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topplus Neuerungen im Blick

Diese Fördermittel können Sie für Agroforst beantragen

Für Agroforstsysteme auf Acker- oder Grünland gibt es 2023 erstmals GAP-Prämien. Allerdings gibt es je nach Bundesland Unterschiede. So sehen die Fördermöglichkeiten aus.

Lesezeit: 6 Minuten

Als GAP-Agroforst gelten Acker-, Grünland- oder Dauerkulturflächen, auf denen auch Gehölze oder Gehölzstreifen stehen. Prämienfähig sind die Flächen nur, wenn die Anpflanzungen bestimmte Voraussetzungen einhalten. Wir fassen die Neuerungen zusammen und haben mit Dr. Christian Böhm vom Deutschen Fachverband für Agroforst über das neue Fördersystem gesprochen.

Wenn Landwirte Agroforststreifen anlegen, nutzen sie diese meist zu mehreren Zwecken: So gibt es u. a. schützende Pappelstreifen im Hühnerauslauf, Energieholzstreifen für Hackschnitzel, Apfel- oder Nussbaumreihen.

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Gleichzeitig sind die positiven Wirkungen auf Klima und Biodiversität interessant. Denn die Gehölze erhöhen u. a. den Humusgehalt im Boden, mindern Wind- und Wassererosion und verbessern in Hitzeperioden das Mikroklima durch mehr Schatten, Tau und Feuchtigkeit. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass Agroforststreifen bei der Bewirtschaftung Hindernisse darstellen und die Investitionskosten der Anlage hoch sind. Landwirte befürchten zudem, dass sie solche Gehölze nie wieder entfernen dürfen. Doch Rechtsrahmen und Förderung haben sich jetzt aber verbessert.

Agroforst ist prämienfähig

Erstmals sind Agroforstsysteme mit streifenförmig angeordneten oder verstreut auf der Fläche gepflanzten Gehölzen Teil des Agrarfördersystems, derzeit der GAP 2023. Agroforstgehölze auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen zählen jetzt zur landwirtschaftlichen Fläche, ihre Bewirtschaftung zur landwirtschaftlichen Tätigkeit.

Für Agroforstflächen gibt es somit die neue EU-Grundprämie von 156 €/ha, wenn Sie als Landwirt Konditionalität und die Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) einhalten. Auch der Ackerstatus bleibt erhalten und Sie können die Gehölze wieder entfernen.

Die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen als Teil der landw. Nutzung ist somit nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss das Agroforstsystem aber GAP-konform sein. Voraussetzungen dafür sind:

  • Mindestschlaggröße 0,3 ha, zum Schlag gehören die Gehölzflächen plus die dazwischenliegende Fläche, z. B. mit Getreideanbau,
  • mind. zwei Gehölzstreifen/Schlag, max. 40 % Gehölzstreifenanteil,
  • bei verstreut stehenden Gehölzen mind. 50 bis max. 200 Pflanzen/ha,
  • Nutzungskonzept zur Rohstoff- bzw. Nahrungsmittelproduktion,
  • keine Baum- und Straucharten der Negativliste (siehe Übersicht 2) bei Neu­anpflanzungen. Systeme, die Sie vor dem 1.1.2022 angelegt haben, dürfen Gehölze dieser Liste enthalten.

Übrigens: Flächen, die am 31.12. 2022 die Voraussetzungen für Landschaftselemente erfüllt haben, können nicht als Agroforstsystem gelten. Auch sind Agroforstsysteme nicht das gleiche wie „Niederwald mit Kurzumtrieb“ (Kurzumtriebsplantagen, KUP). Dieser zählt zu den Dauerkulturen und un­terliegt eigenen Vorschriften, wie z. B. Beschränkung der Umtriebszeit auf 20 Jahre, nur bestimmte Baumarten etc.

Zusätzlich 60 €/ha Gehölz

Für die Gehölzstreifen können Sie zusätzlich zur Grundprämie (156 €/ha) noch 60 €/ha Gehölzfläche über die Öko­regelung 3 beantragen. Dann gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Flächenanteil der Gehölzstreifen an der gesamten Agroforstfläche zwischen 2 und 35 %,
  • Gehölzstreifenbreite 3 bis 25 m,
  • Holzernte nur im Januar, Februar und Dezember,
  • mindestens 20 und max. 100 m Abstand zum Flächenrand (siehe Übersicht 1), zu Gewässern ist weniger Abstand nötig.

Für verstreut stehende Gehölze wie z. B. Streuobstwiesen gibt es keine Ökoregelung.

Tipp: Um für Agroforstsysteme auf Ackerland die Förderung zu erhöhen, können Sie zusätzlich z. B. die Öko­regelung 6 „Pestizidfreie Bewirtschaftung“ beantragen. Allerdings müssen Sie für die 130 €/ha die gesamte Agroforstfläche pestizidfrei bewirtschaften.

Nur wenige Länder fördern

Eigentlich war laut GAP-Strategieplan vorgesehen, über die 1. Säule die Beibehaltung von Agroforstsystemen zu fördern, während die Länder einen Investitionskostenzuschuss leisten.

Tatsächlich auf Mittel zurückgreifen können derzeit aber nur Landwirte aus Bayern, wie eine top agrar-Umfrage bei den Ländern zeigt. Das Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) sieht einen einmaligen Zuschuss von 65 % vor. Für die Anlage von KUP gibt es max. 1.566 €/ha, für Pflanzung von Sträuchern max. 4.138 €/ha und für Nutz-/Wertholz maximal 5.271 €/ha.

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine ähnliche Förderung geplant. Für Gehölze, die der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen, sind bis zu 1.566 € angestrebt für KUP-Streifen, bis zu 4.138 € für Sträucher und bis zu 5.271 € für Bäume inkl. Sträucher.

In Hessen will die Landesregierung ab 2023 im Rahmen des Klimaschutzplans 2030 eine Maßnahme „Bera­tung und Neuanlage von Agroforstsystemen“ umsetzen. Brandenburg prüft noch die Umsetzung einer investiven Förderung von Agroforstsystemen. Sachsen will die Anlage von Agroforstsystemen auf Ackerland mit einem Fördersatz von 40 % der förderfähigen Ausgaben fördern, Thüringen plant eine Investitionsförderung frühestens ab 2024.

Bundesweit stehen allen Landwirten für die Anpflanzung von Agroforstsystemen Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.

In jedem Fall wichtig ist, sich beraten zu lassen, bevor Sie ein Agroforstsystem anlegen. Informationen u. a. zur Anlage und Wirtschaftlichkeit erhalten Sie auch unter www.defaf.de. Fragen Sie aber auch bei der Förderbehörde nach. Das gilt insbesondere für Ökobetriebe, die überlegen, den Agroforststreifen als Dauerkultur anzulegen. Hier gibt es zwar eine hohe jährliche Förderung, was allerdings genau als Dauerkultur im Sinne der Ökoförderung gilt, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Klären Sie außerdem, ob Vorschriften von Schutzgebieten die Agroforstanpflanzung untersagen. Das kann z. B. in FFH-Gebieten der Fall sein.

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Kommentar

Bei der Förderung dringend nachbessern!

Mit der GAP 2023 haben Landwirte jetzt erstmals die Möglichkeit, Agroforstsysteme rechtssicher zu etablieren, zu bewirtschaften und dafür auch die 156 € EU-Prämien plus 60 € für die Ökoregelung zu bekommen. Das ist ein großer Fortschritt und eröffnet die Chance, mehr für Klimaanpassung, Klima-, Ressourcen- und Naturschutz in der Landwirtschaft zu erzielen.

Doch die GAP 2023 legt den Bauern beim Agroforst noch zahlreiche Steine in den Weg. Statt sie zu ermutigen, ­Agroforstflächen anzulegen und so auch die Ertragsstabilität ihrer Flächen mit Blick auf die sich abzeichnenden Klimaänderungen zu erhöhen, werden fachlich nicht nachvollziehbare ­Anfor­derungen gestellt und Nachweise ­ein­gefordert.

Gerade mit Blick auf die Inanspruchnahme der Ökoregelung 3 stellen Auflagen wie der Mindest­abstand zwischen Gehölzstreifen und ­Flächenrand unnötige Hürden dar. Auch die Förderhöhe von 60 € je Hektar Gehölzfläche ist viel zu niedrig und deckt nicht die Bewirtschaftungskosten, insbesondere bei komplexer auf­gebauten Gehölzstreifen. Hinzu kommt, dass viele Bundesländer keine investive Agroforstförderung bereitstellen.

Das im deutschen GAP-Strategieplan formulierte Ziel, 200.000 ha ­Agroforstgehölze bis zum Jahr 2027 zu pflanzen, wird unter diesen Voraussetzungen wohl kaum erreicht!

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