Das Bundesumweltministerium (BMUV) will die 37. Bundesimmissionsschutzverordnung (37. BImSchV) ändern, um mit co-HVO einen neuen Kraftstoff einzuführen. Hierzu will sich der Bundestag am kommenden Donnerstag äußern. Die Abkürzung HVO steht für "Hydrogenated Vegetarian Oil" (hydriertes Pflanzenöl).
Die Einführung von co-HVO ist nach Ansicht des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) ein industrie- und klimapolitischer Irrweg. Denn die Änderung erlaubt, dass Biokraftstoff direkt in der Erdölraffinerie mitproduziert wird, so genanntes co-HVO. Bisher war dies nur in gesonderten Anlagen in räumlicher Entfernung zur Raffinerie erlaubt (stand-alone Anlagen). Voraussetzung ist, dass das co-HVO aus fortschrittlichen Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird. „Mit dieser Neuregelung stärkt das zuständige Umweltministerium die wirtschaftliche Macht der Mineralölkonzerne und schwächt Mittelstand und Landwirtschaft in Deutschland“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.
Schwächen bei der Zertifizierung
„Das Umweltministerium will co-HVO zulassen, bevor die seit Anfang 2023 offenkundigen Schwächen der Zertifizierung beim Import fortschrittlicher Biokraftstoffe beseitigt sind. Hinzu kommt, dass der tatsächliche Anteil von co-HVO im Diesel heute nicht gerichtsfest analysiert werden kann“, kritisiert er.
Fortschrittlichen Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen werden doppelt auf die Treibhausgas-Quote (THG-Quote) angerechnet, ohne dass dies zur doppelten Minderung des CO₂-Ausstoßes führen würde. Durch die Doppelanrechnung werden laut VDB herkömmlicher Biodiesel und Bioethanol verdrängt. Damit steigt der Treibhausgasausstoß. Nach Berechnungen des VDB führt dies bis 2030 zu Mehremissionen von über 20 Mio. t CO₂ im Straßenverkehr. „Vor der Zulassung von co-HVO muss die Bundesregierung die Nachhaltigkeitszertifizierung verschärfen und die Quoten anheben, um Betrug und Verdrängungseffekte auszuschließen. Folglich kann co-HVO unter keinen Umständen jetzt zugelassen werden. Die Verordnung regelt weitere Sachverhalte, die für die Energiewende wichtig sind. Doch diese wären nicht von der Verschiebung bei co-HVO betroffen”, sagte Baumann.
Stillstand bei der Kraftstoffentwicklung
Schon jetzt übererfüllt die Mineralölindustrie die Treibhausgasquote. Mit co-HVO kommt eine weitere Option zur Erfüllung hinzu. In der Folge werden weitere Alternativen zu fossilen Kraftstoffen wie grüner Wasserstoff und e-Fuels nicht mehr weiterentwickelt, weil sie nicht benötigt werden, um die THG-Quote zu erfüllen. „Wir fordern das BMUV auf, die THG-Quote noch im Jahr 2023 anzuheben. Denn mit co-HVO soll eine weitere Erfüllungsmöglichkeit zugelassen werden. Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung mehr Optionen zulässt, aber die Quote unverändert lässt“, sagte Baumann.
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Das Bundesumweltministerium (BMUV) will die 37. Bundesimmissionsschutzverordnung (37. BImSchV) ändern, um mit co-HVO einen neuen Kraftstoff einzuführen. Hierzu will sich der Bundestag am kommenden Donnerstag äußern. Die Abkürzung HVO steht für "Hydrogenated Vegetarian Oil" (hydriertes Pflanzenöl).
Die Einführung von co-HVO ist nach Ansicht des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) ein industrie- und klimapolitischer Irrweg. Denn die Änderung erlaubt, dass Biokraftstoff direkt in der Erdölraffinerie mitproduziert wird, so genanntes co-HVO. Bisher war dies nur in gesonderten Anlagen in räumlicher Entfernung zur Raffinerie erlaubt (stand-alone Anlagen). Voraussetzung ist, dass das co-HVO aus fortschrittlichen Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird. „Mit dieser Neuregelung stärkt das zuständige Umweltministerium die wirtschaftliche Macht der Mineralölkonzerne und schwächt Mittelstand und Landwirtschaft in Deutschland“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.
Schwächen bei der Zertifizierung
„Das Umweltministerium will co-HVO zulassen, bevor die seit Anfang 2023 offenkundigen Schwächen der Zertifizierung beim Import fortschrittlicher Biokraftstoffe beseitigt sind. Hinzu kommt, dass der tatsächliche Anteil von co-HVO im Diesel heute nicht gerichtsfest analysiert werden kann“, kritisiert er.
Fortschrittlichen Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen werden doppelt auf die Treibhausgas-Quote (THG-Quote) angerechnet, ohne dass dies zur doppelten Minderung des CO₂-Ausstoßes führen würde. Durch die Doppelanrechnung werden laut VDB herkömmlicher Biodiesel und Bioethanol verdrängt. Damit steigt der Treibhausgasausstoß. Nach Berechnungen des VDB führt dies bis 2030 zu Mehremissionen von über 20 Mio. t CO₂ im Straßenverkehr. „Vor der Zulassung von co-HVO muss die Bundesregierung die Nachhaltigkeitszertifizierung verschärfen und die Quoten anheben, um Betrug und Verdrängungseffekte auszuschließen. Folglich kann co-HVO unter keinen Umständen jetzt zugelassen werden. Die Verordnung regelt weitere Sachverhalte, die für die Energiewende wichtig sind. Doch diese wären nicht von der Verschiebung bei co-HVO betroffen”, sagte Baumann.
Stillstand bei der Kraftstoffentwicklung
Schon jetzt übererfüllt die Mineralölindustrie die Treibhausgasquote. Mit co-HVO kommt eine weitere Option zur Erfüllung hinzu. In der Folge werden weitere Alternativen zu fossilen Kraftstoffen wie grüner Wasserstoff und e-Fuels nicht mehr weiterentwickelt, weil sie nicht benötigt werden, um die THG-Quote zu erfüllen. „Wir fordern das BMUV auf, die THG-Quote noch im Jahr 2023 anzuheben. Denn mit co-HVO soll eine weitere Erfüllungsmöglichkeit zugelassen werden. Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung mehr Optionen zulässt, aber die Quote unverändert lässt“, sagte Baumann.