Ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima liegt uns auch nach der Überarbeitung unseres Kommentarbereichs weiterhin am Herzen. Wir wollen Ihnen jederzeit die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu den Themen, die die Landwirtschaft bewegen, zu äußern. Dafür stellen wir Ihnen ab sofort wöchentlich eine Sammlung unserer Leserzuschriften zu verschiedenen Themen zusammen. Diese Leserstimmen spiegeln die Meinung unserer Leserinnen und Leser und geben nicht unbedingt die Meinung unserer Redaktion wieder.
Sie möchten Ihre Gedanken ebenfalls mit uns teilen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail mit dem Stichwort „Leserstimmen“ an: Hanna.Grieger@topagrar.com
Wir behalten uns vor, die Einsendungen gekürzt in diesem und ähnlichen Formaten zu veröffentlichen.
Zu: „Nach den Bauernprotesten: Außer Spesen nichts gewesen?
Monatelang haben die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland für den Erhalt der Agrardiesel-Regelung gekämpft. Nun bleibt es beim Ausstieg aus der Steuerrückerstattung. Umsonst waren die Demos aber keinesfalls, meint top agrar-Korrespondent Marko Stelzer in seinem Kommentar zum Agrardiesel. Auch einige Leser haben ihre Meinung zu diesem Thema mit uns geteilt. Eine Auswahl lesen Sie hier:
Kleine Betriebe bleiben auf der Strecke
„Ich bin mehr als enttäuscht darüber, dass es bei dem „Aus“ bleibt. Für mich als kleiner Nebenerwerbslandwirt bringen die erwähnten Entlastungen (Risikorücklage, Tarifglättung, Beibehaltung der Vorsteuerpauschale) vermutlich kein Geld in meinen Betrieb. Ich muss nach wie vor einen pauschalen Satz von 350 € pro ha versteuern.
Auch bei dem Thema neue Techniken können wir nicht mitmachen, da die notwendigen Investitionen, trotz der Förderungen, für einen Kleinbetrieb nicht finanzierbar sind. Letztendlich bedeutet das, dass das Höfesterben von kleineren Betrieben noch beschleunigt wird.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie auch einmal die Situation von kleineren Betreiben in der top agrar aufgreifen würden.“ (Jochen Mayer)
Ich hoffe auf eine Alternative zum Agrardiesel
„Ich habe erwartet, dass die Teilsteuerrückerstattung keinen Bestand hat. Ich hoffe aber, dass ein steuerbefreiter Agrarkraftstoff eine Chance hat; sei es PÖL oder Biodiesel mit höherer Beimischung von Pflanzenölen. Gute Argumente liefern da schon der Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung.
Ansonsten hoffe ich, dass der Ansatz der Verschlankung der Bürokratie weiter verfolgt wird, da hier auch für den Staat ein gewaltiges Einsparpotential vorhanden ist. Denn die Misstrauensverwaltung hat für alle Betriebe zu einer erheblichen Kostenlast geführt, egal ob Landwirtschaft, Handwerk oder Handel.
Falls all dies nicht ernst gemeint ist, so hoffe ich, dass es Herr Rukwied ernst gemeint hat, als er sagte: „… dann kommen wir wieder.“ Allerdings dauern diese Prozesse, deshalb wäre ein Ultimatum für erste messbare Ergebnisse vielleicht gut.“ (Dieter Hagedorn)
Ohne Agrardiesel keine effiziente EU-Landwirtschaft
„Die Landwirte unterschätzen völlig die Brisanz dieser Veränderung. Der Agrardiesel ist im Prinzip die letzte von der CO2-Steuer ausgenommene fossile Energie. Deshalb ist dieser Punkt für die Grünen so wichtig.
Fällt diese Bastion, wird man die vielen, weniger griffigen CO2-Positionen angreifen, die letztlich zur Vernichtung der effizienten und mechanisierten Landwirtschaft in der EU führen werden.“ (Heinrich Duepmann)
Zu: „Bürokratie bei der Düngung: ‚Wir dokumentieren uns zu Tode‘“
Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz, Wirtschaftsdüngermeldung: Für Landwirtin Anne Katrin Rohlmann hat das aktuelle Ausmaß an Bürokratie die Grenzen des Erträglichen überschritten. Sie berichtet bei top agrar ihre Meinung. Wie unsere Leser das Thema sehen, lesen Sie hier:
Wir sollen rechnen, statt pflanzenbaulich sinnvoll zu arbeiten
„Die Ermittlung des Düngebedarfes ist gerade noch zu ertragen, aber die Kilogramm-genaue Einhaltung pro Schlag ist nicht möglich und auch pflanzenbaulich nicht sinnvoll. Warum ist es denn nicht möglich, den Bedarf zu ermitteln wie bisher, die Einhaltung jedoch nur innerhalb der Kultur zu fordern? So könnte jeder dokumentieren, was er gemacht hat. Ein Weizen der hell wird brauch nun einmal etwas mehr Dünger, auf einem anderen Weizenfeld kann ich diesen dann einsparen.
Vergleicht man die Bedarfswerte aller 16 Bundesländer fällt einem auf, dass sich diese unterscheiden. Für Betriebe in Grenzgebieten eine unnötige Mehrbelastung. Meldepflichten wie in Niedersachsen (Enni) verlangen auch die Meldung von Flächen außerhalb des Bundeslandes, können jedoch die Bedarfsermittlung des benachbarten Bundeslandes nicht abbilden. Dazu eine nichtssagende Stoffstrombilanz von der gerade keiner weiß, weshalb man sie braucht oder wer damit etwas anfangen kann.
Die Vorgaben der GAP sind mittlerweile an Komplexität nicht zu übertreffen, sodass man beim Anlegen eines einfachen Blühstreifens bald nicht mehr weiß, wie man ihn deklarieren soll.“ (Georg Haas)
Zu: „Deutscher Wald absorbiert über 50 Mio. t CO2 im Jahr“
Rund 30 % der Fläche von Deutschland sind Wälder. Deren Relevanz spiegelt sich auch im Klimaschutz wider, denn sie absorbieren durch Hölzer und den Waldboden jährlich viele Millionen Tonnen CO2 und säubern damit die Luft. Was ein top agrar-Leser dazu denkt:
Der Wald ist weit mehr als nur ein CO2-Speicher
„Wir sollten uns davor hüten, den Wald zu sehr hauptsächlich zum CO2-Speicher – quasi zu einer natürlichen Carbon Capture and Storage-Anlage, zu degradieren. Denn das ist das Geschäft der Waldstilllegungsbefürworter.
Der Wald hat so viele Funktionen, nicht nur für Ökodienstleistungen oder um der Gesellschaft einen exzessiven CO2-Ausstoß mit gutem Gewissen zu erlauben.
Die Speicherfunktion des Waldes ist eine Nebenleistung der Nutzungsmöglichkeiten, nicht zuletzt der Kleinklima und Wetterbeeinflussung durch Wälder, der Erholungsfunktion, die durch Stilllegung ebenfalls beeinträchtigt werden würde, aber auch der Holznutzung. Selbst wenn Holz verbrannt wird und beim Verbrennen fossile Energieträger ersetzt, ist es allemal vorteilhaft für das Klima, trotz aller gegenteiligen Behauptungen verschiedener Interessenvertreter.“ (Erwin Schmidbauer)
Zu: Schweine verhungern lassen - Landwirt aus Stemwede verurteilt
Am Donnerstag hat das Amtsgericht Rahden sein Urteil gegen einen 37-jährigen Landwirt aus Stemwede und seinen Mitarbeiter gesprochen. Sie hatten die Schweine einfach verhungern lassen. Das Urteil war recht milde, u.a. darf der Landwirt weiter Schweine halten. Wir haben gefragt, wie Sie das finden. Dazu schreiben zwei Leser:
Unangemessenes Urteil
"Ich halte ein Tierhaltungsverbot im Rahmen einer Erstverurteilung für unangemessen, weil es zu stark in das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art.12 GG eingreift. Da der Betrieb bereits mehrmals beim Veterinäramt Minden auffällig geworden ist, steht er dort weiterhin als Risikobetrieb weit oben auf der Liste der zu kontrollierenden Betriebe. Ich gehe davon aus, dass das Veterinäramt Minden in NRW pflichtgemäß vorgehen wird.
Sollte der verurteilte Landwirt sich wieder Vergleichbares oder Schlimmeres zuschulden kommen lassen, so muss er als Wiederholungstäter ernsthaft mit einem Berufsverbot rechnen. Unser Strafjustizsystem ist auf Selbsterkenntnis und Besserung ausgelegt, nicht auf die Vernichtung von Existenzen. (Günter Schanné, Tierarzt i.R.)
Geldstrafe ist lächerlich
"Solchen Leuten sollte man sofort die Lizenz entziehen und nicht mehr zurück geben. Der Bauer hat eindeutig bewiesen, dass er nicht mit Tieren umgehen kann. Eine Geldstrafe für so eine Tierquälerei ist doch lächerlich und die Ausrede 'Ich war überfordert und hatte keine Zeit' ist doch wohl ein Witz. (...)" (Anonyme Mail)
Zu: „Regierung geht auf Landwirte zu: Tarifglättung kommt zurück“
Die Tarifglättung soll als Teil des Kompensationspakets für den Ausstieg aus dem Agrardiesel kommen. Aber wem wird diese Regelung überhaupt helfen? Das haben wir erläutert. Ein Leser schrieb uns seine Gedanken zu diesem Thema:
Tarifglättung bringt nur den wenigsten Landwirten einen Mehrwert
„Die Tarifglättung auf drei Jahre hatte im Vergleich zum Aufwand der Ermittlung bislang nur für die wenigsten Landwirte ein merkliches Plus gebracht. Auf zwei Jahre wird durch das abweichende Wirtschaftsjahr i.d.R. sowieso schon „geglättet“. Das dritte Jahr ist wirklich nur was für Extremjahre und könnte 2022/23 vielleicht einmal greifen. Merkliche Auswirkungen werden nur bei den größten Betrieben zu spüren sein.
Nicht vergessen darf man die Kosten für den Steuerberater, der den Antrag stellen muss. Mit Berechnung kann dieses schnell mal ein paar Hundert Euro kosten. Das steht dann in der Jahresrechnung und die Wenigsten werden etwas mit der Kostenposition anfangen können.
Von der Begründung her, einen Ausgleich für den Wegfall der Agrardieselrückvergütung zu schaffen, passt die Tarifglättung aufgrund der unterschiedlichen Zielgruppen meines Erachtens nur in den wenigsten Fällen. Hier werden Äpfel mit Nüssen verglichen.“ (Anonymer Leser; der Name ist der Redaktion bekannt)
Zu: Greenpeace-Studie zeigt, wie sich grasbasierte Ration auswirkt
Eine von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie zur grasbasierten Milchproduktion zeigt, wie sich die Produktion und der Konsum von Milch und Fleisch verändern würde. Das meint ein top agrar-Leser:
"Wenn man die Stimmen aus der Wissenschaft, z.B. die Beiträge von Herrn Prof. Dr. Windisch, den auch top agrar oft zitiert, ernst nimmt, dann kann man die Greenpeace-Studie nur begrüßen. Sie liefert wertvolle Zahlen und Fakten für die Diskussion.
Der Leser Simon Weber behauptet, Kühe nähmen niemandem die Lebensmittel. Diese Aussage und seine Begründung dazu sind falsch. Mit der richtigen Sortenwahl lassen sich auch auf schweren Böden Backweizen und andere für den Menschen direkt verzehrbare Marktfrüchte produzieren. Dieser Lösungsansatz gilt nebenbei bemerkt auch für Rote Gebiete.
Auch das Argument, dass der Futteranbau für Wiederkäuer für eine vielfältige Fruchtfolge nötig sei, stimmt nicht. Denn besonders einseitige Fruchtfolgen (hohe Maisanteile und lange Selbstfolgen von Mais) haben ausgerechnet solche Betriebe, die intensiv auf Rinderhaltung spezialisiert sind. Gerste wird in Müslimischungen also auch für die menschliche Ernährung verwendet.
Man muss Getreide nicht immer durch Backen zubereiten. Für Triticale gilt dasselbe und statt dieser Getreideart kann man auch Weizen oder Roggen anbauen. Ein Großteil des Futterweizens kann ebenfalls zum Backen verwendet werden (siehe Aktion Rettungsbrote oder auch Aussagen von Prof. Dr. Friedrich Longin von der Landes-Saatzucht-Anstalt Baden-Württemberg).
Mais stellt in einigen Weltregionen das Hauptnahrungsgetreide dar. Vom Raps wird nur das Abfallprodukt verfüttert, dieser Punkt stimmt und ist in der Greenpeace-Studie auch berücksichtigt worden. Aber bei Soja sind die Wertschöpfungsanteile genau umgekehrt. Es wird ausgehend von der Sojavollbohne mehr Geld mit dem SES erlöst als mit dem Sojaöl. Soja wird also in erster Linie zu Futterzwecken angebaut und nicht zur Ölgewinnung.
Die Nahrungskonkurrenz zwischen Menschen und Nutztieren ist real (vgl. auch die Studie 'Livestock: On our plates or eating at our table?') und ich freue mich darauf, dass darüber am 10. April teilweise gesprochen wird. Zur Vollständigkeit gehört jedoch auch, dass die Nahrungskonkurrenz zwischen Menschen und Monogastriern (z.B. Schwein und Geflügel) im Vergleich zu Wiederkäuern noch problematischer ist. Es lohnt sich daher auch eine Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen." (Name bekannt, Schreiber möchte aber anonym bleiben)
Zu: BDM kritisiert Milchindustrie-Verband
Zu wenig Mut und keinen Veränderungswillen: Das wirft der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter dem Milchindustrie-Verband nach dem Berliner Milchforum vor. Was ein top agrar-Leser dazu sagt:
"Artikel 148 GMO sollte kommen, wenigstens für die Privatmolkereien. Die aktuelle Situation ist doch Folgende: Die Molkerei muss alles an Milch annehmen, verarbeiten und verkaufen. Ein Preisrisiko trägt sie nicht, da sie keine festen Einkaufskosten hat. Die Molkerei kann also immer ihre Kosten decken und behält ihre eigene Marge ein, der Rest wird an die Milcherzeuger als Milchgeld ausgezahlt.
Das Risiko, das die Molkerei trägt, besteht im Absatz, also dass sie auf Ware möglicherweise sitzen bleibt, denn sie muss ja alle angelieferte Milch annehmen.
Um das Risiko zu minimieren, nicht auf der Milch sitzen zu bleiben, sind die Molkereien bereit, ihre Produkte zu einem eigentlich zu niedrigen Preis anzubieten, um bei Verhandlungen bzw. in Wahrheit sind es laut eines mir bekannten, ehemaligen ALDI-Managers viel eher offene Ausschreibungen als Verhandlungen, zum Zug zu kommen.
Ein gegenseitiges Preisunterbieten der Molkereien gilt insbesondere dann, wenn zu viel Milch am Markt ist. Denn letztlich verhandelt/bietet die Molkerei nicht mit ihrem eigenen Geld, sondern mit dem Geld der Milchlieferanten.
Auch wenn Artikel 148 keine Garantie für höhere Milchpreise darstellt, das beschriebene, strukturelle Machtungleichgewicht würde der Artikel 148 aufbrechen und Milcherzeuger in eine bessere Verhandlungsposition bringen. Bei genossenschaftlichen Molkereien, bei denen die Eigentümer gleichzeitig die Milchlieferanten sind, besteht dieses Ungleichgewicht nicht, da das Geld der Molkerei gleichzeitig das Geld der Milcherzeuger ist. Hier gilt es zu prüfen, welche Verbesserungen Artikel 148 wirklich erzielen kann oder ob eine Ausnahme von der Umsetzung des Artikels geboten ist.
Was aber im Vergleich zu Artikel 148 auf jeden Fall zu höheren Milchpreisen führt, ist weniger Milch am Markt. Die Bundesregierung sollte daher die Pläne zum Verbot der Anbindehaltung mit Nachdruck verfolgen, den Koalitionsvertrag umsetzen und endlich Klarheit und Planungssicherheit schaffen." (Name bekannt, Schreiber möchte aber anonym bleiben)
Die Leserstimmen der vergangenen Woche können Sie hier noch einmal nachlesen: