Mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls fördert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nun hat das BMEL die Antragsfrist bis zum 30. September 2021 verlängert, wie der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in einem Rundschreiben mitteilte. Ebenso sei eine Möglichkeit geschaffen worden, Bauvorhaben auch dann noch zu fördern, wenn der Abschluss erst 2022 erfolgen kann. Das BMEL komme damit einer Forderung des Deutschen Bauernverbands (DBV) und des WLV nach.
Das im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes vereinbarte Fördervolumen von 300 Mio. € stand zuvor nur bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Förderanträge hätten ursprünglich bis zum 15. März beantragt werden müssen.
Das Ziel der Investitionsförderung sei, die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umzusetzen. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wolle die Ministerin weiteren Betrieben die Teilnahme am Förderprogramm ermöglichen und so den Umbau der Tierhaltung weiter vorantreiben.
Folgende Voraussetzungen müssen sauenhaltende Betriebe für den Förderantrag erfüllen:
- Höchstgrenze von 500.000 € je Betrieb und Investitionsvorhaben
- Keine Vergrößerung des Tierbestands durch das Bauvorhaben
- Abschluss des Vorhabens bis Ende 2022
- Einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzeptes ist ebenfalls förderfähig
Anträge können bei der BLE gestellt werden.