Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die „Eckpunkte für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für die Tierhaltung“ vorgelegt. Darin legt das Ressort seine Vorschläge für eine Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts auf der Grundlage der Evaluierung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie insbesondere neuer EU-rechtlicher Vorgaben für die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsmengen dar.
"Beobachtung" als neues Element
Gemäß dem Eckpunktepapier soll als neues Element neben dem mit der 16. AMG-Novelle eingeführten Benchmarksystem die „Beobachtung“ eingeführt werden. Zentraler Baustein ist die halbjährliche Erfassung von Daten zu jeder Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten mit antimikrobiellen Arzneimitteln, und zwar unabhängig von deren Nutzung oder der Größe des Bestandes.
Die Meldepflicht dieser Daten soll künftig beim Tierarzt liegen. Der Meldeinhalt soll sich auch auf die Ziele Antibiotikaminimierung, vergleichende Beobachtung und Bewertung des Antibiotikaeinsatzes über alle Nutzungsarten sowie die Meldung der Verbrauchsmengen an antimikrobiellen Arzneimitteln an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) beziehen.