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topplus Prämienverlust

Biobauern drohen Verlierer der EU-Agrarreform 2023 zu werden

Anders als ihre konventionellen Kollegen können die Biobauern viele der kommenden Eco-Schemes ab 2023 nicht nutzen. Sie können also nicht die Basisprämie gleichwertig aufstocken. Der Frust ist groß.

Lesezeit: 5 Minuten

Bis 2030 sollen 30 % der Agrarfläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet werden, aktuell sind es 10 %. Die neue EU-Agrarreform könnte jedoch eine Stagnation oder sogar eine Umkehr zur konventionellen Landwirtschaft bewirken, befürchten die Bioverbände.

Denn laut einem Bericht im Magazin Spiegel müssen Biobetriebe mit bis zu 20 % Verlusten bei den Prämien rechnen. Bekanntlich erhalten Landwirte ab 2023 für ihre Flächengröße nur noch eine Basisprämie und müssen diese mit Umweltleistungen aufstocken, um auf das bisherige, einkommenswirksame Niveau zu kommen. Die Ökoverbände beklagen nun aber, dass die besonders lukrativen Ökoregeln für sie gar nicht nutzbar sind.

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Noch zu früh für Panik

Prof. Sebastian Lakner von der Uni Rostock beschwichtigt hingegen, dass jetzt noch gar nicht absehbar sei, wie viel Biolandwirte letztlich an Förderung verlieren. U.a. weil die Länder auf die zweite Säule starken Einfluss haben. Und hier stehe noch nicht endgültig fest, wie die Ökoprämie für Biobetriebe ausgestaltet wird. Mit den unterschiedlichen Förderlinien – 1. Säule und 2. Säule – und noch dazu komplizierten juristischen Vorgaben ist die Gefahr nach Ansicht Lakners hoch, dass Fördermaßnahmen sich gegenseitig kannibalisieren.

Denn es gibt das Verbot der Doppelförderung. Das heißt, für eine Leistung darf nicht zweimal gezahlt werden. Wenn also eine Umweltleistung durch die Ökoprämie aus der zweiten Fördersäule honoriert wird, kann der Landwirt dafür keine Umweltprämie aus der ersten Säule beziehen und umgekehrt.

Ökoprämie als Ausgleich muss steigen

Zwar verlieren durch die Reform sowohl konventionelle als auch Ökolandwirte erst einmal Geld aus der ersten Säule, doch für Biobetriebe sei es schwieriger, das durch Umweltleistungen wieder ausgleichen zu können, monieren die Bioanbauverbände. Ihre Forderung: Wenn Biobetriebe nicht alle Umweltleistungen nutzen können, müsste im Gegenzug die Ökoprämie stark steigen, um die Verluste aus der Basisförderung auszugleichen, schreibt der Spiegel weiter.

Gerald Wehde von Bioland beklagt, dass gerade die auf breite Wirkung angelegten Ökoregeln für Ökobetriebe oft nicht anwendbar seien, andere nicht lukrativ, und für bestimmte Betriebe fehle schlicht eine Förderung.

Problem der Doppelförderung

Die Ökoverbände nennen Beispiele:

1) Landwirte können künftig eine Umweltprämie beantragen, wenn sie im Gegenzug auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten. Vorgesehen ist eine Prämie von 130 €/ha im Jahr 2023, 120 € im Jahr 2024 sowie je 110 € in den Jahren 2025 und 2026.

Biobetriebe seien von dieser Förderung praktisch ausgeschlossen, kritisieren die Bioverbände. Denn ihr dauerhafter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel solle durch die Ökoprämie aus der zweiten Fördersäule abgegolten sein. Dabei hätten aber Biolandwirte mit dem dauerhaften Verzicht auf chemische Mittel viel mehr Aufwand und leisteten zugleich mehr für Nachhaltigkeit, argumentieren die Verbände laut Spiegel. Es gebe aber kaum eine positive Umweltwirkung, wenn ein konventioneller Betrieb lediglich für ein oder zwei Jahre und nur auf ausgewählten Flächen auf chemischen Pflanzenschutz verzichte.

2) Das Problem der Doppelförderung gebe es auch bei weiteren Ökoregeln, etwa der vielfältigen Fruchtfolge. Hier bekommen Landwirte Geld, wenn sie nicht stets die gleichen Pflanzenarten anbauen, sondern nacheinander abwechseln. Dabei gibt es auch Vorgaben zur Fruchtfolge. Ein vielfältiger Anbau sei im Biolandbau aber Standard. Weil der Aufwand hoch und der Ertrag geringer ist, wird dies bereits über die Ökoprämie in der zweiten Säule honoriert. Will ein Biolandwirt künftig auch die entsprechende Ökoregel aus der ersten Säule geltend machen, würde diese wohl mit der Ökoprämie verrechnet, kritisieren die Verbände.

3) Eine andere Ökoregel dagegen gilt als Nischenmaßnahme. So können Landwirte Geld dafür bekommen, wenn sie aus einer festgelegten Liste mindestens vier seltene Pflanzen auf ihrer Fläche nachweisen können – per Fotos. Diese Prämie wäre für Biolandwirte zwar zugänglich, doch diese Fördermaßnahme werde kaum genutzt, sagen die Ökoverbände. Denn das Verfahren sei aufwendig und lohne nur, wenn die auf der Liste festgelegten Pflanzen sowieso schon nachweisbar seien.

Biomilchviehbetriebe sind große Verlierer

Als besonders große Verlierer sehen die Anbauverbände die mittel- und kleinbäuerlichen Milchviehbetriebe, die extensiv wirtschaften. Das heißt, dass Landwirte nur Gras und Heu füttern und auf den Einsatz von Kraftfutter verzichten.

Diese Betriebe haben nach Ansicht der Ökoverbände kaum Kompensation für die Kürzung bei der Basisförderung – denn es gebe für sie schlicht keine passende Ökoregel. Sie müssten also mehr Tiere anschaffen, um mehr zu produzieren oder geben auf. Die Forderung: Die geplanten Ökoregeln für Grünlandbetriebe so anzupassen, dass sowohl Öko-Milchviehbetriebe als auch extensiv wirtschaftende konventionelle Betriebe Umweltprämien nutzen können.

Bauern müssen puzzlen

Laut Prof. Lakner gleicht das Ganze einem Puzzle. Egal ob Bio- oder konventioneller Betrieb – alle Landwirte müssten sich künftig mit komplexen Überlegungen befassen, wie sie die verschiedenen Förderinstrumente in beiden Säulen kombinieren.

Am 1. Januar soll der Strategieplan mit den Verordnungen bei der EU-Kommission liegen.

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