Der Bayerische Bauernverband (BBV) verschiebt seine Verbandswahlen 2021/22. Wesentlicher Grund seien die rechtlichen Vorgaben der neuen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021 und deren Auswirkungen in der praktischen Umsetzung, teilte der Verband mit.
Laut dieser Verordnung gelte bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 35 die so genannte 3-G-Regelung („Geimpft – genesen – getestet“). Die Folge sei, dass damit ein bestimmter Personenkreis (ungeimpfte, nicht und positiv getestete sowie nicht genesene) von der Wahlversammlung und damit von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen ist – es sei also keine Garantie zur uneingeschränkten Ausübung des Wahlrechts gegeben.
„Unter den gegebenen, coronabedingten rechtlichen Voraussetzungen und nach Abwägung aller rechtlichen und verbandspolitischen Gesichtspunkte kommt das Präsidium nach ausführlicher Diskussion zu dem einstimmigen Beschluss, den für 15. September geplanten Beginn der Verbandswahlen 2021/22 auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zu Beginn des neuen Jahres 2022 zu verschieben“, erklärte BBV-Generalsekretär Georg Wimmer. „Das Präsidium hat sich diese Entscheidung wahrlich nicht einfach gemacht. Unter den rechtlichen Voraussetzungen und aus Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitglieder war keine andere Entscheidung möglich“, so Wimmer.
Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter führen laut BBV ihr Ehrenamt satzungsgemäß bis zu den Neuwahlen weiter aus.