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topplus Novelle Tierschutzgesetz

Anbindeverbot für Kühe: Özdemir will Frist von fünf auf zehn Jahre verlängern

Der zweite Entwurf des Tierschutzgesetzes sieht eine längere Frist für das Verbot der Anbindehaltung von Rindern vor. Der Bauernverband begrüßt das, kritisiert aber die Vorgaben für die Kombihaltung.

Lesezeit: 3 Minuten

Milchviehhalter, die ihre Kühe ganzjährig anbinden, können auf eine längere Übergangsfrist hoffen. Wie aus Kreisen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zu erfahren war, sieht der überarbeitete Entwurf zum Bundestierschutzgesetz, der diese Woche in die zweite Ressortabstimmung ging, eine Frist von zehn Jahren vor. Im ersten Entwurf war noch von einer Frist von fünf Jahren die Rede.

Kombihaltung nur mit bis zu 50 Rindern und mit Weide

Zudem soll für Betriebe mit bis zu 50 Rindern und mit Kombinationshaltung eine Ausnahme gelten, wenn diese den Vorgaben der EU-Ökoverordnung entsprechen. Die Verordnung schreibt vor, dass Kühe während der Vegetationsperiode Zugang zur Weide und außerhalb der Weidesaison zweimal pro Woche Auslauf erhalten. Die Ausnahme soll auch dann gelten, wenn die Kombinationsbetriebe übergeben werden.

BBV: Richtung stimmt, aber Änderungen reichen nicht

Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbands (BBV) stimmt die Richtung der Bewegung. Der massive Einsatz des BBV über Jahre hinweg erhalte Gehör. Die BBV-Forderungen würden damit jedoch nicht erfüllt.

„Für die rund 9.000 ganzjährigen Anbindehalter bedeutet dies, dass nun etwas Zeit für die schweren zutreffenden Entscheidungen eingeräumt wird“, so BBV-Milchpräsident Peter Köninger.

"Keine zufriedenstellende Lösung"

Die hohen Anforderungen an die Kombinationshaltung mit Weide und Winterauslauf seien jedoch nicht die Trittsteine, die es brauche, um sich aus der Anbindehaltung weiterzuentwickeln, so Köninger weiter. Auch für zwei Drittel der Kombihalter sei dies überhaupt keine zufriedenstellende Lösung, da sie die Anforderungen nicht erfüllen könnten. Für 25 % der Öko-Milchviehhalter in Bayern, die ihre Kühe in Öko-Kombihaltung halten, sei dies jedoch ein großer Erfolg.

CSU lehnt Anbindeverbot weiter ab

Die CSU lehnt einen Ausstieg aus der Anbindehaltung weiterhin ab. „Wir brauchen keine feste Übergangsfrist bei der Anbindehaltung - egal ob das nun fünf oder zehn Jahre sind“, so Artur Auernhammer, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Die ganzjährige Anbindehaltung sei ohnehin ein Auslaufmodell. Benötigt werde daher eine vernünftige Förderung für den Umbau. Eine in Aussicht gestellte Verlängerung der Übergangsfrist von fünf auf zehn Jahre bedeute, „dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei seinem geplanten Abbau der süddeutschen Milchviehhaltung lediglich vom sechsten in den fünften Gang herunterschaltet.“

Tierschützer sind enttäuscht

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder zeigte sich enttäuscht. „Von den Vorhaben im Tierschutz, auf die sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, findet sich im Entwurf praktisch nichts wieder“, kritisierte Schröder. Die geplante Verlängerung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf zehn Jahre sei „ein gnadenloses Urteil für alle betroffenen Rinder“. Auch bei der saisonalen Anbindehaltung sieht Schröder ein Einknicken des Ministers vor der „Tiernutzlobby“, weil die Ausnahmeregelung für die Kombihaltung nicht mehr an den aktuellen Betriebsinhaber gekoppelt werden soll.

 

Ihre Meinung ist gefragt

Wie stehen Sie zu den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes und speziell zum Verbot der Anbindehaltung für Rinder? Gibt der jetzige Entwurf den Anbinde- und Kombihaltern eine Perspektive?

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