Der Bundestag befasst sich mit Ausnahmen beim Mindestlohn für ausländische Erntehelfer. Ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion ist am Mittwoch (26.6.) in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden.
Die AfD sieht insbesondere die heimischen Betriebe mit Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen durch den im europaweiten Vergleich hohen Mindestlohn in der Wettbewerbskraft gefährdet. Solange es im Binnenmarkt keine einheitlichen Wettbewerbsbedingungen gebe, sei eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim Mindestlohn unumgänglich, so die AfD-Fraktion. Andernfalls sei ein Verlust der heimischen Sonderkulturproduktion zu befürchten.
In der Debatte lehnte Dr. Daniela De Ridder von der SPD den Antrag ab. Der Mindestlohn schütze vor „Dumpingpreisen“ für saisonale Erntearbeit. Und das in einer Branche, in der der Mindestlohn faktisch ohnehin oft unterschritten werde. Dagegen forderte Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion eine „Weiterentwicklung“ des Mindestlohns „unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten“. Die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe gegenüber ausländischen Mitbewerben sei zu sichern.
Beate Müller-Gemmecke von den Grünen erinnerte an nationale und europäische Rechtsvorgaben, wonach Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit schlechter gestellt werden dürfen.
Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg räumte ein, dass die Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 Landwirtschaftsbetriebe vor große Herausforderungen gestellt habe. Aber ähnlich belastete Betriebe gebe es auch zum Beispiel in der Gastronomie. Ausnahme seien daher schwierig zu regeln, so Cronenberg. Entlastungen für Landwirte müssten an anderer Stelle erfolgen, etwa durch den Bürokratieabbau.