Der Bayer-Konzern muss brasilianischen Sojaanbauern Lizenzgebühren in Höhe von umgerechnet 236 Mio. € zurückzahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof Brasiliens jetzt entschieden.
Konkret geht es um Gebühren für das Patent PI9816295-0 für Soja Intacta RR2 Pro ab dem Jahr 2018. Ihre Erhebung sei unzulässig gewesen, weil das Patent im Jahr 2018 abgelaufen sei. Das ergebe sich aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, wonach Patente nicht länger als 20 Jahre gültig sind.
Patent abgelaufen
Diese Regelung sei auch auf das Patent PI9816295-0 anzuwenden. Deshalb müssten alle Lizenzgebühren, die Bayer seit 2018 für diese Sojalinie eingenommen habe, zurückgezahlt werden. Das Urteil kann laut einem Anwalt der Anbauervereinigung Aprosoja-MT, die zu den Klägern gehörte, beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.
Die gentechnisch veränderten Sojasorte Intacta RR2 war vom US-Konzern Monsanto entwickelt worden. Infolge der Übernahme von Monsanto durch Bayer richten sich die Forderungen jetzt an den deutschen Konzern.