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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

Ammoniakreduktions-Verordnung

Bestehende Güllebehälter brauchen keine feste Abdeckung

Die Novelle der Ammoniakreduktions-Verordnung wurde soweit entschärft, dass bestehende Güllebehälter keine feste Abdeckung benötigen. Dies gilt aber nicht für Anlagen, die ab 1. 1. 2025 gebaut werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Heute wurde die Novelle der Ammoniakreduktionsverordnung kundgemacht. Die Landwirtschaftskammer habe mit dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) einen praxistauglichen Weg ausverhandelt, der sowohl den Erfordernissen der bäuerlichen Praxis als auch dem Klimaschutz gerecht werde, heißt es von Präsident Josef Moosbrugger: "Eine immense finanzielle Belastung konnte von unseren Betrieben abgewendet werden."

Bestandsanlagen brauchen keine feste Abdeckung

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Die zentrale Änderung ist, dass mit der vorliegenden Novelle die Verpflichtung zur festen Abdeckung nur noch für Anlagen zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gärresten ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 m³ vorgeschrieben wird, die ab 1. Jänner 2025 neu errichtet werden. Bestandsanlagen, die keine feste Abdeckung haben, sind spätestens ab dem 1. Jänner 2028 mit einer vollflächigen, flexiblen, künstlichen Abdeckung zu versehen. Bestehende Anlagen, bei denen sich eine dauerhaft stabile Schwimmdecke bildet, erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Als stabil gilt eine Schwimmdecke ab einer Mindeststärke von 20 Zentimetern, die nicht öfter als zweimal pro Jahr aufgerührt oder homogenisiert wird.

Um die laut Vertragsverletzungsverfahren notwendige Emissionsreduktion zu erreichen, sind weitere Kompensationsmaßnahmen notwendig, allerdings zu in Summe deutlich geringeren Kosten. So ist ab dem 1. Jänner 2026 neben Gülle, Jauche, Gärrest, nicht entwässertem Klärschlamm und Geflügelmist auch der gesamte ausgebrachte Festmist unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit der Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Schlag. Das gilt ab Jänner 2028 vorerst für alle Betriebe und somit auch für jene unter 5 ha, was jedoch noch Ende 2026 geprüft und evaluiert werden soll.

"Landwirtschaft hat Emissionen seit 1990 um 16 % reduziert"

Moosbrugger: "In Summe gehört die Landwirtschaft jedenfalls zu jenen Sektoren, die ihre Treibhausgasemissionen seit 1990 deutlich reduziert haben und zwar um 16%. Das würden wir uns auch von anderen Wirtschaftsbereichen erwarten, die noch dazu nicht mit nur geringfügig zu verändernden, natürlichen Prozessen zu tun haben. Wir als Land- und Forstwirtschaft nehmen unsere Klimaschutzverantwortung jedenfalls sehr ernst und sehen uns auch mit regionalen Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und Rohstoffen als Teil der Lösung. Das primäre Ziel muss sein, die massiv klimaschädlichen fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen und auch in punkto Energieeffizienz und Energiesparen weiterzukommen."

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