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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

4-Punkte-Plan

Agrarministerium will Art. 148 auf den Weg bringen

Die Milcherzeuger erfahren oft erst Wochen nach der Ablieferung, welchen Preis sie für ihre Milch erhalten. Das und einige weitere Hindernisse will das BMEL aus dem Weg räumen.

Lesezeit: 10 Minuten

Das Bundesagrarministerium will die Stellung der deutschen Landwirte am Milchmarkt stärken. Sie sollen dabei unterstützt werden, auf Dauer auskömmliche Preise für ihre wertvollen Produkte zu erzielen. Dafür legt das BMEL einen 4-Punkte-Plan zur Milchviehhaltung vor. Darin sind außerdem Maßnahmen für eine nachhaltige und möglichst klimafreundliche Milcherzeugung vorgesehen. Das Maßnahmenpapier ist ein Ergebnis der BMEL-Milchkonferenz im vergangenen August.

Vor allem um die wirtschaftliche Ausgangsbasis der Milchbauern zu verbessern, wird das BMEL die nationale Anwendung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zur Gestaltung der Lieferbeziehungen auf den Weg bringen. Dieser Artikel bietet für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse die Möglichkeit, eine Vertragspflicht mit bestimmten Bestandteilen national festzulegen, etwa was Preise und Liefermengen betrifft.

Das Problem heute: Die Milcherzeuger erfahren oft erst Wochen nach der Ablieferung, welchen Preis sie für ihre Milch erhalten. Die Gestaltung der Lieferbeziehungen ist daher ein Baustein, um die Kräfteverhältnisse in der Wertschöpfungskette zugunsten der Milcherzeuger besser auszubalancieren.

Das BMEL will zudem auch über Marktmaßnahmen mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Milcherzeugung fördern. Überdies prüft das BMEL mögliche Ansätze, um die Transparenz auf dem Markt für regional gekennzeichnete Produkte zu verbessern.

Der 4-Punkt-Plan sieht darüber hinaus vor, die Diversifizierung der Absatzstrukturen zu fördern und die Bedeutung des Grünlands für die Ernährungssicherung und Biodiversität, für die Kulturlandschaft und den Tourismus noch deutlicher hervorzuheben. Schließlich ist auch die Unterstützung der Forschung für eine nachhaltigere Milcherzeugung sowie die Zucht robuster Nutztierrassen dem BMEL ein zentrales Anliegen.

Die Kernpunkte des Plans:

  1. Marktstellung der Milcherzeuger verbessern:

    • Die Anwendung von Artikel 148 der GMO anschieben

    • Artikel 210a GMO bekannt machen. Er macht es möglich, trotzt Kartellverbot Absprachen zu höheren Preisen zu treffen. Bedingung: Nachhaltigkeitsstandards, die über das gesetzliche Niveau hinausgehen.

    • Marktinformationen besser zugänglich machen und schrittweise eine Preisbeobachtungsstelle aufbauen sowie eine stärkere Angebotsbündelung fördern.

  2. Fördermaßnahmen:

    • Diversivizierung der Absatzstrukturen fördern

    • Förderalternativen für intensiver genutztes Grünland mit Weidetierhaltung starten

    • Tiergerechte Haltungsverfahren (Weidehaltung usw.) besser honorieren

  3. Forschungsförderung:

    • Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz in der Landwirtschaft

  4. Tiergesundheit stärken

    • Auf Gesundheit und robuste Rassen ausgerichtete Zucht

    • Erhalt der genetischen Vielfalt

    • nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

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D e r 4-P u n k t e - P l a n

1. Stellung der Erzeuger am Milchmarkt stärken

Wir zitieren aus dem Papier im Original-Wortlaut:

Mittels Marktmaßnahmen will das BMEL die Position der Erzeugerebene im Milchsektor verbessern und sie dabei unterstützen, bessere Preise zu erzielen. Dazu wurde zunächst das Agrarorganisationen und-Lieferketten Gesetz (AgrarOLkG) evaluiert.

Das Gesetz trat 2021 in Kraft und ist die Umsetzung der vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassenen Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie).

Das AgrarOLkG stärkt die Verhandlungsposition von Landwirten sowie anderen Lieferanten entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittellieferkette, indem es unlautere Handelspraktiken verbietet.

Das BMEL hat unter Mitwirkung der Wirtschaftsbeteiligten untersucht, wie die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken wirken, und im November 2023 dem Bundestag seinen Evaluierungsbericht vorgelegt. Die Evaluierung zeigt, dass das Gesetz erste Wirkung entfaltet und die Anwendung unlauterer Praktiken zurückgegangen ist. Vor allem bei verspäteten Kaufpreiszahlungen gibt es Verbesserungen.

Der Bericht zeigt aber auch weiteren Handlungsbedarf: Ausweichbewegungen, mit denen verbotene Praktiken umgangen werden sollen, müssen verhindert werden. Denn es werden weiter problematische Praktiken, wie z.B. unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen, angewendet. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf Lieferanten bestimmter Produktgruppen wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen zwischen 350 Mio. € und 4 Mrd. € hat sich bewährt. Das BMEL strebt daher die Verlängerung der bestehenden Befristung an.

Nationale Anwendung des Artikel 148 kommt

Um insbesondere Milcherzeuger zu unterstützen, wird das BMEL nun die nationale Anwendung des Artikel 148 GMO zur Gestaltung der Lieferbeziehungen auf den Weg bringen. Dazu ist eine Änderung der Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkV) notwendig.

Artikel 148 GMO bietet für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse die Möglichkeit, eine Vertragspflicht mit bestimmten Bestandteilen national festzulegen, also z.B., dass in einem schriftlichen Vertrag Preise und Liefermengen geregelt sein müssen. Dabei sind genossenschaftliche Molkereien nur dann von der Vertragspflicht ausgenommen, wenn deren Satzungen oder Lieferordnungen Bestimmungen enthalten, die eine ähnliche Wirkung haben. Erfüllen Genossenschaften die Anforderungen des Artikel 148 GMO in ihrer Satzung oder Lieferordnung nicht, so muss auch hier nachgesteuert werden.

Das BMEL will außerdem auch über Marktmaßnahmen mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Milcherzeugung fördern. Artikel 210a GMO bietet seit der GAP-Reform 2021 eine Ausnahmevorschrift vom Kartellverbot für übergesetzliche Nachhaltigkeitsstandards in der Lebensmittelversorgungskette. Demnach ist es möglich, Absprachen zu höheren Preisen zu treffen, wenn Nachhaltigkeitsstandards erfüllt werden, die über das gesetzlich verpflichtende Niveau hinausgehen.

Das BMEL begrüßt das, denn so haben Erzeuger die Möglichkeit, höhere Kosten für Umwelt- und Tierschutz entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben und über höhere Erzeugerpreise abzudecken. Das BMEL möchte diese Möglichkeit besser bekannt machen. Dafür ist eine Informationsveranstaltung geplant, um die Branche zu informieren und zu ermutigen, die hier gegebenen Möglichkeiten zu nutzen.

Überdies prüft das BMEL mögliche Ansätze, um die Transparenz auf dem Markt für regional gekennzeichnete Produkte zu verbessern. Das BMEL will Marktinformationen besser zugänglich machen und schrittweise eine Preisbeobachtungsstelle aufbauen sowie eine stärkere Angebotsbündelung fördern. Dazu wird die Möglichkeit geprüft, die Marktdaten in komprimierter Form und mit zusätzlichen Marktindikatoren und -indizes zur Verfügung zu stellen. Informationen sollen in Zukunft leichter zugänglich und verständlicher dargestellt werden, damit Produzenten und Produzentinnen diese leichter nutzen können. Vorstellbar wäre z. B. die Einrichtung eines Markt- Dashboards mit Preisen, Mengen und Indikatoren.

2. Zukunftsfähige Milcherzeugung mit zielgerichteten Fördermaßnahmen stärken

Das BMEL will die Qualitätsmärkte für Milch stärken und die Diversifizierung der Absatzstrukturen für Milch fördern. Eine Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) bereits möglich.

Außerdem fördert das BMEL innovative Modellprojekte im Rahmen von BULEplus sowie regionale Bio-Wertschöpfungsketten in Forschung und Praxis über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL). So wird beispielsweise der Aufbau einer regionalen Wertschöpfungskette für kuhgebunden aufgezogene Kälber aus der Bio-Milchvieherzeugung gefördert oder auch die Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten in der Alpenregion u.a. für Bio- Rindfleisch und Bio-Heumilch.

Das BMEL wird zudem im Rahmen des BULEplus einen Fachkongress zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten veranstalten. Der Kongress „Erfolgreiche Regionalvermarktung – Erfahrungen und Best Practice“ wird dem Austausch von Informationen und Vernetzung dienen und im Juni 2024 stattfinden.

Stärkere Grünlandnutzung fördern

Ziel des BMEL ist es, die dauerhafte Grünlandnutzung in Deutschland zu stärken und zu sichern. Bereits jetzt werden Dauergrünlandflächen bei der Förderung im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Direktzahlungen berücksichtigt. Bei der GAP werden in der 1. Säule mehrere Öko-Regelungen (ÖR, auch Eco-Schemes genannt) für Grünland angeboten. Diese Fördermöglichkeiten etwa mit Altgrasstreifen und extensiver Bewirtschaftung (ÖR 1d - Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland) sind freiwillig und einjährig.

Auch für extensives Grünland im ganzen Betrieb gibt es laut Öko-Regelungen Fördergelder (ÖR 4 – Dauergrünlandextensivierung). Landwirte können sich außerdem die Erhaltung und Pflege ihrer Grünlandstandorte über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ fördern lassen.

Eine Förderung der Flächenbewirtschaftung auf Acker- oder Dauergrünland mit gleichzeitigem Anbau von Wertholz oder Obstanbau kann ebenfalls gefördert werden (ÖR 3 – Agroforst). Im Rahmen der Öko-Regelung 7 sind landwirtschaftliche Flächen in Natura 2000 Gebieten (nach EU-Richtlinie definierte Gebiete) förderfähig. Diese Förderung kann auch für Grünland genutzt werden. Gleichwohl gelten die Betriebe mit Milcherzeugung auf Grünland als die Verlierer der GAP ab 2023, da es für intensiver genutztes Grünland trotz seiner Leistungen für den Klimaschutz keine passende Öko-Regelung gibt.

Förderalternativen für intensiver genutztes Grünland mit Weidetierhaltung

Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) hat gefordert, dort nachzusteuern, wo die GAP ihre Ziele für Umwelt- und Klimaschutz nicht erreicht. Das BMEL entwickelt im Auftrag der Bundesländer derzeit verschiedene Förderalternativen für intensiver genutztes Grünland mit Weidetierhaltung und setzt sich für die zeitnahe Einführung ein.

Im Rahmen der 2. Säule der GAP sowie der GAK werden zudem tiergerechte Haltungsverfahren wie z. B. Sommerweidehaltung, Haltung in Gruppen oder im Laufstall und mit Weide gefördert. Dabei bieten die Länder unterschiedliche Fördermaßnahmen an. Wir wollen die öffentlichen Leistungen dieser Betriebe perspektivisch noch besser honorieren. Für die GAP nach 2027 haben wir uns das Ziel gesetzt, bisherige Zahlungen in eine öffentliche Honorierung für Gemeinwohlleistungen, wie Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz, angemessen umzuwandelnumwandeln.

3. Forschung für eine zukunftsfähige Milchviehhaltung fördern

Auch im Bereich der Forschungsförderung für eine nachhaltigere Milcherzeugung ist das BMEL aktiv. Im Rahmen des bestehenden Forschungs- und Innovationsprogramms Klimaschutz in der Landwirtschaft wurde am 14. März 2023 eine Bekanntmachung zur Förderung von Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Energieeinsparung durch klimaoptimierte Produktionssysteme in der Tierhaltung veröffentlicht.

Ziel ist es effiziente und praxisnahe Konzepte für eine klimagerechte Tierhaltung zu entwickeln von denen milcherzeugende Betriebe profitieren können. Das Vorhaben „Verbesserte Futtermittelbewertungssysteme für Rinder“ wurde mit 840.000 € durch das BMEL gefördert.

Neue Erkenntnisse zur Energiebewertung auf Basis der Umsetzbaren Energie und die Proteinbewertung als dünndarmverdauliches Protein/Aminosäuren konnten gewonnen werden. Mit diesen neuen Bewertungssystemen wird der Futteraufwuchs vom Grünland mit seiner hoch verdaulichen Faser aufgewertet und erreicht somit eine Verbesserung des Futterwertes für Milchkühe.

Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen

Das BMEL will damit milcherzeugende Betriebe unterstützen, eine optimale Fütterung zu gestalten, um gesunde Rinder und einen verbesserten Milchertrag zu erreichen. Die neuen Versorgungsempfehlungen wurden in Form des Buches „Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen“ publiziert. Sie sollen ab dem Jahr 2025 angewandt werden.

Im Verbundvorhaben Simultan-G 2030 (Fördersumme 1,2 Mio. €) wird die Eignung bisher wenig genutzter Leguminosen und Kräuter als Futtermittel untersucht, um das Grünland als ressourcenschonende und ohne Nahrungskonkurrenz zum Menschen stehende Futtergrundlage zukunftsfähig zu gestalten. Mit dem Vorhaben sollen die Grundlagen geschaffen werden für eine verstärkte Integration von Kräutern in Grünlandaufwüchse, um insbesondere eine deutlich trockenstresstolerantere Futtergrundlage vom Grünland zu produzieren, die Grundfutterqualität zu verbessern und die Biodiversität im Grünland deutlich zu erhöhen.

Das BMEL fördert außerdem Studien zu Kreuzkräutern, wie das Jakobskreuzkraut, die in bereits sehr geringen Dosen die Gesundheit von Mensch und Tier gesundheitlich schädigen können, um Empfehlungen an tierhaltende Betriebe geben zu können. Außerdem fördert das BMEL Forschungsprojekte im Bereich Digitalisierung zum Herdenmanagement, zur Verbesserung des Tierwohls, Umwelt- und Klimaschutzes.

Mehr nachhaltige Tierzucht

Aber auch die Tiergesundheit ist für die nachhaltige Milcherzeugung zentral. Daher fördert das BMEL Forschungsaktivitäten zum Thema nachhaltige Tierzucht. Dabei werden beispielsweise genetische und phänotypische Trends untersucht, um die Situation und Entwicklung der Zucht auf Gesundheit und Robustheit zu beobachten und zu fördern. Außerdem wird Material in die Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere eingelagert und genotypisiert.

4. Tiergesundheit stärken und robuste Nutztierrassen fördern

Das Leitbild des BMEL für die Tierzucht ist eine auf Gesundheit und robuste Rassen ausgerichtete Zucht für die einzelnen landwirtschaftlichen Nutztierrassen. Wichtig dabei sind außerdem der Erhalt der genetischen Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Erzeugung sicherer Lebensmittel. Somit bildet die Tierzucht ein Schlüsselelement zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen, denn gesunde Tiere bedeuten höhere Produktivität und Erlöse bei einer geringeren Umweltbelastung. Daher unterstützt das BMEL die Verbesserung der Tiergesundheit und die Nutzungsdauer der Tiere auch auf züchterischem Wege.

Dazu hat das BMEL eine Reihe Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu gehört die Förderung der Datenerhebung von für Gesundheit und Robustheit relevanter Zuchtmerkmale im GAK Fördergrundsatz „Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ und damit Verbesserung der Zuchtinformationen über diese Merkmale und schließlich eine höhere Gewichtung dieser Merkmale. Außerdem fördert das BMEL die Haltung gefährdeter Nutztierrassen durch den GAK Fördergrundsatz „Tiergenetische Ressourcen".ie

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