Ackerland ist teuer: Bodenpreise ziehen fast überall in Deutschland an
Die Rallye geht weiter: Im Jahr 2022 sind die Bodenpreise noch mal um 8 % gestiegen. Erstaunlich sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.
Die Bodenpreise steigen und steigen: Auch im Jahr 2022 lagen sie bundesweit noch einmal 8 % höher als im Vorjahr 2021. Laut dem Statistischen Bundesamt (destatis) kostet ein Hektar landwirtschaftliche Fläche damit im Jahr 2022 durchschnittlich 31.911 €, im Vergleich zu 29.545 € im Vorjahr.
Die bittere Erkenntnis ist: Insgesamt haben sich die Bodenpreise zwischen 2010 und 2022 mehr als verdreifacht. In vier Bundesländern sind Landwirte 2022 mit Steigerungsraten von 10 % konfrontiert, nämlich in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Nur in Brandenburg und Thüringen sinkt der Bodenpreis.
Was Landwirte für einen Hektar in den Bundesländern auf den Tisch legen müssen, zeigt folgende Tabelle:
Am teuersten ist Boden jetzt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Für Ackerland liegen die Preise noch mal höher als die Durchschnittswerte für landwirtschaftliche Grundstücke. So müssen Landwirte in NRW für einen Hektar Ackerland im Durchschnitt 91.954 € auf den Tisch legen. Mit etwas Abstand folgen auf den weiteren Plätzen Bayern mit 84.654 € je Hektar Ackerland und Niedersachen mit 64.581 €/ha Ackerland.
Im preislichen Mittelfeld liegen Schleswig-Holstein mit 43.032 €/ha Ackerland gemeinsam mit Baden-Württemberg, wo Acker durchschnittlich 40.561 €/ha kostet. Erst danach kommen weiter abgeschlagen Mecklenburg-Vorpommern mit 27.564 €/ha Acker, Sachsen-Anhalt mit 23.529 €/ha Acker, Rheinland-Pfalz mit 23.348 €/ha Acker und Hessen mit 20.999 €/ha Acker.
Niedriger als die 20.000-€-Marke liegen die Preise für Ackerland in Sachsen (17.267 €/ha), Brandenburg (13.747 €/ha), Thüringen (13.472 €/ha) und im Saarland (12.849 €/ha).
Bodenpreise in Baden-Württemberg nur halb so hoch wie in Bayern
Interessant ist, dass die Bodenpreise in Baden-Württemberg im Vergleich zu Bayern recht niedrig sind – obwohl sich die Agrarstruktur in den beiden Bundesländern stark ähnelt. Immer wieder wird spekuliert, ob das am 2009 in Kraft getretenen „Agrarstrukturverbesserungsgesetz“ liegt. Dieses fasst Vorschriften für den Verkauf und Verpachtung zusammen, regelt aber z.B. keine Höchstgrenzen über die bundesweite Rechtsprechung hinaus. Auch share deals bleiben außen vor. Das Gesetz greift bei
Verkauf landwirtschaftlicher Gebäude und Landverkäufe ab 1 ha Größe und
Landpachtverträgen ab 2 ha.
Behörden dürfen den Verkauf bzw. die Verpachtung untersagen, wenn
diese eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
Flächen unwirtschaftlich verkleinert oder
der Preis in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.
Eine definitive Preisgrenze gibt es nur in den südlichen Landkreisen Baden-Württembergs, die direkt an die Schweiz grenzen. Weil Schweizer Bauern hier zunehmend Land kauften, steht der Preis dort bereits dann in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstückes, wenn den aktuellen Verkehrswert um mehr als 20 % übersteigt. Ein Kaufvertrag wird dann nicht genehmigt.
Ansonsten finden sich im baden-württembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetz keine Festlegungen zu Größen, die über die bundesweite Rechtsprechung hinausgehen. Somit liegt ein grobes Missverhältnis vor, wenn zu einem Wert von 150 % des Verkehrswertes verkauft werden soll. Die Grundstücksverkehrsbehörde kann den Verkauf auch unter Auflagen (kann nach Inkrafttreten erfüllt werden) oder Bedingungen (vorherige Voraussetzung) zulassen.
Die Bodenpreise steigen und steigen: Auch im Jahr 2022 lagen sie bundesweit noch einmal 8 % höher als im Vorjahr 2021. Laut dem Statistischen Bundesamt (destatis) kostet ein Hektar landwirtschaftliche Fläche damit im Jahr 2022 durchschnittlich 31.911 €, im Vergleich zu 29.545 € im Vorjahr.
Die bittere Erkenntnis ist: Insgesamt haben sich die Bodenpreise zwischen 2010 und 2022 mehr als verdreifacht. In vier Bundesländern sind Landwirte 2022 mit Steigerungsraten von 10 % konfrontiert, nämlich in Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Nur in Brandenburg und Thüringen sinkt der Bodenpreis.
Was Landwirte für einen Hektar in den Bundesländern auf den Tisch legen müssen, zeigt folgende Tabelle:
Am teuersten ist Boden jetzt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Für Ackerland liegen die Preise noch mal höher als die Durchschnittswerte für landwirtschaftliche Grundstücke. So müssen Landwirte in NRW für einen Hektar Ackerland im Durchschnitt 91.954 € auf den Tisch legen. Mit etwas Abstand folgen auf den weiteren Plätzen Bayern mit 84.654 € je Hektar Ackerland und Niedersachen mit 64.581 €/ha Ackerland.
Im preislichen Mittelfeld liegen Schleswig-Holstein mit 43.032 €/ha Ackerland gemeinsam mit Baden-Württemberg, wo Acker durchschnittlich 40.561 €/ha kostet. Erst danach kommen weiter abgeschlagen Mecklenburg-Vorpommern mit 27.564 €/ha Acker, Sachsen-Anhalt mit 23.529 €/ha Acker, Rheinland-Pfalz mit 23.348 €/ha Acker und Hessen mit 20.999 €/ha Acker.
Niedriger als die 20.000-€-Marke liegen die Preise für Ackerland in Sachsen (17.267 €/ha), Brandenburg (13.747 €/ha), Thüringen (13.472 €/ha) und im Saarland (12.849 €/ha).
Bodenpreise in Baden-Württemberg nur halb so hoch wie in Bayern
Interessant ist, dass die Bodenpreise in Baden-Württemberg im Vergleich zu Bayern recht niedrig sind – obwohl sich die Agrarstruktur in den beiden Bundesländern stark ähnelt. Immer wieder wird spekuliert, ob das am 2009 in Kraft getretenen „Agrarstrukturverbesserungsgesetz“ liegt. Dieses fasst Vorschriften für den Verkauf und Verpachtung zusammen, regelt aber z.B. keine Höchstgrenzen über die bundesweite Rechtsprechung hinaus. Auch share deals bleiben außen vor. Das Gesetz greift bei
Verkauf landwirtschaftlicher Gebäude und Landverkäufe ab 1 ha Größe und
Landpachtverträgen ab 2 ha.
Behörden dürfen den Verkauf bzw. die Verpachtung untersagen, wenn
diese eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
Flächen unwirtschaftlich verkleinert oder
der Preis in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.
Eine definitive Preisgrenze gibt es nur in den südlichen Landkreisen Baden-Württembergs, die direkt an die Schweiz grenzen. Weil Schweizer Bauern hier zunehmend Land kauften, steht der Preis dort bereits dann in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstückes, wenn den aktuellen Verkehrswert um mehr als 20 % übersteigt. Ein Kaufvertrag wird dann nicht genehmigt.
Ansonsten finden sich im baden-württembergischen Agrarstrukturverbesserungsgesetz keine Festlegungen zu Größen, die über die bundesweite Rechtsprechung hinausgehen. Somit liegt ein grobes Missverhältnis vor, wenn zu einem Wert von 150 % des Verkehrswertes verkauft werden soll. Die Grundstücksverkehrsbehörde kann den Verkauf auch unter Auflagen (kann nach Inkrafttreten erfüllt werden) oder Bedingungen (vorherige Voraussetzung) zulassen.