Bayern gewährt als erstes Bundesland Landwirten Zuschuss zur Ernteversicherung
Als erstes Bundesland bezuschusst Bayern seit Anfang 2023 die Ernteversicherung auch für Acker und Grünland. Ein Zukunftsmodell, angesichts der erneuten Dürre?
Landwirte in Bayern, die Wetterrisiken versichern wollen, haben in diesem Jahr die Möglichkeit, staatliche Unterstützung dafür zu bekommen. Zu den förderfähigen Risiken gehören:
im Ackerbau: Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Dürre, Fraßschäden (Krähen, Gänse);
für Grünland: Hagel, Dürre, Fraßschäden (Engerlinge).
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Versicherungsprämie.
Vier Versicherer
Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungsunternehmen, bei denen zuwendungsfähige Versicherungspolicen abgeschlossen werden, eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium abgeschlossen haben. Das sind zurzeit die
Allianz Agrar AG,
die Gartenbauversicherung VVaG,
die Vereinigte Hagelversicherung VVaG und
die Versicherungskammer Bayern VAdöR.
Der Antragsteller ist zudem verpflichtet, vor Abschluss der Versicherung mindestens ein Angebot einzuholen.
Förderung über den Mehrfachantrag
Wichtig ist: Für eine zuschussfähige Police müssen Landwirte immer alle, für die jeweilige Fläche versicherbaren Risiken im Paket absichern. Eine Absicherung z. B. nur für Hagel und Starkregen oder nur für Dürre ist nicht möglich.
Beantragen müssen Landwirte die Förderung mit dem Mehrfachantrag, die Auszahlung ist für November/Dezember geplant. Das zuständige Bayerische Staatsministerium geht davon aus, dass Landwirte die neue Förderung für ca. 5 bis 10 % der antragsfähigen Flächen beanspruchen.
Bayern folgt dem Angebot dem Vorbild von Nachbarländern wie Österreich, wo die „Mehrgefahrenversicherung“ wegen ihrer hohen Kosten schon lange subventioniert wird.
Ziehen weitere Bundesländer nach?
Aber auch in anderen Bundesländern gibt es Aktivitäten, die Unterstützung von Mehrgefahrenversicherung zu erweitern, zum Beispiel geht es in Thüringen um einen Zuschuss zur Mehrgefahrenpolice für Wein- und Obstbau sowie für Gemüse, wobei die Risiken (einschließlich Dürre) einzeln oder kombiniert abgesichert werden können.
Zuschuss vom Bund?
Eine Bezuschussung der Erntepolice durch die Bundesregierung ist aber nach wie vor nicht geplant.
Die Bundesländer fordern hingegen seit geraumer Zeit regelmäßig vom Bund eine Unterstützung einer betrieblichen Risikoabsicherung über Mehrgefahren-Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken umzusetzen und zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Förderung von Versicherungen gegen Wetterrisiken solle zumindest solche Versicherungen berücksichtigen, die derzeit auf Grund sehr hoher Kosten für die Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar sind, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz der Länder von 2022.
Entscheidend für die Weiterentwicklung wird nun sein, wie die Landwirte das Angebot in Bayern annehmen. Dann könnten andere Bundesländer und der Bund doch noch unter Zugzwang geraten, sich mehr zu engagieren.
Seit Juni 2023 liegt im Übrigen ein Vorschlag des von führenden Gartenbauorganisationen für ein bundesweit einheitliches Zuschussmodell vor, das auch vom Deutschen Bauernverband unterstützt wird.
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Landwirte in Bayern, die Wetterrisiken versichern wollen, haben in diesem Jahr die Möglichkeit, staatliche Unterstützung dafür zu bekommen. Zu den förderfähigen Risiken gehören:
im Ackerbau: Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Dürre, Fraßschäden (Krähen, Gänse);
für Grünland: Hagel, Dürre, Fraßschäden (Engerlinge).
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Versicherungsprämie.
Vier Versicherer
Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungsunternehmen, bei denen zuwendungsfähige Versicherungspolicen abgeschlossen werden, eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium abgeschlossen haben. Das sind zurzeit die
Allianz Agrar AG,
die Gartenbauversicherung VVaG,
die Vereinigte Hagelversicherung VVaG und
die Versicherungskammer Bayern VAdöR.
Der Antragsteller ist zudem verpflichtet, vor Abschluss der Versicherung mindestens ein Angebot einzuholen.
Förderung über den Mehrfachantrag
Wichtig ist: Für eine zuschussfähige Police müssen Landwirte immer alle, für die jeweilige Fläche versicherbaren Risiken im Paket absichern. Eine Absicherung z. B. nur für Hagel und Starkregen oder nur für Dürre ist nicht möglich.
Beantragen müssen Landwirte die Förderung mit dem Mehrfachantrag, die Auszahlung ist für November/Dezember geplant. Das zuständige Bayerische Staatsministerium geht davon aus, dass Landwirte die neue Förderung für ca. 5 bis 10 % der antragsfähigen Flächen beanspruchen.
Bayern folgt dem Angebot dem Vorbild von Nachbarländern wie Österreich, wo die „Mehrgefahrenversicherung“ wegen ihrer hohen Kosten schon lange subventioniert wird.
Ziehen weitere Bundesländer nach?
Aber auch in anderen Bundesländern gibt es Aktivitäten, die Unterstützung von Mehrgefahrenversicherung zu erweitern, zum Beispiel geht es in Thüringen um einen Zuschuss zur Mehrgefahrenpolice für Wein- und Obstbau sowie für Gemüse, wobei die Risiken (einschließlich Dürre) einzeln oder kombiniert abgesichert werden können.
Zuschuss vom Bund?
Eine Bezuschussung der Erntepolice durch die Bundesregierung ist aber nach wie vor nicht geplant.
Die Bundesländer fordern hingegen seit geraumer Zeit regelmäßig vom Bund eine Unterstützung einer betrieblichen Risikoabsicherung über Mehrgefahren-Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken umzusetzen und zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Förderung von Versicherungen gegen Wetterrisiken solle zumindest solche Versicherungen berücksichtigen, die derzeit auf Grund sehr hoher Kosten für die Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar sind, heißt es in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz der Länder von 2022.
Entscheidend für die Weiterentwicklung wird nun sein, wie die Landwirte das Angebot in Bayern annehmen. Dann könnten andere Bundesländer und der Bund doch noch unter Zugzwang geraten, sich mehr zu engagieren.
Seit Juni 2023 liegt im Übrigen ein Vorschlag des von führenden Gartenbauorganisationen für ein bundesweit einheitliches Zuschussmodell vor, das auch vom Deutschen Bauernverband unterstützt wird.