Die neuen Ausführungshinweise zu Bewegungsbuchten im Abferkelstall sorgen bei Ferkelerzeugern weiter für hohen Blutdruck. Auf dem zweiten Thüringer Schweinegipfel in Walterhausen, den die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen (IGS), der Thüringer Bauernverband (TBV) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) ausrichteten, machte Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes und selbst Sauenhalter, keinen Hehl daraus, dass der Gesetzgeber hier deutlich übers Ziel hinaus geschossen ist und man sich gegen die neuen Vorgaben – 2 m Wenderadius für die Sauen – zur Wehr setzen wird. „Auf die ohnehin seit drei Jahren wirtschaftlich stark gebeutelten Sauenhalter kämen bei noch größeren Bewegungsbuchten Zusatzkosten in Höhe von über 1.000 € pro m2 zu. Neue Anforderungen sind nicht über steigende Schweinefleischerlöse zu finanzieren“, warnte Fliege vor den Folgen.
Die Botschaft kam bei Dr. Hinrich Snell, Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), an. Snell forderte die anwesenden Schweinehalter und Fachleute aus den Behörden sowie die Fachverbände dazu auf, die wissenschaftlichen Fakten zum Thema Bewegungsbucht zusammen zu tragen. „Das Berliner Ministerium wird sich dann auf Bundesebene mit dem Vorgang beschäftigen“, versprach Snell.
Eindringlich warnte André Telle, Vorstandsvorsitzender der IGS Thüringen, vor einem weiteren Abbau der Schweinehaltung in Deutschland. „Mit 621.000 Schweinen erreichen wir in Thüringen einen Selbstversorgungsgrad von nur noch 75 %. Wir sind mittlerweile ein schweinearmes Bundesland und müssen mit weiterem Rückgang der Tierhaltung rechnen. Wir brauchen Planungssicherheit, aber wir erleben Willkür ohne fachlichen Sinn“, lautete die Kritik des Landwirts.
Auch das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung ist auch Sicht der Veredler unausgereift. „Aufgrund der vorgesehenen Hürden profitieren nur circa 1 % der in Deutschland gehaltenen Schweine vom Bundesprogramm“, monierte Telle. Deutliche Ablehnung gab es auch an den geplanten Gesetzesvorgaben des Bundes zum Thema Kupierverzicht. Hier arbeitet das BMEL an einer gesetzlichen Regelung, die das Kupieren unter behördlichen Ausnahme-Erlaubnisvorbehalt stellen könnte. Das Kupieren des Ringelschwanzes würde damit weiter erschwert.
Damit die Kehrtwende gelingt und Veredlung in Deutschland wieder Zukunft hat, hat der Thüringer Schweinegipfel eine Reihe von Forderungen in Richtung Gesetzgeber beschlossen.
Verlässliche, kalkulierbare und langfristig sichere Rahmenbedingungen.
Zielorientiertes Verwaltungshandeln der zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette inklusive Ferkelerzeugung und Transport.
Kontrolle ausländischer Betriebe, Berücksichtigung der Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und aller Produkte, nicht nur Frischfleisch, sowie die Vermeidung innerdeutscher Wettbewerbsverzerrungen.
Aufhebung der Bestandsobergrenzen für die Förderung von Tierwohlumbauten.
Zugang für konventionell wirtschaftende Betriebe zu Förderprogrammen für Tierwohl-Umbauten
Vereinfachte Genehmigungsverfahren (entsprechend § 19 BImSchG) für den Umbau genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen für mehr Tierwohl.
Einführung einer Haltungskennzeichnung auch für verarbeitete Ware sowie parallel die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für alle Fleischprodukte.
Um für 5xD genügend Ferkel in Deutschland erzeugen zu können, muss das Förderprogramm besonders für Sauen haltende Betriebe leicht zugänglich sein.
Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission.
Umstrukturierungsprogramm für schweinehaltende Betriebe.
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Die neuen Ausführungshinweise zu Bewegungsbuchten im Abferkelstall sorgen bei Ferkelerzeugern weiter für hohen Blutdruck. Auf dem zweiten Thüringer Schweinegipfel in Walterhausen, den die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen (IGS), der Thüringer Bauernverband (TBV) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) ausrichteten, machte Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes und selbst Sauenhalter, keinen Hehl daraus, dass der Gesetzgeber hier deutlich übers Ziel hinaus geschossen ist und man sich gegen die neuen Vorgaben – 2 m Wenderadius für die Sauen – zur Wehr setzen wird. „Auf die ohnehin seit drei Jahren wirtschaftlich stark gebeutelten Sauenhalter kämen bei noch größeren Bewegungsbuchten Zusatzkosten in Höhe von über 1.000 € pro m2 zu. Neue Anforderungen sind nicht über steigende Schweinefleischerlöse zu finanzieren“, warnte Fliege vor den Folgen.
Die Botschaft kam bei Dr. Hinrich Snell, Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), an. Snell forderte die anwesenden Schweinehalter und Fachleute aus den Behörden sowie die Fachverbände dazu auf, die wissenschaftlichen Fakten zum Thema Bewegungsbucht zusammen zu tragen. „Das Berliner Ministerium wird sich dann auf Bundesebene mit dem Vorgang beschäftigen“, versprach Snell.
Eindringlich warnte André Telle, Vorstandsvorsitzender der IGS Thüringen, vor einem weiteren Abbau der Schweinehaltung in Deutschland. „Mit 621.000 Schweinen erreichen wir in Thüringen einen Selbstversorgungsgrad von nur noch 75 %. Wir sind mittlerweile ein schweinearmes Bundesland und müssen mit weiterem Rückgang der Tierhaltung rechnen. Wir brauchen Planungssicherheit, aber wir erleben Willkür ohne fachlichen Sinn“, lautete die Kritik des Landwirts.
Auch das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung ist auch Sicht der Veredler unausgereift. „Aufgrund der vorgesehenen Hürden profitieren nur circa 1 % der in Deutschland gehaltenen Schweine vom Bundesprogramm“, monierte Telle. Deutliche Ablehnung gab es auch an den geplanten Gesetzesvorgaben des Bundes zum Thema Kupierverzicht. Hier arbeitet das BMEL an einer gesetzlichen Regelung, die das Kupieren unter behördlichen Ausnahme-Erlaubnisvorbehalt stellen könnte. Das Kupieren des Ringelschwanzes würde damit weiter erschwert.
Damit die Kehrtwende gelingt und Veredlung in Deutschland wieder Zukunft hat, hat der Thüringer Schweinegipfel eine Reihe von Forderungen in Richtung Gesetzgeber beschlossen.
Verlässliche, kalkulierbare und langfristig sichere Rahmenbedingungen.
Zielorientiertes Verwaltungshandeln der zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette inklusive Ferkelerzeugung und Transport.
Kontrolle ausländischer Betriebe, Berücksichtigung der Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und aller Produkte, nicht nur Frischfleisch, sowie die Vermeidung innerdeutscher Wettbewerbsverzerrungen.
Aufhebung der Bestandsobergrenzen für die Förderung von Tierwohlumbauten.
Zugang für konventionell wirtschaftende Betriebe zu Förderprogrammen für Tierwohl-Umbauten
Vereinfachte Genehmigungsverfahren (entsprechend § 19 BImSchG) für den Umbau genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen für mehr Tierwohl.
Einführung einer Haltungskennzeichnung auch für verarbeitete Ware sowie parallel die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für alle Fleischprodukte.
Um für 5xD genügend Ferkel in Deutschland erzeugen zu können, muss das Förderprogramm besonders für Sauen haltende Betriebe leicht zugänglich sein.
Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission.
Umstrukturierungsprogramm für schweinehaltende Betriebe.