Auch ohne Verbot verabschieden sich die deutschen Rinderhalter sukzessive aus der Anbindehaltung. Das zeigen die amtlichen Zahlen der Landwirtschaftszählung.
Auch ganz ohne Verbot ist die Anbindehaltung in Deutschland auf dem Rückzug. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: Laut der Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2020 standen damals noch etwa 1,14 Mio. Rinder oder jedes zehnte Rind in Anbindeställen. Zehn Jahre zuvor waren in der Landwirtschaftszählung noch 3,02 Mio. Anbindehaltungsplätze ermittelt worden, was einem Anteil von 21,5 % des damaligen Rinderbestandes entsprochen hatte.
Berechnungen des Thünen-Instituts hätten zusätzlich ergeben, dass 2020 noch insgesamt 28.257 rinderhaltende Betriebe das Verfahren der Anbindehaltung genutzt hätten, heißt es in der Antwort. Davon sei auf 17.485 Betrieben eine ganzjährige Anbindehaltung zu finden gewesen. Eine Differenzierung, inwiefern die Rinder teilweise oder ganzjährig in Anbindehaltung gehalten wurden, ist laut Bundesregierung anhand der Daten aus der Landwirtschaftszählung nicht möglich.
Verbot würde "Vorzieheffekt" bewirken
„Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung des Jahres 2020 zeigen, dass die Laufstallhaltung und die Anbindehaltung rückläufig waren, andere Stallhaltungsverfahren gewannen hingegen an Bedeutung; hier konnte eine Zunahme von 39 % verzeichnet werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Das Thünen-Institut komme in einer Folgenabschätzung zu dem Schluss, dass bei einem Verbot der Anbindehaltung grundsätzlich von einem Vorzieheffekt hinsichtlich des Strukturwandels ausgegangen werden müsse. Dieser sei jedoch nicht abschließend quantifizierbar.
Neuere amtliche Zahlen zur Anbindehaltung liegen nicht vor. Geht man aber davon aus, dass der rückläufige Trend der Jahre 2010 bis 2020 angehalten hat, dürften Ende 2023 - rechnerisch - gerade noch knapp 600.000 Rinder in Anbindehaltung stehen. Das ist natürlich nur ein theoretischer Wert mit großer Schwankungsbreite nach oben oder unten. Gleichwohl zeigt die Kurve deutlich nach unten, so dass diese Haltungsform schon in wenigen Jahren nur noch eine verschwindend kleine Rolle spielen dürfte. Da fragt man sich, warum es überhaupt das von der Ampel geplante Verbot braucht.
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Auch ganz ohne Verbot ist die Anbindehaltung in Deutschland auf dem Rückzug. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: Laut der Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2020 standen damals noch etwa 1,14 Mio. Rinder oder jedes zehnte Rind in Anbindeställen. Zehn Jahre zuvor waren in der Landwirtschaftszählung noch 3,02 Mio. Anbindehaltungsplätze ermittelt worden, was einem Anteil von 21,5 % des damaligen Rinderbestandes entsprochen hatte.
Berechnungen des Thünen-Instituts hätten zusätzlich ergeben, dass 2020 noch insgesamt 28.257 rinderhaltende Betriebe das Verfahren der Anbindehaltung genutzt hätten, heißt es in der Antwort. Davon sei auf 17.485 Betrieben eine ganzjährige Anbindehaltung zu finden gewesen. Eine Differenzierung, inwiefern die Rinder teilweise oder ganzjährig in Anbindehaltung gehalten wurden, ist laut Bundesregierung anhand der Daten aus der Landwirtschaftszählung nicht möglich.
Verbot würde "Vorzieheffekt" bewirken
„Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung des Jahres 2020 zeigen, dass die Laufstallhaltung und die Anbindehaltung rückläufig waren, andere Stallhaltungsverfahren gewannen hingegen an Bedeutung; hier konnte eine Zunahme von 39 % verzeichnet werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.
Das Thünen-Institut komme in einer Folgenabschätzung zu dem Schluss, dass bei einem Verbot der Anbindehaltung grundsätzlich von einem Vorzieheffekt hinsichtlich des Strukturwandels ausgegangen werden müsse. Dieser sei jedoch nicht abschließend quantifizierbar.
Neuere amtliche Zahlen zur Anbindehaltung liegen nicht vor. Geht man aber davon aus, dass der rückläufige Trend der Jahre 2010 bis 2020 angehalten hat, dürften Ende 2023 - rechnerisch - gerade noch knapp 600.000 Rinder in Anbindehaltung stehen. Das ist natürlich nur ein theoretischer Wert mit großer Schwankungsbreite nach oben oder unten. Gleichwohl zeigt die Kurve deutlich nach unten, so dass diese Haltungsform schon in wenigen Jahren nur noch eine verschwindend kleine Rolle spielen dürfte. Da fragt man sich, warum es überhaupt das von der Ampel geplante Verbot braucht.