Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium ermöglicht mit der bevorstehenden Herbstantragstellung den Übergang in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
- Im Förderprogramm ökologischer Landbau erhalten Antragsteller für neu umzustellende Ackerflächen ab 2022 eine Einführungsprämie.
- In Natura 2000-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten wird ein befristetes Grünlandextensivierungsprogramm angeboten.
Für die KULAP-Programme Ökologischer Landbau und Moorschonende Stauhaltung besteht die Möglichkeit, neue Förderanträge für einen Zeitraum von drei Jahren zu stellen. Darüber hinaus ist es möglich, auslaufende KULAP-Verpflichtungen um ein Jahr zu verlängern. Letzteres betrifft Anträge aus den Jahren 2016 beziehungsweise 2017.
Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Flächennutzung im Sinne des Natur- und Umweltschutzes hin zum Übergang in die neue GAP-Förderperiode ab 2023 können Antragstellende für ihre nach zweimaliger Verlängerung zum 31.12.2021 auslaufenden KULAP-Verpflichtungen einen auf das Jahr 2022 befristeten Förderantrag stellen. Für das Blüh- und Ackerrandstreifenprogramm können ebenfalls neue Förderanträge gestellt werden, und zwar für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren.
Brandenburg verstärkt seine Bemühungen, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Landwirtschaftsfläche zu erhöhen und gewährt ab 2022 eine Prämie zur Umstellung von Ackerland. Diese Einführungsprämie beträgt 310 € pro Hektar. Im laufenden Jahr wurde bereits eine Umstellungsprämie für Öko-Gemüse und Öko-Obst eingeführt. Darüber hinaus entfällt ab 2022 für alle Öko-Antragsteller die Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung. Davon nicht berührt ist der geforderte Leguminosenanteil, hier bleibt es bei 10 % bezogen auf die betriebliche Ackerfläche.
Ab 2022 wird ein neues, auf drei Jahre befristetes Förderprogramm angeboten. Dieses Programm soll einen Beitrag zur sachgerechten Bewirtschaftung von Grünland in Natura 2000-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten leisten. Eine Förderung ist möglich für Flächen, die bislang nicht durch KULAP-Förderprogramme unterstützt wurden. Auf den Förderflächen ist die Ausbringung von mineralischem Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmitteln untersagt, und es ist ein Mindesttierbesatz von 0,3 Raufutter fressende Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar Hauptfutterfläche des Betriebes einzuhalten.
Die Anträge können in der Zeit vom 15.11.2021 bis 30.12.2021 gestellt werden.