Landwirte haben weniger Antibiotika in der Tiermast eingesetzt
Die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Schweinen und Rindern hat sich im zweiten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr überwiegend verringert. Nur bei Mastgeflügel war ein Anstieg zu verzeichnen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das zweite Halbjahr 2022 (01. Juli 2022 – 31. Dezember 2022) veröffentlicht.
Bei Kälbern und Rindern sowie bei Ferkeln und Schweinen nahm die Therapiehäufigkeit gegenüber der zweiten Jahreshälfte 2021 ab. Bei Mastgeflügel war hingegen ein moderater Anstieg zu verzeichnen.
Kennzahlen entscheiden über Handlungsbedarf
Entscheidend sind für den Tierhalter seine betriebsindividuellen Ergebnisse im Vergleich zu den bundesweiten Kennzahlen. Liegt sein Betrieb über dem landesweiten Median beziehungsweise der Kennzahl 1 muss er gemeinsam mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und gegebenenfalls Schritte zur Senkung der Antibiotikagaben einleiten.
Wird die Kennzahl 2 für das dritte Quartil überschritten, unter dem 75 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, muss der Mäster einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.
Wie ist die Entwicklung?
Laut BVL ist die Kennzahl 2 für die Therapiehäufigkeit bei Mastschweinen binnen Jahresfrist um 0,5 % auf 2,616 gesunken, bei Ferkeln um 6,2 % auf 6,908.
Für Mastkälber ging die Kennziffer 2 um 8,7 % auf 2,306 zurück, und bei Mastrindern lag sie erneut bei 0.
Bei Puten wurde gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 hingegen ein Anstieg der Kennziffer 2 um 2,0 % auf 28,016 und bei Masthähnchen um 3,3 % auf 32,218 festgestellt.
Das Absinken der Therapiehäufigkeiten hat zur Konsequenz, dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden, weil sie mit ihrer betrieblichen Kennzahl dann eher die bundesweite Kennziffer überschreiten.
Ab 2023 werden auch Milchkühe, Legehennen, Junghennen Zuchtschweine und Saugferkel ab bestimmten Betriebsgrößen in die Datenerhebung und Berechnungen der Therapiehäufigkeiten einbezogen. Damit soll die Antibiotikaanwendung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung insgesamt verringert werden.
Alle bundesweiten Kennzahlen für das zweite Halbjahr 2022 sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Die zu erhebenden Daten wurden an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de) gemeldet und die betrieblichen Therapiehäufigkeiten anonymisiert ans BVL übermittelt. Anhand aller übermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten wurden der Median (Kennzahl 1) und das dritte Quartil (Kennzahl 2) bestimmt. Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das zweite Halbjahr 2022 (01. Juli 2022 – 31. Dezember 2022) veröffentlicht.
Bei Kälbern und Rindern sowie bei Ferkeln und Schweinen nahm die Therapiehäufigkeit gegenüber der zweiten Jahreshälfte 2021 ab. Bei Mastgeflügel war hingegen ein moderater Anstieg zu verzeichnen.
Kennzahlen entscheiden über Handlungsbedarf
Entscheidend sind für den Tierhalter seine betriebsindividuellen Ergebnisse im Vergleich zu den bundesweiten Kennzahlen. Liegt sein Betrieb über dem landesweiten Median beziehungsweise der Kennzahl 1 muss er gemeinsam mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und gegebenenfalls Schritte zur Senkung der Antibiotikagaben einleiten.
Wird die Kennzahl 2 für das dritte Quartil überschritten, unter dem 75 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, muss der Mäster einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.
Wie ist die Entwicklung?
Laut BVL ist die Kennzahl 2 für die Therapiehäufigkeit bei Mastschweinen binnen Jahresfrist um 0,5 % auf 2,616 gesunken, bei Ferkeln um 6,2 % auf 6,908.
Für Mastkälber ging die Kennziffer 2 um 8,7 % auf 2,306 zurück, und bei Mastrindern lag sie erneut bei 0.
Bei Puten wurde gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 hingegen ein Anstieg der Kennziffer 2 um 2,0 % auf 28,016 und bei Masthähnchen um 3,3 % auf 32,218 festgestellt.
Das Absinken der Therapiehäufigkeiten hat zur Konsequenz, dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden, weil sie mit ihrer betrieblichen Kennzahl dann eher die bundesweite Kennziffer überschreiten.
Ab 2023 werden auch Milchkühe, Legehennen, Junghennen Zuchtschweine und Saugferkel ab bestimmten Betriebsgrößen in die Datenerhebung und Berechnungen der Therapiehäufigkeiten einbezogen. Damit soll die Antibiotikaanwendung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung insgesamt verringert werden.
Alle bundesweiten Kennzahlen für das zweite Halbjahr 2022 sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Die zu erhebenden Daten wurden an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de) gemeldet und die betrieblichen Therapiehäufigkeiten anonymisiert ans BVL übermittelt. Anhand aller übermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten wurden der Median (Kennzahl 1) und das dritte Quartil (Kennzahl 2) bestimmt. Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.