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Antibiotika-Monitoring für Milchkühe startet

Bisher galt das Konzept zur Antibiotikaminimierung nur für die Mast. Doch jetzt müssen auch Milcherzeuger die Verbräuche reduzieren. Ein Überblick, was das für die Praxis bedeutet.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung soll sinken. Das ist ein Ziel des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Antibiotikaminimierungskonzeptes. Daher werden Antibiotika-Gaben in der Tierhaltung erfasst und analysiert. Unter anderem Kälbermäster sind dazu schon seit 2014 verpflichtet. Mitte Februar 2024 veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals die Zahlen für Milchkühe.

Anfang Februar bekommen Tierhalter ihre Therapiehäufigkeiten für das zweite Halbjahr 2023 mitgeteilt. Doch diese Schreiben enthalten kaum Erläuterungen und somit stellen sich vor allem Milcherzeuger, für die das Antibiotika-Monitoring erstmals gilt, die Frage: Was haben die Zahlen zu bedeuten? Welche Maßnahmen sind nötig und welche Konsequenzen drohen?

Zusammen mit Dr. Matthias Triphaus vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) geben wir einen Überblick.

Wer muss was melden?

Seit Anfang 2023 gilt eine Änderung des TAMG. Damit setzt Deutschland auch die von der EU geforderte Verbrauchsmengenerfassung um. Seitdem müssen Tierärzte für alle Nutztierarten den Antibiotika-Einsatz in der HI-Tierdatenbank (HIT) melden.

Das Minimierungskonzept gilt nicht für alle Tier- bzw. Nutzungsarten. Bei den Rindern sind das nur die Betriebe, die im Durchschnitt des Halbjahres mehr als 25 Milchkühe bzw. mehr als 25 zugekaufte Kälber (jünger als 12 Monate) gehalten haben. Diese sind „mitteilungspflichtig“ und müssen in der TAM-Datenbank in HIT ihre Nutzungsart (z. B. Milchkühe) melden. Sofern sich die Nutzungsart nicht verändert, ist das nur einmalig nötig.

Die Zu- und Abgänge von Einzeltieren melden Rinderhalter sowieso in HIT. Zusätzlich müssen sie als Tierhalter zum Ende eines Kalenderhalbjahres oder spätestens bis zum 14. Januar bzw. 14. Juli die Bestände innerhalb von HIT in die TAM-Datenbank übertragen. Betriebe, die mitteilungspflichtig sind, aber im betreffenden Halbjahr keine Antibiotika verabreicht haben, müssen eine „Nullmeldung“ machen.

Was ist die „Therapiehäufigkeit“?

Aus den Daten zum Antibiotika-Einsatz und Tierzahlen, die Tierarzt bzw. Tierhalter melden, wird die Therapiehäufigkeit je Betrieb und Halbjahr berechnet und zwar so:

Der Einsatz von Reserve-Antibiotika soll besonders eingeschränkt werden. Deshalb werden bei Arzneimitteln mit Cephalosporinen der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone oder Colistin die Zahl der Behandlungstage mit dem Faktor 3 gewichtet. Antibiotika mit Langzeitwirkung erhalten den Faktor 5, sodass sich die Therapiehäufigkeit rechnerisch erhöht.

Die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gibt also an, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein durchschnittlich im Betrieb gehaltenes Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Mit dieser Rechengröße lassen sich nur Betriebe mit der gleichen Tierart vergleichen.

Die Therapiehäufigkeiten bekommen Tierhalter schriftlich von der jeweils zuständigen Behörde oder in HIT mitgeteilt. Wichtig für das weitere Vorgehen sind die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2.

Was sind Kennzahl 1 und 2?

Parallel dazu, dass die Tierhalter ihre Therapiehäufigkeiten mitgeteilt bekommen, übermittelt das HIT diese Daten in anonymisierter Form an das BVL. Das berechnet aus den Daten die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 je Nutzungsart:

  • Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 % aller Therapiehäufigkeiten liegen (statistisch auch "Median" genannt).

  • Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 % aller Therapiehäufigkeiten liegen (statistisch auch "drittes Quartil" genannt).

Diese Kennzahlen veröffentlicht das BVL im Februar jeden Jahres, unter anderem hier: www.bvl.bund.de/kennzahlen Sobald diese Kennzahlen veröffentlicht sind, müssen Tierhalter ihre betrieblichen Therapiehäufigkeiten damit vergleichen.

Liegt man unter der Kennzahl 1, ist alles in Ordnung. Liegt man darüber, heißt das: Der Betrieb setzt häufiger Antibiotika ein, als die Hälfte aller Betriebe. Dann müssen Tierhalter zusammen mit dem Hoftierarzt prüfen, worin die Ursachen liegen und wie sich der Einsatz reduzieren lässt.

Wenn die betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2 liegt, sind weitere Maßnahmen vorgeschrieben: Die Betriebe müssen mit ihrem Tierarzt die Ursachen analysieren und einen konkreten Maßnahmenplan aufstellen. Sie müssen erklären, wie sich die Tiergesundheit verbessern und wo Antibiotika einsparen lassen. Der Plan muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die kann den Plan prüfen und ggf. weitere Maßnahmen anordnen.

Welche Konsequenzen drohen?

Tierhalter müssen bis zum 1. März bzw. 1. September dokumentieren, dass sie ihre Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen verglichen haben. Maßnahmenpläne müssen sie bis zum 1. April bzw. bis zum 1. Oktober einreichen. „Wer das nicht macht oder sich zusätzlichen Forde­rungen widersetzt, dem droht im Zweifel ein Bußgeldverfahren“, erklärt Dr. Matthias Triphaus.

Für dieses Jahr erwarten Branchenkenner aber noch keine extremen Konsequenzen. Denn das Monitoring für Milchkühe muss sich noch etablieren. Die ersten Daten sind vermutlich noch nicht aussagekräftig, weil Dateneingaben von Tierhaltern oder Tierärzten fehlen bzw. fehlerhaft sind.

Für die Praxis bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Behörden das in ihrer Beurteilung berücksichtigen.

Weitere Infos auch zur Dateneingabe finden Sie auch hier bei der HI-Tier: https://www3.hi-tier.de/infoTA.html

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