Biostimulanzien brauchen ab dem 16. Juli 2022 das CE Zeichen. Um es zu bekommen, ist eine Konformitätsbewertung notwendig, bestehend aus Prüfung, Zertifizierung und Inspektion.
Der Markt für Biostimulanzien wächst, immer öfter nutzen auch Landwirte die Mittel. Bislang sind sie, zusammen mit den biologischen Pflanzenschutzmitteln, unter dem Begriff „Biologicals“ geläufig. Biostimulanzien unterstützen die Stoffwechselprozesse von Pflanzen, liefern allerdings weder Nährstoffe (Düngemittel), noch werden sie über ihre Dosis-Wirkungs-Beziehung (Pflanzenschutzmittel) definiert.
Daher werden sie nun künftig über die EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 eingeordnet. Diese gilt nach einer 3-jährigen Übergangsfrist ab dem 16. Juli 2022 und regelt u.a., dass Stimulanzien ein CE-Kennzeichen tragen müssen. Damit gelten Vorgaben, z.B. in Bezug auf enthaltene Schwermetalle.
Konformität muss stimmen
CE-Kennzeichnungen sind aus anderen Branchen bekannt, von Spielzeug über Antibiotika bis zu Düngemitteln. Sie besagen, dass ein Produkt mit den Harmonisierungsvorschriften der EU übereinstimmt. Es gibt verschiedene Produktgruppen, Biostimulanzien sind in die Produktfunktionskategorie (PFC) 6 definiert.
Um das Kennzeichen zu bekommen, ist eine Konformitätsbewertung notwendig, bestehend aus Prüfung, Zertifizierung und Inspektion. Dabei müssen Unternehmen auch die Wirksamkeit mittels Praxisversuchen nachweisen. Die genauen Standards zur Bewertung von Produkten erarbeitet gerade das Europäische Normungsinstitut (CEN). Bis dahin sind in einer Übergangsphase vergleichbare Methoden nutzbar.
Wer bewertet das?
Eine sogenannte Konformitätsbewertungsstelle vergibt das Kennzeichen. Derzeit gibt es in der gesamten EU drei dieser Stellen: in den Niederlanden, Polen und Ungarn. Dort können auch deutsche Unternehmen ihre Produkte für den Binnenmarkt zertifizieren lassen – denn offiziell ist hierzulande noch keine Konformitätsbewertungsstelle ausgewiesen (Stand: Redaktionsschluss). Allerdings hat das Julius Kühn-Institut gerade begonnen, eine solche Stelle aufzubauen.
Für Produkte, die schon am Markt erhältlich sind, bleiben die nationalen Vorschriften zu Biostimulanzien erhalten. Neue kann man entweder weiterhin national anmelden, oder die ausländischen Bewertungsstellen nutzen.
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Der Markt für Biostimulanzien wächst, immer öfter nutzen auch Landwirte die Mittel. Bislang sind sie, zusammen mit den biologischen Pflanzenschutzmitteln, unter dem Begriff „Biologicals“ geläufig. Biostimulanzien unterstützen die Stoffwechselprozesse von Pflanzen, liefern allerdings weder Nährstoffe (Düngemittel), noch werden sie über ihre Dosis-Wirkungs-Beziehung (Pflanzenschutzmittel) definiert.
Daher werden sie nun künftig über die EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 eingeordnet. Diese gilt nach einer 3-jährigen Übergangsfrist ab dem 16. Juli 2022 und regelt u.a., dass Stimulanzien ein CE-Kennzeichen tragen müssen. Damit gelten Vorgaben, z.B. in Bezug auf enthaltene Schwermetalle.
Konformität muss stimmen
CE-Kennzeichnungen sind aus anderen Branchen bekannt, von Spielzeug über Antibiotika bis zu Düngemitteln. Sie besagen, dass ein Produkt mit den Harmonisierungsvorschriften der EU übereinstimmt. Es gibt verschiedene Produktgruppen, Biostimulanzien sind in die Produktfunktionskategorie (PFC) 6 definiert.
Um das Kennzeichen zu bekommen, ist eine Konformitätsbewertung notwendig, bestehend aus Prüfung, Zertifizierung und Inspektion. Dabei müssen Unternehmen auch die Wirksamkeit mittels Praxisversuchen nachweisen. Die genauen Standards zur Bewertung von Produkten erarbeitet gerade das Europäische Normungsinstitut (CEN). Bis dahin sind in einer Übergangsphase vergleichbare Methoden nutzbar.
Wer bewertet das?
Eine sogenannte Konformitätsbewertungsstelle vergibt das Kennzeichen. Derzeit gibt es in der gesamten EU drei dieser Stellen: in den Niederlanden, Polen und Ungarn. Dort können auch deutsche Unternehmen ihre Produkte für den Binnenmarkt zertifizieren lassen – denn offiziell ist hierzulande noch keine Konformitätsbewertungsstelle ausgewiesen (Stand: Redaktionsschluss). Allerdings hat das Julius Kühn-Institut gerade begonnen, eine solche Stelle aufzubauen.
Für Produkte, die schon am Markt erhältlich sind, bleiben die nationalen Vorschriften zu Biostimulanzien erhalten. Neue kann man entweder weiterhin national anmelden, oder die ausländischen Bewertungsstellen nutzen.