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Klimaschutz

Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorschutz unterzeichnet

Die Bundesregierung hat die Maßnahmen und Pläne vorgestellt, mit denen sie für 330 Mio. € Moorstandorte wieder vernässen will. Das Ganze beruhe aber auf Freiwilligkeit der Grundbesitzer.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesagrarministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben am Mittwoch die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterschrieben. Bis zum Jahr 2030 sollen damit die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um 5 Mio. t CO2-Äquivalente reduziert werden.

Zuletzt stammten etwa 53 Mio. t CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 % der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, informieren die Ministerien. Moorböden machen in Deutschland etwa 8 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus.

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Klöckner betonte im Anschluss, dass die Regierung auf regional angepasste Lösungen im Schulterschluss mit den Menschen in den Moorregionen setze. „Die erforderlichen Maßnahmen werden wir umfassend und langfristig finanzieren. So wollen wir etwa Landwirte bei der Umstellung ihrer Produktion unterstützen, damit landwirtschaftliche Flächen weiter genutzt werden können“, sagte sie. Und Schulze ergänzte, dass jetzt ein Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus von Mooren beginne.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses, an dem alle relevanten Akteure von Bund, Ländern und Interessensvertretungen beteiligt waren. Sie beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstützt kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen.

  • Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden.



  • Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein, wenn das gewollt ist.



  • Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasste Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind – den sogenannten Paludikulturen – sollen gefördert werden.



  • Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und für Maßnahmen zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Mio. € zur Verfügung. Eine verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung durch den Bund ist auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.



  • Torf bindet große Mengen Kohlenstoff. Darum soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung daher gemeinsam dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.

Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen bei der Bewältigung der kommenden Herausforderungen unterstützt werden. Die Zielvereinbarung betont, dass ein verbesserter Schutz der Moorböden eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Bauernverband warnt: Tragweite unterschätzt

Der Deutsche Bauernverband hob im Anschluss die Bedeutung der freiwilligen Teilnahme hervor. Eine großflächige Wiedervernässung von Moorstandorten könne nur in Kooperation mit den Menschen in den betreffenden ländlichen Räumen und insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben angegangen werden, hieß es aus dem Haus der Landwirtschaft in Berlin.

Der DBV befürchtet auch, dass die Tragweite dieses Vorhabens bisher unterschätzt wird: Es geht um Standorte, die mit staatlicher Unterstützung über Jahrhunderte und bis in die jüngere Vergangenheit hinein für die Landwirtschaft zur Sicherung der Ernährung urbar gemacht wurden, um mehr als eine Million Hektar landwirtschaftlicher Flächen, um ländliche Infrastruktur, Siedlungen und ganze Dörfer. „Moorschutz steht und fällt mit den wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe und für die betroffenen Regionen. Langfristige Planungen, volle Transparenz und umfassende Beteiligung der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sind unverzichtbar“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Der DBV betont die Bedeutung einer langfristigen und verlässlichen Einkommensperspektive und Möglichkeiten zur Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung, zum Beispiel mit einem gesteuerten Wasserstandsmanagement. Bundes- und Landesregierungen würden sich daran messen lassen müssen, ob die Zusagen der Vereinbarung zum Moorbodenschutz eingehalten werden.

Dazu braucht es aus Sicht des DBV allerdings mehr Substanz und Verbindlichkeit als beispielsweise 5- jährige Umweltprogramme zum Anbau von Paludikulturen. „Die Freiwilligkeit darf ebenfalls nicht konterkariert werden, indem die Nutzung von Moorbodenstandorten zunehmend ordnungsrechtlich oder über Vorgaben der europäischen Agrarpolitik eingeschränkt wird und die Landwirte und Grundeigentümer schleichend aus der Nutzung verdrängt und enteignet werden.“

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