Beringmeier: Bundestierschutznovelle bricht unseren Tierhaltern das Genick
Der Entwurf der Ampel für das neue Bundestierschutzgesetz wird laut dem WLV wenig für das Tierwohl bewirken, dafür aber umso mehr Bürokratie und den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit verursachen.
Anfang Juli soll die Novelle des Bundestierschutzgesetzes mit etlichen Änderungen durch den Bundesrat gehen. Schon im Vorfeld schlägt der Entwurf hohe Wellen, denn die Pläne würden insbesondere die Anforderungen für deutsche Schweinehalter noch einmal nach oben treiben – mit Folgen für die heimische Wettbewerbsfähigkeit. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fordert Nachbesserungen.
Unter anderem sieht der Gesetzentwurf neue Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen vor. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Ferkeln konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze gelten. So sollen Halter erst 5 % geschädigte Tiere nachweisen, bevor kupiert werden darf. Praktiker sehen dadurch eher zusätzliches Tierleid aufkommen, da alles unter dieser Schwelle praktisch hingenommen werden müsste. Auch sind zusätzliche Dokumentationspflichten, etwa zu Falltieren geplant.
Beringmeier: Nationaler Sonderweg
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wertet die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Gesetzentwurf als wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht stark überarbeitungsbedürftig. Nach seiner Einschätzung gehen im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfungen weit über europäische Vorgaben hinaus und stellen nicht notwendige nationale Sonderwege dar. Darüber hinaus werden tierhaltenden Betrieben zusätzliche, erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet, ohne, dass diese mit einem Zusatznutzen für den Tierschutz verbunden wären. Damit laufe der Entwurf dem von der Bundesregierung zugesicherten Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirtinnen und Landwirte zuwider.
„Wir unterstützen Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Der vorgebrachte Gesetzentwurf kommt diesen Ansprüchen in keiner Weise nach – das Gegenteil ist der Fall“, erklärt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.
Bürokratiemonster droht
Er hält die Novelle des Tierschutzgesetzes in der aktuellen Fassung für ein „Bürokratiemonster“, das die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis in Gänze ignoriert. „Ich sage es ganz deutlich: In dieser Form bricht das Gesetz uns Tierhaltern das Genick und wird nach unserer Einschätzung vorrangig zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen“, warnt Beringmeier.
Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion hatte der Berufsstand bereits im Mai gegen die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes mobilisiert. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband steht in dieser Sache in engem Austausch mit dem NRW-Landwirtschaftsministerium, um Hauptkritikpunkte und Änderungsvorschläge aufzuzeigen.
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Anfang Juli soll die Novelle des Bundestierschutzgesetzes mit etlichen Änderungen durch den Bundesrat gehen. Schon im Vorfeld schlägt der Entwurf hohe Wellen, denn die Pläne würden insbesondere die Anforderungen für deutsche Schweinehalter noch einmal nach oben treiben – mit Folgen für die heimische Wettbewerbsfähigkeit. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fordert Nachbesserungen.
Unter anderem sieht der Gesetzentwurf neue Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen vor. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Ferkeln konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze gelten. So sollen Halter erst 5 % geschädigte Tiere nachweisen, bevor kupiert werden darf. Praktiker sehen dadurch eher zusätzliches Tierleid aufkommen, da alles unter dieser Schwelle praktisch hingenommen werden müsste. Auch sind zusätzliche Dokumentationspflichten, etwa zu Falltieren geplant.
Beringmeier: Nationaler Sonderweg
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wertet die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Gesetzentwurf als wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht stark überarbeitungsbedürftig. Nach seiner Einschätzung gehen im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfungen weit über europäische Vorgaben hinaus und stellen nicht notwendige nationale Sonderwege dar. Darüber hinaus werden tierhaltenden Betrieben zusätzliche, erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet, ohne, dass diese mit einem Zusatznutzen für den Tierschutz verbunden wären. Damit laufe der Entwurf dem von der Bundesregierung zugesicherten Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirtinnen und Landwirte zuwider.
„Wir unterstützen Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Der vorgebrachte Gesetzentwurf kommt diesen Ansprüchen in keiner Weise nach – das Gegenteil ist der Fall“, erklärt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.
Bürokratiemonster droht
Er hält die Novelle des Tierschutzgesetzes in der aktuellen Fassung für ein „Bürokratiemonster“, das die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis in Gänze ignoriert. „Ich sage es ganz deutlich: In dieser Form bricht das Gesetz uns Tierhaltern das Genick und wird nach unserer Einschätzung vorrangig zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen“, warnt Beringmeier.
Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion hatte der Berufsstand bereits im Mai gegen die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes mobilisiert. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband steht in dieser Sache in engem Austausch mit dem NRW-Landwirtschaftsministerium, um Hauptkritikpunkte und Änderungsvorschläge aufzuzeigen.