Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

Urteil

Berufsgenossenschaft-Pflicht für Hobbyflächen

Auch Waldflächen, die nur für die Eigenversorgung genutzt werden, müssen über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Auch Hobby-Flächen sind bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) zu versichern. Das musste eine Besitzerin von 4 ha Wald und Brachflächen in Mecklenburg-Vorpommern akzeptieren, die gegen die BG-Beiträge geklagt hatte. Ihr Argument: Sie nutze die Flächen nur zur Eigenversorgung und verkaufe kein Holz. Doch das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern urteilte: Als Waldbesitzerin müsse sie unabhängig von einer Gewinnerzielung den Wald pflegen und öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen. Die Risiken dieser Arbeiten decke dann die BG.

Dass die Versicherungspflicht unabhängig von der Größe des Grundstückes greift, teilte auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf Anfrage von top agrar mit. Dass Gewinn erzielt werde oder ein Gewerbe angemeldet sei, sei nicht zwingend Voraussetzung für die Versicherungspflicht.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bereits dann vor, wenn planmäßig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit z.B. Feldbestellung, Viehversorgung oder das Abmähen von Grünland stattfinden – auch auf Hobbyflächen. Eine Befreiung sei aber auf Antrag möglich, wenn die Fläche kleiner ist als 0,25 ha (Az.: L 5 U 69/1).

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.