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topplus Nach Ende der EEG-Vergütung

Biogas: Welche Chancen haben Altanlagen?

Für viele Betreiber von Biogasanlagen läuft in den nächsten Jahren die 20-jährige Festvergütung nach dem EEG aus. Welche Alternativen haben die Betriebe und wie rechnen sich diese?

Lesezeit: 7 Minuten

Unser Autor: Robert Wagner, C.A.R.M.E.N. e. V., Straubing

Lange Zeit war die Welt für die Betreiber von Biogasanlagen noch in Ordnung: Es gab Festvergütung für 20 Jahre und verschiedenste Boni. Nach Ablauf der festen Vergütung über das EEG haben die rund 10.000 Betreiber von Biogasanlagen im Wesentlichen drei Optionen:

  • Sie können durch die Teilnahme an einer Auktion weitere zehn Jahre Förderung über das EEG erhalten.

  • Sie können Biogas aufbereiten und dieses dann als Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen.

  • Sie steigen aus der Produktion von Biogas aus.

Schnell gelesen

  • Betreiber von Biogasanlagen, die über die Teilnahme an einer Auktion weiter Förderung für die Stromeinspeisung ­erhalten, müssen scharf kalkulieren.

  • Bei vorhandener doppelter Überbauung, kann sich der Weiterbetrieb wegen der geringeren Kapitalkosten rechnen.

  • Bei größerem Investitionsbedarf sind die Gewinnerwartungen gering.

  • Die Gaseinspeisung kann für größere Anlagen wirtschaftlich interessant sein, wenn ein Netzeinspeisepunkt in ­erreichbarer Nähe ist.

Da die Dimensionen der Anlagen in der Praxis weit auseinandergehen, haben wir beispielhaft die drei Anlagengrößen 200, 500 und 1.000 kWel genauer unter die Lupe genommen und für diese die Wirtschaftlichkeit der beiden Alternativen Stromverkauf und Gaseinspeisung unter den neuen Rahmenbedingungen kalkuliert.

+++ AKTUELL +++

Im EEG bleiben und Strom verkaufen

Wer in der Förderperiode II des EEG bleiben will und über die Auktion einen Zuschlag erhalten hat, kann seine Biogasanlage nach folgenden Modalitäten weiter betreiben:

  • Als anzulegender Wert gilt der, für den man den Zuschlag erhalten hat.

  • Der Wert erhöht sich für Anlagen bis 500 kWel um 0,5 ct/kWh, wenn der Zuschlag in den Jahren 2023 bis 2025 erteilt wurde.

  • Nur noch 45 % der vollen Zeitstunden werden über einen anzulegenden Wert vergütet. In der Regel sind das 3.942 Stunden je normalem Jahr.

  • Als Kompensation dafür erhält man 65 oder 50 €/kWel und Jahr.

  • Gleichzeitig muss man mindestens in 4.000 Viertelstunden pro Jahr mindestens 85 % der Nennleistung aufrufen.

  • Durch das Solarpaket entfällt die Pflicht zu mehr als 150 Tagen gasdichte Verweildauer, sofern das nicht durch Genehmigungsrecht gefordert wird.

  • Für Zuschläge in den Jahren 2024 und 2025 liegt der Maisdeckel bei max. 35 Masse-%.

  • Der Verkauf über einen Direktvermarkter ist verpflichtend.

Erlöse und Kosten für eine  200-kW-Anlage

Die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage hängt von den erzielbaren Erlösen und den Kosten ab, die sich aus den veränderten Rahmenbedingungen ergeben. Diese hängen auch von der Größe der jeweiligen Anlage ab. Für die Rentabilitätsberechnung der 200 kW-Anlage wurden u. a. folgende Annahmen getroffen:

  • Geschätzter Zuschlagswert: 18,0 ct/kWh

  • kalkulierter Börsenwert: 5,0 ct/kWh

  • kalkulierte Zusatzerlöse für bedarfsorientierte Fahrweise: 2 ct/kWh

  • 250 MWh Wärmeverkauf zu 6 ct/kWh

  • 70 % Realisierung des Düngerwerts zu 6 €/m³

  • Lohnkosten: 35 €/h

Ob sich die Stromerzeugung in der Förderperiode II rechnet, hängt entscheidend von den Kapitalkosten ab. Übersicht 1 enthält einen Vorschlag für eine erste Herangehensweise an die Kalkulation der Anschaffungswerte und Kapitalkosten für den günstigen Fall. Dieser tritt ein, wenn bereits eine mehr als doppelte Überbauung vorgenommen und auch abgeschrieben wurde. Das bedeutet, dass die installierte Leistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Bemessungsleistung der Biogasanlage.

In der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass bestehende Gewerke generalüberholt werden müssen, wobei der Generalüberholungsbedarf nur grob geschätzt wird. Ein Wert von 100 % bedeutet, dass für dieses Gewerk eine Ersatzinvestition oder eine Erweiterung angesetzt ist.

Bei einer Nutzungsdauer der Generalüberholung von zehn Jahren und einem Zinsansatz von 3 % ergeben sich jährliche Kapitalkosten von 11,5 % des ermittelten Wertes für die Generalüberholung.

Aus verschiedenen Gründen wurden natürlich nicht alle Biogasanlagen in der Vergangenheit mehr als doppelt überbaut. Dem soll in dem Szenario „ungünstig“ Rechnung getragen werden. Hier wurde angenommen, dass das BHKW 2, der Puffer- und zusätzliche Gasspeicher zusätzlich neu angeschafft werden müssen.

Durch den deutlich höheren Anschaffungswert im ungünstigen Fall verdoppeln sich die jährlichen Kapitalkosten auf 116.545 € im Vergleich zum günstigen Fall (siehe Übersicht 2).

Ein Gewinn ist dann nicht mehr möglich. Gegebenenfalls könnten die fehlenden 64.000 € durch günstigere Substrate ausgeglichen werden. Denkt man dabei an Körnermaisstroh, ist allerdings zu beachten, dass bei einem substanziellen Anteil in der Futterration zusätzliche Investitionen zu tätigen sind.

Lohnen größere Anlagen?

Im Zuge des EEG 2004 wurden viele Anlagen mit Leistungen von 500 kW und mehr gebaut. Daher haben wir für den Weiterbetrieb auch Anlagen mit 500 und 1.000 kWel kalkuliert. Weil es aus dieser Zeit noch reine Anlagen mit Substraten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro) gibt, die ohne Gülle und Festmist betrieben werden, wurde jeweils neben „günstig“, „ungünstig“ auch noch die Variante „ungünstig-Nawaro“ gerechnet. Die entsprechenden Annahmen für die Kalkulationen finden Sie in Übersicht 3.

Unabhängig von der Leistung der Biogasanlage ist eine sehr gute Wirtschaftlichkeit bei Vorliegen der günstigen Voraussetzungen gegeben (siehe Übersicht 4). Schwierig wird es, wenn die Voraussetzungen für die mehr als doppelte Überbauung nicht gegeben sind und womöglich zu 100 % Nawaro in Rechnung gestellt werden müssen. Auch hier könnten günstigere Einsatzstoffe eine gewisse Abhilfe sein. Selbstredend ist eine Ausweitung des Wärmeabsatzes hilfreich. Die zugehörigen Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen.

Ausschreibungsvolumen zu klein

Neben den ökonomischen Problemen ist es aktuell nicht leicht, in die Förderperiode II zu gelangen. 2023 war die Frühjahrsausschreibung doppelt überzeichnet und die Herbstausschreibung dreifach.

Es mag daran gelegen haben, dass die Bundesnetzagentur die Höchstgebotswerte angehoben hatte und so auch viele Anlagen, die noch mehrere Jahre gute EEG-Vergütung vor sich haben, zusätzlich in die Ausschreibung gedrängt haben. Allerdings war das angebotene Ausschreibungsvolumen viel zu klein. Betriebe, die einen Zuschlag für das EEG II erhalten haben, können noch maximal fünf Jahre im EEG I bleiben, um in die Förderperiode II zu wechseln.

Gemäß Solarpakt kann es sein, dass im nachfolgenden Jahr das Volumen wieder etwas angehoben wird.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor besteht darin, dass sich die Netzanschlussberechnung des Netzbetreibers und der Netzanschluss hinziehen können, zumal auch längere Lieferzeiten für die Trafos bestehen.

Gas einspeisen?

In dieser Situation war es durchaus verständlich, dass etliche Betreiber von Biogasanlagen entschieden haben, Biomethan zu erzeugen und dieses ins Erdgasnetz einzuspeisen. Zusätzlich lockten dort auch sehr hohe Erlöse.

Allgemein geht man davon aus, dass Biogasaufbereitungsanlagen ab 350 m³ Rohbiogas/h wirtschaftlich interessant sein können. Ab dieser Größenordnung beginnen die Kosten für die Aufbereitung pro Kubikmeter Methan günstiger zu werden. Daher wurde nachfolgend untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Umstellung der 1.000 kWel-Anlage auf die Einspeisung von Biomethan wirtschaftlich darstellbar ist.

Für die Umrüstung auf eine Biome­thaneinspeiseanlage wurden unter anderem folgende Annahmen unterstellt:

  • Biomethanverkauf für 9,0 ct/kWhHs

  • weniger als 1.000 m Entfernung des Gasnetzanschlusses bis zum Einspeisepunkt

  • Nutzungsdauer der Gasaufbereitung: 15 Jahre

  • Gasschlupf: 1 %

Kalkuliert man dieses Vorhaben nach ähnlichem Muster wie in Übersicht 2 und setzt voraus, dass man für min­destens 15 Jahre 9 ct/kWhHs Biomethanpreis erlösen kann, wäre diese Option besser als die reine Verstromung (siehe Übersicht 5).

Bitte beachten Sie: Der Vergleich der Wirtschaftlichkeit hängt mehr als sonst von den gewählten Annahmen ab, weil der Verkaufspreis für das Gas stark variieren kann. An einer individuellen Berechnung führt daher kein Weg vorbei.

Was für die....

... Verstromung spricht

... Gaseinspeisung spricht

Mehr als doppelte Überbauung ist bereits vorhanden

Betreiber können das Preisrisiko gut managen

Betreiber interessiert sich für Strommarkt

Kaum Überbauung vorhanden

Eine gute Wärmenutzung ist vor­handen

Keine Aussicht auf Wärmenutzung

Zuschlag bei der Ausschreibung ist möglich oder bereits vorhanden

Keine Aussicht auf Zuschlag

Betreiber sind eher weniger risiko-freudig

Größere Anteile an Koppelprodukten oder Wirtschaftsdünger sind im Substratmix

Auf dem Betrieb sind kaum Koppelprodukte vorhanden

Eine Gasleitung ist in der Nähe

Die Gasleitung ist sehr weit entfernt

Die Stromleitung ist bereits voll

Die Wärmeversorgung des Fermenters ist gelöst

Die Finanzierung ist gesichert

Leitfaden für Konzepte

Wer sich über verschiedenste Zukunftsoptionen informieren möchte, findet diese in der Onlineversion des REzAB-Leitfadens unter  www.carmen-ev.de/weiterbetriebskonzepte-fur-bestandsanlagen-rezab-checkliste/

Zudem bietet das Biogas Forum Bayern u. a. kostenfreie Hilfestellungen an zu den Märkten für Biomethan und zur Umstellung auf die Biomethaneinspeisung.

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