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Agrarförderung

Bayern: Landwirte können Mehrfachanträge jetzt stellen

Direktzahlungen, Ausgleichszulagen, Agrarumweltmaßnahmen: Bayerns Bauern können ab sofort ihre Mehrfachanträge 2022 beim zuständigen Landwirtschaftsamt einreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die nach Angaben des bayerischen Landwirtschaftsministeriums rund 103.000 bayerischen Landwirte können ab sofort ihren Mehrfachantrag 2022 einreichen und damit ihre Fördermittel für das laufende Jahr beantragen. Die Anträge werden online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) gestellt.

Mit dem Mehrfachantrag werden die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragt. Außerdem können die Sommerweidehaltung für Rinder sowie die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen, die Land-wirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben, beantragt werden.

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Kaniber: Bauer sorgen für verlässliche Versorgung mit regionalen Lebensmitteln

„Die Förderung sichert das Einkommen unserer landwirtschaftlichen Betriebe und honoriert die vielen Leistungen, die unsere Bäuerinnen und Bauern für die ganze Gesellschaft erbringen. Denn über die Preise der Nahrungsmittel allein werden diese nicht abgegolten“, erklärte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber dazu. Corona und die derzeitigen Marktverwerfungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine führten vor Augen, wie wichtig die verlässliche Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sei – umso wichtiger seien die Bauern.

Kernstück des Informations-Systems iBALIS ist die digitale Feldstückskarte, in der alle Flächen zusammen mit aktuellen Luftbildern angezeigt werden. Alle Angaben im Antrag werden dem Landwirtschaftsministerium zufolge sofort umfassend geprüft. Bei entdeckten Fehlern könnten diese bereits unmittelbar bei der Antragstellung korrigiert werden.

Antragstellung ohne persönliches Erscheinen im Amt

Um persönliche Kontakte wegen der immer noch andauernden Corona-Pandemie zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium den Landwirten, auch bei Fragen zur Antragstellung die elektronischen Möglichkeiten zu nutzen. So beantworten die Sachbearbeiter am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) telefonisch über die Hotline-Nummer alle Fragen zum Mehrfachantrag.

Jeder Betrieb werde persönlich angeschrieben und bekomme die Hotline-Nummer seines Amtes mitgeteilt. Eine Fernunterstützung ermögliche dabei, gemeinsam am Bildschirm des Landwirts Fehler zu erkennen und zu beheben. Das persönliche Erscheinen am Amt sei nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sind online unter www.stmelf.bayern.de/förderwegweiser und www.ibalis.bayern.de zu finden.

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