Landwirte verbringen heute viel zu viel Zeit am Computer. Das sieht auch Agrarminister Özdemir so. Eine Änderung der Meldepflichten könnte zumindest ein wenig Entlastung bringen.
Landwirte müssen künftig nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Liegt in der zuständigen Behörde bereits ein Nachweis vor, kann dieser auch in weiteren Jahren als Nachweis herangezogen werden. Dazu hat Bundesminister Cem Özdemir die entsprechende GAPInVeKoS-Verordnung geändert, die heute in Kraft tritt. Nach eigener Darstellung setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium damit einen weiteren Baustein zum Abbau von Bürokratielasten für die Landwirtschaft um.
Özdemir: Freiräume schaffen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärt dazu: „Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren mit unnötiger Bürokratie, dazu zählen etwa zahlreiche Melde- und Nachweispflichten. Seit Beginn meiner Amtszeit setze ich mich dafür ein, dass Belastungen wo immer möglich abgebaut werden. Das ist eine mühsame und kleinteilige Daueraufgabe, aber genau darum geht es: Stück für Stück mehr Freiräume schaffen, damit Bäuerinnen und Bauern nicht noch abends unnötig viel Zeit am Schreibtisch hocken müssen.“
Die GAPInVeKoS-Verordnung ist die zentrale nationale Rechtsvorschrift für die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen, einschließlich Antragstellung, Bescheidung sowie Planung und Durchführung von Kontrollen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Landwirte müssen künftig nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Liegt in der zuständigen Behörde bereits ein Nachweis vor, kann dieser auch in weiteren Jahren als Nachweis herangezogen werden. Dazu hat Bundesminister Cem Özdemir die entsprechende GAPInVeKoS-Verordnung geändert, die heute in Kraft tritt. Nach eigener Darstellung setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium damit einen weiteren Baustein zum Abbau von Bürokratielasten für die Landwirtschaft um.
Özdemir: Freiräume schaffen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärt dazu: „Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren mit unnötiger Bürokratie, dazu zählen etwa zahlreiche Melde- und Nachweispflichten. Seit Beginn meiner Amtszeit setze ich mich dafür ein, dass Belastungen wo immer möglich abgebaut werden. Das ist eine mühsame und kleinteilige Daueraufgabe, aber genau darum geht es: Stück für Stück mehr Freiräume schaffen, damit Bäuerinnen und Bauern nicht noch abends unnötig viel Zeit am Schreibtisch hocken müssen.“
Die GAPInVeKoS-Verordnung ist die zentrale nationale Rechtsvorschrift für die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen, einschließlich Antragstellung, Bescheidung sowie Planung und Durchführung von Kontrollen.