Von den insgesamt rund 262.800 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland firmieren rund 10.200 Betriebe in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft. Diese bewirtschafteten zusammen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von rund 3,630 Mio. ha.
Davon waren 3.741 Betriebe Teil einer Unternehmensgruppe (UG). Auf sie entfiel eine LF von 1,836 Mio. €. Dies entspricht 51 % der LF der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften und mehr als 11 % der gesamtdeutschen LF. Das berichtet der DBV in seinem neuen Situationsbericht unter Berufung auf die Landwirtschaftszählung 2020.
Es zeigt sich, dass in den ostdeutschen Ländern der Anteil dieser Betriebe, die einer Unternehmensgruppe angehören (48 %), höher ist als im Westen (26 %). Entsprechendes gilt für den Anteil der durch Unternehmensgruppen bewirtschafteten Flächen an der Fläche der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften insgesamt. Im Westen lag er bei 31 %, im Osten bei 53 %. An der gesamten ostdeutschen LF machen die UG einen Anteil von 31 % aus, im Westen von entsprechend nur 1 %.
Struktur der Verbünde
Von den rund 2.200 Unternehmensgruppen mit insgesamt 3.741 landwirtschaftlichen Betrieben wurden 37 % von einem landwirtschaftlichen Gruppenoberhaupt geführt und gut 58 % von Unternehmensgruppen mit einem nicht-landwirtschaftlichem Gruppenoberhaupt. Bei 5 % liegt das Gruppenoberhaupt im Ausland.
Als Gruppenoberhaupt wird in diesem Zusammenhang immer das höchste Kontrollorgan in einer Gruppe bezeichnet, das von keiner anderen Einheit kontrolliert wird. Gleichwohl bewirtschafteten die Unternehmensgruppen mit einem landwirtschaftlichen Gruppenoberhaupt über 60 % der Fläche und waren mit einer Flächenausstattung von rund 1.380 ha je Gruppe 2,6-mal größer als die Unternehmensgruppen mit einem nicht-landwirtschaftlichen Gruppenoberhaupt.