Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz kürzlich auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.
„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel von der Konferenz.
Stallbrände Thema im BMEL
Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.
„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern. Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel.
Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein, so der Minister.