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Bis zu 848 €/ha: Bund hält an GAK-Förderung für Blühstreifen fest

Trotz aller Kürzungspläne will die Ampel die Anlage von Blühstreifen auch über die Gemeinschaftsaufgabe weiter fördern. Interessierte Landwirte müssen allerdings eines beachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wird im Zuge der allgemeinen Sparbemühungen der Ampel voraussichtlich deutlich zusammengekürzt. Die Anlage von Blühstreifen soll aber vorerst weiter gefördert werden.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Konkret wird das entsprechende Modul zur Honorierung der Anlage von Blühstreifen, um den Lebensraum von Insekten und Biodiversität zu stärken, bis 2026 fortgesetzt.

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Doppelförderung nicht möglich

Die Höhe der jährlichen Zuwendung für einjährige Blühstreifen auf Ackerflächen beträgt demnach 800 €/ha. Für mehrjährige Blühstreifen werden 767 €/ha ausgezahlt, bei Verwendung von Saatgutmischungen, die nach den Vorgaben der Erhaltungsmischungsverordnung erzeugt worden sind, landen sogar 848 €/ha Ackerfläche auf dem Konto des Landwirts. Das ist deutlich mehr als in der entsprechenden Öko-Regelung der Zweiten Säule.

Interessenten müssen allerdings einen wichtigen Punkt beachten: Eine GAK-Förderung von Blühstreifen setzt nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums voraus, dass Blühstreifen zusätzlich zu solchen nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b GAPDZG) angelegt werden. Hierdurch soll eine Doppelförderung derselben Fläche ausgeschlossen werden.

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