Agri-PV und Solarparks: Das plant die Bundesregierung
Mit dem Gesetzesentwurf zum Solarpaket will die Bundesregierung den Ausbau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen begrenzen und gleichzeitig Agri-PV sowie Artenvielfalt stärken.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. Neu ist, dass beim weiteren Ausbau der Photovoltaik (PV) auf der Freifläche die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden sollen.
Besonders relevant: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nun festgeschrieben, dass mindestens 50 % des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert laut Bundeslandwirtschaftsministerium den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird laut Gesetzesentwurf dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040.
Versiegelte Flächen und Doppelnutzung
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium war nach eigenen Angaben mit Blick auf die Flächenkonkurrenz in den ländlichen Räumen ebenso wichtig, dass verstärkt Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen, also insbesondere auf Parkplätzen oder in Doppelnutzung wie durch Agri-Photovoltaik. Durch diese Mehrfachnutzung können mögliche Flächenkonkurrenzen wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite entschärft werden. Im Gegenteil werden positive Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung generiert, denn die hoch aufgeständerten PV-Paneele können beispielsweise Obstbau oder Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen.
Besondere Förderung
Um vorrangig PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert einen Zuschlag erhalten. Erfasst sind dabei:
Agri-PV-Anlagen, die mindestens 2,10 m hoch aufgeständert sind (lichte Höhe),
extensivere Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 m,
Moor-, Floating und Parkplatz-PV.
Eine extensivere Bewirtschaftung bei Agri-PV-Anlagen, bei denen die Module vertikal oder mit einer lichten Höhe von mind. 2,10 m aufgeständert sind, erhalten einen Bonus, wenn sie noch zu definierende Kriterien zur Extensivierung einhalten. Die Vorgaben umfassen neben Anforderungen an die Solaranlage auch solche an die Bewirtschaftung der Fläche. Der Anlagenbetreiber müsste demnach z.B. dem Netzbetreiber nachweisen, dass er auf Herbizide verzichtet.
Neu ist auch der Vorschlag, dass Biodiversitäts-PV eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV werdens soll. Bis zum Frühjahr 2024 sollen detaillierte Anforderungen in einer Verordnung geregelt werden. Darin sollen ökologische und technische Anforderungen bestimmt werden.
Ausweitung der Flächenkulisse
Nach dem Kabinettsentwurf sollen die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden und mit einer Ausstiegsklausel („Opt-Out-Option“) für die Länder verbunden, wenn ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen bereits durch PV-Anlagen genutzt wird. Strenge Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Naturschutzgebiete und Nationalparke) sind jedoch weiterhin von einer EEG- Förderung ausgenommen. Die Länder können Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in den benachteiligten Gebieten ausschließen. Die Mindestöffnung beträgt 1% der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes bis 31.12.2030 und danach 1,5% der landwirtschaftlichen Flächen. Das heißt, bei Überschreiten der 1 %-Schwelle in einem Land vor dem 31.12.2030 kann das Land die benachteiligten Gebiete bis 31.12.2030 ausschließen. Nach dem 31.12.2030 können die Flächen bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden. Werden Flächen im benachteiligten Gebiet durch Rückbau frei, so kann im Umfang dieser Leistung in benachteiligten Gebieten wieder zugebaut werden.
„Energie und Ernährungssicherheit Hand in Hand“
„Das Solarpaket der Bundesregierung berücksichtigt endlich umfassend die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen für die Ernährungssicherung gehen mit diesem Gesetzentwurf Hand in Hand“, bewertet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Anne Monika Spallek, die Pläne. Spallek ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Sie begrüßt vor allem, dass verstärkt Anlagen über versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen wie beispielsweise auf stillgelegten Müllkippen und Abraumhalden. „Nur so können wir den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen und damit auch auf die Kauf- und Pachtpreise reduzieren“, sagt sie.
Die Förderung der Agri-PV könne dagegen den Obstbau stärken: „Versuche zeigen deutlich, dass positive Synergieeffekte generiert werden können, indem weniger Pflanzenschutzmittel benötigt wird, die Kulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand besser geschützt werden, sowie das Wasser gezielt gesammelt und wieder genutzt werden kann“, zählt sie die Vorteile auf.
Sie fordert, dass Biodiversitäts-PV und Agri-PV in der Fläche zum Standard werden. „PV auf landwirtschaftlicher Fläche sollte möglichst immer im Doppel- oder sogar Mehrfachnutzen verwendet werden, denn landwirtschaftliche Fläche ist endlich und in erster Priorität für die Ernährungssicherung zu erhalten. Deshalb werde ich mich auch für eine bessere Förderung der vertikalen Solarmodule einsetzen“, sagt Spallek. Denn vertikal installierte bifaziale Solarmodule in Ost-West-Ausrichtung würden den Speicherbedarf verringern und die Stromnetze entlasten, da sie morgens und abends den meisten Strom erzeugen. Zudem böten sie Erosionsschutz, schonten das Landschaftsbild und könnten vor allem als Zäune mitgenutzt werden.
Bauern sollen profitieren
Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Bauern direkt von der „Sonnenernte“ profitieren können. Mit der Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar, solange sie räumlich-funktional mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, wurde dafür der erste Schritt gemacht. „Diese Fläche dürfte in der Regel ausreichend sein, um eine Agri-PV-Anlage bis etwa 1 MW installierter Leistung darauf errichten zu können. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass gerade diese kleineren Agri-PV-Anlagen auskömmlich gefördert werden, um eine möglichst breite Verteilung und damit auch Akzeptanz der Anlagen zu erhalten“, verspricht die Abgeordnete.
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Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. Neu ist, dass beim weiteren Ausbau der Photovoltaik (PV) auf der Freifläche die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden sollen.
Besonders relevant: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nun festgeschrieben, dass mindestens 50 % des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert laut Bundeslandwirtschaftsministerium den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird laut Gesetzesentwurf dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040.
Versiegelte Flächen und Doppelnutzung
Dem Bundeslandwirtschaftsministerium war nach eigenen Angaben mit Blick auf die Flächenkonkurrenz in den ländlichen Räumen ebenso wichtig, dass verstärkt Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen, also insbesondere auf Parkplätzen oder in Doppelnutzung wie durch Agri-Photovoltaik. Durch diese Mehrfachnutzung können mögliche Flächenkonkurrenzen wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite entschärft werden. Im Gegenteil werden positive Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung generiert, denn die hoch aufgeständerten PV-Paneele können beispielsweise Obstbau oder Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen.
Besondere Förderung
Um vorrangig PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert einen Zuschlag erhalten. Erfasst sind dabei:
Agri-PV-Anlagen, die mindestens 2,10 m hoch aufgeständert sind (lichte Höhe),
extensivere Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 m,
Moor-, Floating und Parkplatz-PV.
Eine extensivere Bewirtschaftung bei Agri-PV-Anlagen, bei denen die Module vertikal oder mit einer lichten Höhe von mind. 2,10 m aufgeständert sind, erhalten einen Bonus, wenn sie noch zu definierende Kriterien zur Extensivierung einhalten. Die Vorgaben umfassen neben Anforderungen an die Solaranlage auch solche an die Bewirtschaftung der Fläche. Der Anlagenbetreiber müsste demnach z.B. dem Netzbetreiber nachweisen, dass er auf Herbizide verzichtet.
Neu ist auch der Vorschlag, dass Biodiversitäts-PV eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV werdens soll. Bis zum Frühjahr 2024 sollen detaillierte Anforderungen in einer Verordnung geregelt werden. Darin sollen ökologische und technische Anforderungen bestimmt werden.
Ausweitung der Flächenkulisse
Nach dem Kabinettsentwurf sollen die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden und mit einer Ausstiegsklausel („Opt-Out-Option“) für die Länder verbunden, wenn ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen bereits durch PV-Anlagen genutzt wird. Strenge Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Naturschutzgebiete und Nationalparke) sind jedoch weiterhin von einer EEG- Förderung ausgenommen. Die Länder können Landschaftsschutzgebiete und Naturparke in den benachteiligten Gebieten ausschließen. Die Mindestöffnung beträgt 1% der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes bis 31.12.2030 und danach 1,5% der landwirtschaftlichen Flächen. Das heißt, bei Überschreiten der 1 %-Schwelle in einem Land vor dem 31.12.2030 kann das Land die benachteiligten Gebiete bis 31.12.2030 ausschließen. Nach dem 31.12.2030 können die Flächen bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden. Werden Flächen im benachteiligten Gebiet durch Rückbau frei, so kann im Umfang dieser Leistung in benachteiligten Gebieten wieder zugebaut werden.
„Energie und Ernährungssicherheit Hand in Hand“
„Das Solarpaket der Bundesregierung berücksichtigt endlich umfassend die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen für die Ernährungssicherung gehen mit diesem Gesetzentwurf Hand in Hand“, bewertet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Anne Monika Spallek, die Pläne. Spallek ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Sie begrüßt vor allem, dass verstärkt Anlagen über versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen wie beispielsweise auf stillgelegten Müllkippen und Abraumhalden. „Nur so können wir den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen und damit auch auf die Kauf- und Pachtpreise reduzieren“, sagt sie.
Die Förderung der Agri-PV könne dagegen den Obstbau stärken: „Versuche zeigen deutlich, dass positive Synergieeffekte generiert werden können, indem weniger Pflanzenschutzmittel benötigt wird, die Kulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand besser geschützt werden, sowie das Wasser gezielt gesammelt und wieder genutzt werden kann“, zählt sie die Vorteile auf.
Sie fordert, dass Biodiversitäts-PV und Agri-PV in der Fläche zum Standard werden. „PV auf landwirtschaftlicher Fläche sollte möglichst immer im Doppel- oder sogar Mehrfachnutzen verwendet werden, denn landwirtschaftliche Fläche ist endlich und in erster Priorität für die Ernährungssicherung zu erhalten. Deshalb werde ich mich auch für eine bessere Förderung der vertikalen Solarmodule einsetzen“, sagt Spallek. Denn vertikal installierte bifaziale Solarmodule in Ost-West-Ausrichtung würden den Speicherbedarf verringern und die Stromnetze entlasten, da sie morgens und abends den meisten Strom erzeugen. Zudem böten sie Erosionsschutz, schonten das Landschaftsbild und könnten vor allem als Zäune mitgenutzt werden.
Bauern sollen profitieren
Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Bauern direkt von der „Sonnenernte“ profitieren können. Mit der Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar, solange sie räumlich-funktional mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, wurde dafür der erste Schritt gemacht. „Diese Fläche dürfte in der Regel ausreichend sein, um eine Agri-PV-Anlage bis etwa 1 MW installierter Leistung darauf errichten zu können. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass gerade diese kleineren Agri-PV-Anlagen auskömmlich gefördert werden, um eine möglichst breite Verteilung und damit auch Akzeptanz der Anlagen zu erhalten“, verspricht die Abgeordnete.