BMEL-Gesetzentwurf: Anbindehaltung droht ab 50 Tieren das Aus
Nach kurzer Übergangszeit sollen laut BMEL nur noch Kleinbetriebe mit Weidegang Anbindehaltung betreiben dürfen. Das könnte vor allem in Bayern zu einer Ausstiegswelle aus der Rinderhaltung führen.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass diese Haltungsform künftig unter bestimmten Bedingungen lediglich noch in Betrieben mit höchstens 50 Rindern zulässig sein soll. Voraussetzung soll sein, dass die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben.
Damit orientiert sich das Ministerium an entsprechenden Vorgaben in der EU-Regelung für den Ökolandbau. Vorgesehen ist eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, bis das weitgehende Verbot der Anbindehaltung Gültigkeit erlangen soll.
Auernhammer: Grüne Verbotspolitik ohne Rücksicht auf Landwirte
Für den agrarpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, läutet Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir damit das Ende der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Bayern ein. Der Bundestagspolitiker weist darauf hin, dass rund die Hälfe der 25.000 Milchviehbetriebe im Freistaat ihre Tiere noch in Anbindehaltung hält. Ein Verbot der Anbindehaltung mit einer Frist von gerade einmal fünf Jahren werde für zahlreiche Betriebe das Aus bedeuten.
Auch die Pläne mit höheren Auflagen für die sogenannte Kombinationshaltung werden vielen Betrieben Probleme bereiten, meint Auernhammer. Nach seiner Auffassung will ein grüner Politiker offensichtlich wieder einmal klassische Verbotspolitik durchdrücken – ohne jede Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Folge werde sein, dass insbesondere die kleinen Betriebe aufgeben.
„Diese Entwicklung ist schon bei der Nichtumsetzung des Borchert-Konzepts zu beobachten gewesen und geht nun nahtlos weiter“, warnte der CSU-Politiker. Seinem Ziel, die Tierhaltung in Deutschland abzuschaffen, komme Özdemir damit einen Schritt näher. Auernhammer ist gespannt, ob die FDP das mitmacht.
Auch betäubungsloses Enthornen soll verboten werden
Der Referentenentwurf des BMEL sieht aber nicht nur die weitgehende Einschränkung der Anbindehaltung, sondern auch das Ende bisher geltender Ausnahmen für sogenannte nicht-kurativer Eingriffe. So soll das betäubungslose Enthornen von Kälbern ebenso verboten werden wie das Kastrieren von männlichen Kälbern ohne Betäubungs- und Schmerzmittel. Gestrichen werden soll die Ausnahme für das Kürzen des Schwanzes von Kälbern mittels elastischer Ringe. Untersagt werden soll auch das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern und das Kupieren der Rute bei Jagdhunden.
Hürden fürs Schwänzekupieren bei Schweinen sollen hoch
Stärker reglementieren will das Landwirtschaftsministerium ferner das Schwänzekupieren bei Schweinen. Als Voraussetzung für das Kupieren soll jeweils glaubhaft dargelegt werden müssen, dass der Eingriff für die künftige Nutzung des Tieres zu dessen Schutz unerlässlich ist. Schweine mit gekürzten Schwänzen sollen nur gehalten werden dürfen, wenn in dem jeweiligen Stall Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind, Risikoanalysen zur Ermittlung der Ursachen durchgeführt und festgestellte Ursachen unverzüglich abgestellt werden. Die Details zur Durchführung des Schwänzekupierens und das Halten von Schweinen mit kupierten Schwänzen will das Ministerium per Verordnung regeln.
Stärker überwacht werden soll, ob Tierschutzanforderungen in den Schlachthöfen eingehalten werden. Deren Betreiber sollen verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von „tierschutzsensiblen Vorgängen“ durchzuführen.
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Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass diese Haltungsform künftig unter bestimmten Bedingungen lediglich noch in Betrieben mit höchstens 50 Rindern zulässig sein soll. Voraussetzung soll sein, dass die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben.
Damit orientiert sich das Ministerium an entsprechenden Vorgaben in der EU-Regelung für den Ökolandbau. Vorgesehen ist eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, bis das weitgehende Verbot der Anbindehaltung Gültigkeit erlangen soll.
Auernhammer: Grüne Verbotspolitik ohne Rücksicht auf Landwirte
Für den agrarpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, läutet Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir damit das Ende der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Bayern ein. Der Bundestagspolitiker weist darauf hin, dass rund die Hälfe der 25.000 Milchviehbetriebe im Freistaat ihre Tiere noch in Anbindehaltung hält. Ein Verbot der Anbindehaltung mit einer Frist von gerade einmal fünf Jahren werde für zahlreiche Betriebe das Aus bedeuten.
Auch die Pläne mit höheren Auflagen für die sogenannte Kombinationshaltung werden vielen Betrieben Probleme bereiten, meint Auernhammer. Nach seiner Auffassung will ein grüner Politiker offensichtlich wieder einmal klassische Verbotspolitik durchdrücken – ohne jede Rücksicht auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Folge werde sein, dass insbesondere die kleinen Betriebe aufgeben.
„Diese Entwicklung ist schon bei der Nichtumsetzung des Borchert-Konzepts zu beobachten gewesen und geht nun nahtlos weiter“, warnte der CSU-Politiker. Seinem Ziel, die Tierhaltung in Deutschland abzuschaffen, komme Özdemir damit einen Schritt näher. Auernhammer ist gespannt, ob die FDP das mitmacht.
Auch betäubungsloses Enthornen soll verboten werden
Der Referentenentwurf des BMEL sieht aber nicht nur die weitgehende Einschränkung der Anbindehaltung, sondern auch das Ende bisher geltender Ausnahmen für sogenannte nicht-kurativer Eingriffe. So soll das betäubungslose Enthornen von Kälbern ebenso verboten werden wie das Kastrieren von männlichen Kälbern ohne Betäubungs- und Schmerzmittel. Gestrichen werden soll die Ausnahme für das Kürzen des Schwanzes von Kälbern mittels elastischer Ringe. Untersagt werden soll auch das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern und das Kupieren der Rute bei Jagdhunden.
Hürden fürs Schwänzekupieren bei Schweinen sollen hoch
Stärker reglementieren will das Landwirtschaftsministerium ferner das Schwänzekupieren bei Schweinen. Als Voraussetzung für das Kupieren soll jeweils glaubhaft dargelegt werden müssen, dass der Eingriff für die künftige Nutzung des Tieres zu dessen Schutz unerlässlich ist. Schweine mit gekürzten Schwänzen sollen nur gehalten werden dürfen, wenn in dem jeweiligen Stall Schwanz- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind, Risikoanalysen zur Ermittlung der Ursachen durchgeführt und festgestellte Ursachen unverzüglich abgestellt werden. Die Details zur Durchführung des Schwänzekupierens und das Halten von Schweinen mit kupierten Schwänzen will das Ministerium per Verordnung regeln.
Stärker überwacht werden soll, ob Tierschutzanforderungen in den Schlachthöfen eingehalten werden. Deren Betreiber sollen verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von „tierschutzsensiblen Vorgängen“ durchzuführen.