Ampel plant auch neue Ökoregelung zur Biodiversität
SPD, Grüne und FDP wollen im Agrarpaket neben einer Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung auch eine neue Öko-Regelung mit Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität anbieten.
Die im Rahmen des „Agrarpakets“ der Koalition geplanten Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehen zwei neue Öko-Regelungen vor. Das geht aus dem am Montag (1.7.) vorgelegten Änderungsantrag der Ampelfraktionen zur anstehenden Anpassung des GAP-Konditionalitätengesetzes hervor, mit dem auch die Neuerungen bei den Öko-Regelungen im GAP-Direktzahlungen-Durchführungsgesetz herbeigeführt werden sollen. Demzufolge soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die genaue Ausgestaltung der beiden Öko-Regelungen soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Neue Ökoregelungen soll ab 2026 greifen
Landwirte sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für das Folgejahr 2026 beantragen können. Finanziert werden sollen die zusätzlichen Regelungen nicht über eine Kürzung der Basisprämie. Stattdessen soll auf Mittel zurückgegriffen werden, die aufgrund des Rückgangs an landwirtschaftlichen Flächen in den vergangenen Jahren nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt werden.
Aller Voraussicht nach werden die Bestandteile des Agrarpakets am Donnerstag (4.7.) im Bundestag beschlossen. Laut Zeitplan soll sich der Bundesrat am 27. September abschließend mit den Vorlagen befassen. Vorgesehen sind die Wiedereinführung der Tarifglättung für Land- und Forstwirte im Einkommensteuergesetz, eine Änderung des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLKG) sowie die Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen im Rahmen der GAP.
Konrad: Entlasten die Landwirte spürbar
Für die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, bedeuten die angekündigten Änderungen einen regelrechten Paradigmenwechsel: "Nach langer Zeit mit immer neuen Belastungen erleben wir erstmals eine Zeitenwende mit Entlastungen. Wir entlasten die Landwirte in Deutschland nun spürbar und wirksam, indem wir unter anderem die Verpflichtung für die Flächenstilllegung umfänglich abschaffen."
Die aktuelle Struktur der EU-Agrarpolitik, die noch von Agrarministerin Julia Klöckner mitgestaltet wurde, ist nach Konrads Einschätzung "kompliziert und in weiten Teilen widersinnig". Die Ampel nutze jetzt die nationalen Spielräume weiter aus, um die Flächenzahlungen und die sogenannten Ökoregelungen treffsicherer zu gestalten. "Davon werden die Landwirte profitieren, denn Gelder können somit einfacher abgerufen werden", verdeutlicht die FDP-Politikerin. Die Regierung habe in Absprache mit der Branche einen Mechanismus gefunden, der sicherstellt, dass die Höhe der Basiszahlungen nicht verringert wird, aber gleichzeitig etwa Milchviehhalter einfacher profitieren können.
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Die im Rahmen des „Agrarpakets“ der Koalition geplanten Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehen zwei neue Öko-Regelungen vor. Das geht aus dem am Montag (1.7.) vorgelegten Änderungsantrag der Ampelfraktionen zur anstehenden Anpassung des GAP-Konditionalitätengesetzes hervor, mit dem auch die Neuerungen bei den Öko-Regelungen im GAP-Direktzahlungen-Durchführungsgesetz herbeigeführt werden sollen. Demzufolge soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die genaue Ausgestaltung der beiden Öko-Regelungen soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Neue Ökoregelungen soll ab 2026 greifen
Landwirte sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für das Folgejahr 2026 beantragen können. Finanziert werden sollen die zusätzlichen Regelungen nicht über eine Kürzung der Basisprämie. Stattdessen soll auf Mittel zurückgegriffen werden, die aufgrund des Rückgangs an landwirtschaftlichen Flächen in den vergangenen Jahren nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt werden.
Aller Voraussicht nach werden die Bestandteile des Agrarpakets am Donnerstag (4.7.) im Bundestag beschlossen. Laut Zeitplan soll sich der Bundesrat am 27. September abschließend mit den Vorlagen befassen. Vorgesehen sind die Wiedereinführung der Tarifglättung für Land- und Forstwirte im Einkommensteuergesetz, eine Änderung des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLKG) sowie die Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen im Rahmen der GAP.
Konrad: Entlasten die Landwirte spürbar
Für die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, bedeuten die angekündigten Änderungen einen regelrechten Paradigmenwechsel: "Nach langer Zeit mit immer neuen Belastungen erleben wir erstmals eine Zeitenwende mit Entlastungen. Wir entlasten die Landwirte in Deutschland nun spürbar und wirksam, indem wir unter anderem die Verpflichtung für die Flächenstilllegung umfänglich abschaffen."
Die aktuelle Struktur der EU-Agrarpolitik, die noch von Agrarministerin Julia Klöckner mitgestaltet wurde, ist nach Konrads Einschätzung "kompliziert und in weiten Teilen widersinnig". Die Ampel nutze jetzt die nationalen Spielräume weiter aus, um die Flächenzahlungen und die sogenannten Ökoregelungen treffsicherer zu gestalten. "Davon werden die Landwirte profitieren, denn Gelder können somit einfacher abgerufen werden", verdeutlicht die FDP-Politikerin. Die Regierung habe in Absprache mit der Branche einen Mechanismus gefunden, der sicherstellt, dass die Höhe der Basiszahlungen nicht verringert wird, aber gleichzeitig etwa Milchviehhalter einfacher profitieren können.