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topplus Alternativen zum Agrardiesel

Für Biokraftstoff fehlt die Planungssicherheit

Auch eine stufenweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung bedeutet nicht automatisch den Durchbruch bei Biokraftstoffen für Landmaschinen, machten Verbände auf einem Pressegespräch deutlich.

Lesezeit: 5 Minuten

„Zur Markteinführung des Rapsöls als Kraftstoff in der Land- und Forstwirtschaft finanziert das Bundeslandwirtschaftsministerium das Demonstrationsvorhaben ‚Praxiseinsatz von serienmäßigen neuen rapsöltauglichen Motoren‘“, lautete eine Ankündigung des Ministeriums aus dem Jahr 2001.

Das macht deutlich: Schon vor 23 Jahren gab es Überlegungen, den Diesel in Landmaschinen durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen. Die Agrardieselbeihilfe galt Befürwortern von Rapsölkraftstoffen usw. schon damals als Hemmschuh.

Seit zwei Jahren ist zudem die Steuerbefreiung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft ausgelaufen. Könnte ein Auslaufen der Subvention jetzt Biokraftstoffen für Traktoren und anderen Maschinen zum Durchbruch verhelfen? So könnte man zumindest aktuelle Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) deuten.

Viel zu kurzfristig

Die Biokraftstoffbranche ist allerdings skeptisch: „Wir haben uns immer schon mehr Förderung in der Land- und Forstwirtschaft gewünscht. Aber das ist jetzt viel zu kurzfristig angelegt und bedeutet nur eine Mehrbelastung für die Betriebe, ohne klimaschiedliche Emissionen zu beseitigen“, betonte Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) auf einem digitalen Pressegespräch der Biokraftstoffverbände am 15. Januar.

Dieses findet traditionell immer eine Woche vor dem Internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ statt, fiel gestern aber zufällig mit dem Tag der Großdemonstration von Bauern in Berlin zusammen.

Wie Arens betont, brauchen Landwirte mehr Zeit für eine Umstellung von Diesel auf alternative Kraftstoffe, da dafür erst neue Maschinen mit anderen Motoren angeschafft werden müssten.

Das bestätigt auch Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas: „Die Einführung von Bio-CNG als Kraftstoff in Traktoren hängt nicht von der Abschaffung der Agrardieselbeihilfe ab, sondern von der Verfügbarkeit von Maschinen mit Gasantrieb.“

Genug Kraftstoff vorhanden

„Wir haben die Bundesregierung seit 2011 darauf aufmerksam gemacht, dass der Bereich der Reinkraftstoffnutzung regulatorische begleitet werden muss. Das ist nicht nur eine Frage der Besteuerung, sondern auch von weiteren Maßnahmen“, ergänzt Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffwirtschaft (VDB).

Er betont, dass Biokraftstoffmengen aus dem Pkw-Bereich, die wegen des Ausbaus der Elektromobilität künftig nicht mehr gebraucht würden, als Reinkraftstoff in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden könnten – ohne, dass die dafür nötige Menge an Anbaubiomasse erhöht werden müsste.

„Aber es macht schon stutzig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium hier seine Meinung kurzfristig geändert hat. Daher müssen wir erst einmal abwarten, was die Bundesregierung genau plant“, sagt er mit Bezug auf die früheren Pläne der Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt, Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ganz abschaffen zu wollen.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Besteuerung müssen so gestaltet sein, dass Biokraftstoffe als erneuerbare Kraftstoffe in allen Verbrennungsmotoren eine Zukunftsperspektive haben – nicht nur in der Landwirtschaft. Die jetzt angedachten Kürzungsvorschläge sind hier kontraproduktiv, da viele Landwirte um Existenz kämpfen“, ergänzt Artur Auernhammer, CSU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Vorstandes im Bundesverband Bioenergie (BBE).

Breite des Angebots keine Hürde

Während es früher mit Pflanzenölmotoren von Deutz und John Deere eine herstellerübergreifende Lösung gab, ist die Vielfalt an Alternativen mit Elektroantrieb sowie Motoren für Pflanzenöl, Biodiesel, Bio-CNG, Bio-LNG und HVO gewachsen. „Wir sehen das nicht als Nachteil an, im Gegenteil: Es gibt für verschiedene Betriebszweige unterschiedliche Einsatzbereiche für Landmaschinen und damit auch eine entsprechende Eignung der verschiedenen alternativen Antriebe“, betont Arens.

Elma Baumann berichtet in dem Zusammenhang von Gesprächen im Rahmen der herstellerübergreifenden „Plattform Erneuerbare Antriebsenergie für die Land- und Forstwirtschaft“. Danach sei bei den Landmaschinenhersteller Konsens darin, dass bei Maschinen im kleineren Leistungsbereich der Elektroantrieb, im mittleren Leistungsbereich Biomethan und bei höheren Leistungen flüssige Kraftstoffe wie Pflanzenöl, Biodiesel oder HVO zum Einsatz kommen.

Mehr Zeit, weniger Bürokratie

Die Verbände begrüßen daher die von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus erhobene Forderung, dass die Agrardieselbeihilfe erst 2027 wegfallen und es bis dahin Angebote für Landwirte zur Umstellung auf alternative Kraftstoffe geben sollte.

„Dazu brauchen wir aber auch einen Abbau der Bürokratie. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt in Deutschland fünfstellige Beträge für die Nachhaltigkeitszertifizierung zahlen muss, während vermutlich falsch deklarierter Biodiesel aus China nach Europa gelangt, ohne dass in China kontrolliert wird“, kritisiert Präsident Seide.

Er bezieht sich damit auf Biodiesel, der angeblich aus Altspeiseöl hergestellt wurde und damit in Europa als fortschrittlicher Biokraftstoff gilt. Der massenhafte Import hatte zu einem Absturz der Preise für die handelbare Treibhausgasminderungsquote geführt – eine wichtige Erlösquelle beim Einsatz von Biokraftstoffen wie Biomethan.

Zudem wünscht sich Seide eine bilanzielle Teilbarkeit von Biomethan. Damit wäre es möglich, dass Biogasanlagenbetreiber einen Teil des Gases als Kraftstoff auf Basis von Gülle und Mist, den Großteil aber als Gas für die Verstromung nutzen könnten. „Die Gesetzesrahmen für die Strom- und Kraftstofferzeugung passen nicht zusammen, hier gibt es noch viel Nachholbedarf“, betont er.

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