Der 4-Punkte-Plan des BMEL ruft beim BDM positive Rückmeldungen, aber auch die Forderung nach konkreteren Vorgaben bzgl. des Artikels 148 GMO hervor. DBV und MIV zeigen sich nicht erfreut.
Am Montag veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen 4-Punkte-Plan. Damit sieht das Bundesagrarministerium vor, die Stellung der deutschen Landwirte am Milchmarkt zu stärken. Unter anderem soll das gelingen, in dem das Ministerium die nationale Anwendung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zur Gestaltung der Lieferbeziehungen auf den Weg bringen will.
Während sich der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) erfreut zeigt, heben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisch ihre Stimmen.
„Wir können das Bundesagrarministerium in seinem Bestreben, endlich die Marktstellung der Milcherzeuger zu verbessern, nur ermuntern, dies endlich auch zu tun“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen in einer Pressemitteilung des Verbands. Zusätzlich wies er auf konkrete Vorgaben hin, die aus Sicht des BDM bei der Einführung des Art. 148 GMO unbedingt zu beachten sind:
Es darf keine Ausnahmen geben: genossenschaftliche Molkereiunternehmen müssen verpflichtet werden, in ihren Lieferordnungen Maßnahmen aufzunehmen, die vergleichbar mit vertraglichen Vereinbarungen sind.
Der Art. 148 GMO muss auf EU-Ebene novelliert werden. Ziel muss sein, dass auch genossenschaftliche Molkereien ohne Ausnahme konkrete vertragliche Vereinbarungen mit ihren Milchlieferanten abzuschließen haben.
Es darf keine Teilmengenlösungen geben. Vertragliche Vereinbarungen sind über die gesamten Milchliefermengen abzuschließen.
Es darf keine Schlupflöcher geben, die den Rohmilchabnehmern auch dann folgenfrei die Milchanlieferung garantieren, wenn sie den Milcherzeugern kein den Anforderungen entsprechendes Angebot vorlegen.
DBV: Absicht gut, aber der falsche Weg
Der DBV erklärt, dass er die Absicht des BMEL, die Rolle der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken, grundsätzlich begrüßt. „Wir halten den hier gewählten Weg aber für den falschen“, erklärt Sofie Sponbiel, DBV-Referentin Kommunikation, auf Nachfrage von top agrar.
Die geplante Aktivierung des Art. 148 (GMO) ohne Rücksicht auf die Genossenschaftsdemokratie führe lediglich zu mehr Bürokratie, nicht aber zu mehr Preissicherheit. Stattdessen müsse gewährleistet sein, dass Milcherzeuger die Wahl zwischen verschiedenen Vermarktungs- und Preisbildungsmodellen haben.
Vor allem steht das Vorhaben zur Aktivierung des Art. 148 im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung anlässlich der Milchkonferenz des BMEL im August vergangenen Jahres, an welches der 4-Punkte-Plan eigentlich anschließen soll, erklärt der DBV. Auf dieser habe sich eine große Mehrheit der Teilnehmer gegen besagten Artikel ausgesprochen.
MIV: Forderungen werden nur von Minderheit getragen
In diese Kerbe schlägt auch der MIV: „Die Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und -verarbeitern sollen gesetzlich neu geregelt werden. Dies geschieht in der Anwendung des alten EU-Rechtes aus 2013. Das Ministerium hat befreundeten Verbänden hierzu Entwürfe zugeleitet, die nicht von großer Mehrheit der Milcherzeuger Deutschlands getragen werden. Das war zumindest das Ergebnis der Sommerveranstaltung in Berlin. Woher nun die Begründung für weitere Eingriffe kommen soll, ist schleierhaft“, erklärt MIV-Geschäftsführer Dr. Björn Börgermann auf top agrar-Nachfrage.
Woher die Begründung für weitere Eingriffe kommen soll, ist schleierhaft." - Dr. Björn Börgermann
Auch bei der Milchtagung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des 4-Punkte-Plans stattfand, gab es unterschiedliche Meinungen zur geplanten Einführung des Artikel 148 GMO: Während sich Elmar Hannen vom European Milk Board und einige andere Teilnehmer der Veranstaltung klar dafür aussprachen, gab es auch Stimmen, die einen weiteren „Papiertiger“ befürchten, der am Ende nicht zu höheren Milchpreisen führen wird.
Staatssekretärin zeigt sich unentschlossen
Die anwesende Staatssekretärin Silvia Bender antwortete auf die aufkommende Kritik: „Wir dachten, das sei ein Instrument, das sich die Milchbranche wünscht. Wenn dem nicht so ist, dann müssen wir das auch nicht einführen.“ Die Frage, wann genau der Art. 148 GMO umgesetzt werden soll, ließ sie offen. Derzeit werde darüber verhandelt, ob die ganze Milch eines Betriebes oder ein gewisser Anteil in den Verträgen aufgenommen werden muss, so die BMEL-Staatssekretärin. Bis Ostern rechnet Silvia Bender mit einem Entwurf zur Umsetzung des Art. 148 GMO.
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Am Montag veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen 4-Punkte-Plan. Damit sieht das Bundesagrarministerium vor, die Stellung der deutschen Landwirte am Milchmarkt zu stärken. Unter anderem soll das gelingen, in dem das Ministerium die nationale Anwendung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zur Gestaltung der Lieferbeziehungen auf den Weg bringen will.
Während sich der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) erfreut zeigt, heben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisch ihre Stimmen.
„Wir können das Bundesagrarministerium in seinem Bestreben, endlich die Marktstellung der Milcherzeuger zu verbessern, nur ermuntern, dies endlich auch zu tun“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen in einer Pressemitteilung des Verbands. Zusätzlich wies er auf konkrete Vorgaben hin, die aus Sicht des BDM bei der Einführung des Art. 148 GMO unbedingt zu beachten sind:
Es darf keine Ausnahmen geben: genossenschaftliche Molkereiunternehmen müssen verpflichtet werden, in ihren Lieferordnungen Maßnahmen aufzunehmen, die vergleichbar mit vertraglichen Vereinbarungen sind.
Der Art. 148 GMO muss auf EU-Ebene novelliert werden. Ziel muss sein, dass auch genossenschaftliche Molkereien ohne Ausnahme konkrete vertragliche Vereinbarungen mit ihren Milchlieferanten abzuschließen haben.
Es darf keine Teilmengenlösungen geben. Vertragliche Vereinbarungen sind über die gesamten Milchliefermengen abzuschließen.
Es darf keine Schlupflöcher geben, die den Rohmilchabnehmern auch dann folgenfrei die Milchanlieferung garantieren, wenn sie den Milcherzeugern kein den Anforderungen entsprechendes Angebot vorlegen.
DBV: Absicht gut, aber der falsche Weg
Der DBV erklärt, dass er die Absicht des BMEL, die Rolle der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken, grundsätzlich begrüßt. „Wir halten den hier gewählten Weg aber für den falschen“, erklärt Sofie Sponbiel, DBV-Referentin Kommunikation, auf Nachfrage von top agrar.
Die geplante Aktivierung des Art. 148 (GMO) ohne Rücksicht auf die Genossenschaftsdemokratie führe lediglich zu mehr Bürokratie, nicht aber zu mehr Preissicherheit. Stattdessen müsse gewährleistet sein, dass Milcherzeuger die Wahl zwischen verschiedenen Vermarktungs- und Preisbildungsmodellen haben.
Vor allem steht das Vorhaben zur Aktivierung des Art. 148 im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung anlässlich der Milchkonferenz des BMEL im August vergangenen Jahres, an welches der 4-Punkte-Plan eigentlich anschließen soll, erklärt der DBV. Auf dieser habe sich eine große Mehrheit der Teilnehmer gegen besagten Artikel ausgesprochen.
MIV: Forderungen werden nur von Minderheit getragen
In diese Kerbe schlägt auch der MIV: „Die Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und -verarbeitern sollen gesetzlich neu geregelt werden. Dies geschieht in der Anwendung des alten EU-Rechtes aus 2013. Das Ministerium hat befreundeten Verbänden hierzu Entwürfe zugeleitet, die nicht von großer Mehrheit der Milcherzeuger Deutschlands getragen werden. Das war zumindest das Ergebnis der Sommerveranstaltung in Berlin. Woher nun die Begründung für weitere Eingriffe kommen soll, ist schleierhaft“, erklärt MIV-Geschäftsführer Dr. Björn Börgermann auf top agrar-Nachfrage.
Woher die Begründung für weitere Eingriffe kommen soll, ist schleierhaft." - Dr. Björn Börgermann
Auch bei der Milchtagung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des 4-Punkte-Plans stattfand, gab es unterschiedliche Meinungen zur geplanten Einführung des Artikel 148 GMO: Während sich Elmar Hannen vom European Milk Board und einige andere Teilnehmer der Veranstaltung klar dafür aussprachen, gab es auch Stimmen, die einen weiteren „Papiertiger“ befürchten, der am Ende nicht zu höheren Milchpreisen führen wird.
Staatssekretärin zeigt sich unentschlossen
Die anwesende Staatssekretärin Silvia Bender antwortete auf die aufkommende Kritik: „Wir dachten, das sei ein Instrument, das sich die Milchbranche wünscht. Wenn dem nicht so ist, dann müssen wir das auch nicht einführen.“ Die Frage, wann genau der Art. 148 GMO umgesetzt werden soll, ließ sie offen. Derzeit werde darüber verhandelt, ob die ganze Milch eines Betriebes oder ein gewisser Anteil in den Verträgen aufgenommen werden muss, so die BMEL-Staatssekretärin. Bis Ostern rechnet Silvia Bender mit einem Entwurf zur Umsetzung des Art. 148 GMO.