.

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