Bundesländer für Flexibilisierung der Ökoregelungen und Bürokratieabbau
Nicht jede Agrarministerkonferenz bringt handfeste Ergebnisse. In dieser Hinsicht war die heutige Sonder-AMK aber vorbildlich, denn es könnte beim Bürokratieabbau endlich vorangehen.
Deutliche Vereinfachungen und Flexibilisierungen bei den Ökoregelungen sind ein handfestes Ergebnis der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK). Und auch beim Bürokratieabbau wird es Bewegung geben, wenn es nach den Bundesländern geht.
Glöz-Standards an Witterung anpassen
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder begrüßten die Vereinfachungen und die Flexibilität, die auf EU-Ebene kurzfristig zur Konditionalität im Rahmen der GAP geschaffen wurden. Die Länder haben sich heute klar dafür ausgesprochen, dass Kontrollen und Sanktionen bei Agrarbetrieben bis 10 ha wegfallen sollen. Das betrifft bundesweit immerhin jeden vierten Hof. Ein weiterer Beschluss gilt der Lockerung und Vereinheitlichung der Glöz-Standards. Die Bundesländer sollen beispielsweise die Glöz 5 (Vorgaben zur Begrenzung von Wasser- und Winderosion) sowie Glöz 6 (Mindestbodenbedeckung) temporär ändern dürfen, wenn in Abhängigkeit von der Witterung Bedarf dazu besteht.
Eine weitere Maßnahme betrifft ebenfalls die Konditionalität bei Umwandlung von Agrarflächen in nicht-landwirtschaftliche Flächen, bei der bisher neben der baurechtlichen Genehmigung immer auch eine nochmalige Genehmigung im Agrar- bzw. GAP-Förderrecht erforderlich ist. Künftig sollen bei erfolgter baurechtlicher Genehmigung keine weiteren Genehmigungen nach GLÖZ 1, 2 und 9 mehr nötig sein.
Bei der Fruchtfolgeregelung (Glöz) sind keine großen Änderungen und auch keine Lockerungen geplant. Dreimal in Folge Mais anzubauen, das soll künftig möglich, aber nicht die Regel sein. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk macht das an Situationen fest, wenn beispielsweise Winterweizen auf einer Fläche spät im Frühjahr so stark gelitten hat, dass eine Neuansaat notwendig ist und dann nichts anderes als Mais in Frage kommt.
Bund-Länder-Gruppe soll Entbürokratisierungsvorschläge erarbeiten
Entbürokratisierung war ein weiterer großer Block der heutigen AMK. Die Länder verständigten sich hier auf einen 10-Punkte-Plan, für den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum Herbst einen Zwischenbericht vorlegen soll. Ziel ist, dass noch vor Jahresende erste Maßnahmen in die Umsetzung gehen.
Zu den Punkten zählen unter anderem:
Vereinfachung der Vorschriften im Düngegesetz
Vorschriften im Fachrecht generell harmonisieren und mit GAP-Vorgaben abstimmen, Vereinheitlichung bei Antragsfristen, Dokumentationspflichten
Vereinfachung des Nationalen Pflanzenschutzrechts; Konkret Vereinfachung bei den Ausnahmeregelungen, Verzicht auf Berichtspflichten, Verschlankung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Keine einheitliche Position konnte beim Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gefunden werden. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk erneuerte seine Kritik an den Forderungen nach nationaler Umsetzung des Artikels. Nach seiner Einschätzung würde das den Erzeugern wenig nutzen, stattdessen drohe ein „Bürokratiemonster“. Brandenburg und einige andere Länder haben sich zusammen mit dem Bund allerdings dafür ausgesprochen. Widerspruch kam allerdings auch aus dem A-Land Mecklenburg-Vorpommern.
Ebenfalls strittig blieb das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Hier hatten sich schon im Vorfeld etliche Bundesländer in einem Brief dafür ausgesprochen, das Gesetz wegen gravierender Schwachstellen und Regelungslücken besser wieder abzuschaffen. Genauso uneinig blieben Bund und Länder bei der Stoffstromblanzierung. Die Länder sind überwiegend für die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), der Bund dagegen.
Für frostgeschädigte Obstbauern und Winzer war die Sonder-AMK sicher eine Enttäuschung. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Forderungen nach Sonderhilfen des Bundes für diese Betriebe eine Absage erteilt. Der Ball geht damit an die Länder zurück, die teils aber schon Maßnahmen ergriffen haben.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Deutliche Vereinfachungen und Flexibilisierungen bei den Ökoregelungen sind ein handfestes Ergebnis der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK). Und auch beim Bürokratieabbau wird es Bewegung geben, wenn es nach den Bundesländern geht.
Glöz-Standards an Witterung anpassen
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder begrüßten die Vereinfachungen und die Flexibilität, die auf EU-Ebene kurzfristig zur Konditionalität im Rahmen der GAP geschaffen wurden. Die Länder haben sich heute klar dafür ausgesprochen, dass Kontrollen und Sanktionen bei Agrarbetrieben bis 10 ha wegfallen sollen. Das betrifft bundesweit immerhin jeden vierten Hof. Ein weiterer Beschluss gilt der Lockerung und Vereinheitlichung der Glöz-Standards. Die Bundesländer sollen beispielsweise die Glöz 5 (Vorgaben zur Begrenzung von Wasser- und Winderosion) sowie Glöz 6 (Mindestbodenbedeckung) temporär ändern dürfen, wenn in Abhängigkeit von der Witterung Bedarf dazu besteht.
Eine weitere Maßnahme betrifft ebenfalls die Konditionalität bei Umwandlung von Agrarflächen in nicht-landwirtschaftliche Flächen, bei der bisher neben der baurechtlichen Genehmigung immer auch eine nochmalige Genehmigung im Agrar- bzw. GAP-Förderrecht erforderlich ist. Künftig sollen bei erfolgter baurechtlicher Genehmigung keine weiteren Genehmigungen nach GLÖZ 1, 2 und 9 mehr nötig sein.
Bei der Fruchtfolgeregelung (Glöz) sind keine großen Änderungen und auch keine Lockerungen geplant. Dreimal in Folge Mais anzubauen, das soll künftig möglich, aber nicht die Regel sein. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk macht das an Situationen fest, wenn beispielsweise Winterweizen auf einer Fläche spät im Frühjahr so stark gelitten hat, dass eine Neuansaat notwendig ist und dann nichts anderes als Mais in Frage kommt.
Bund-Länder-Gruppe soll Entbürokratisierungsvorschläge erarbeiten
Entbürokratisierung war ein weiterer großer Block der heutigen AMK. Die Länder verständigten sich hier auf einen 10-Punkte-Plan, für den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis zum Herbst einen Zwischenbericht vorlegen soll. Ziel ist, dass noch vor Jahresende erste Maßnahmen in die Umsetzung gehen.
Zu den Punkten zählen unter anderem:
Vereinfachung der Vorschriften im Düngegesetz
Vorschriften im Fachrecht generell harmonisieren und mit GAP-Vorgaben abstimmen, Vereinheitlichung bei Antragsfristen, Dokumentationspflichten
Vereinfachung des Nationalen Pflanzenschutzrechts; Konkret Vereinfachung bei den Ausnahmeregelungen, Verzicht auf Berichtspflichten, Verschlankung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Keine einheitliche Position konnte beim Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gefunden werden. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk erneuerte seine Kritik an den Forderungen nach nationaler Umsetzung des Artikels. Nach seiner Einschätzung würde das den Erzeugern wenig nutzen, stattdessen drohe ein „Bürokratiemonster“. Brandenburg und einige andere Länder haben sich zusammen mit dem Bund allerdings dafür ausgesprochen. Widerspruch kam allerdings auch aus dem A-Land Mecklenburg-Vorpommern.
Ebenfalls strittig blieb das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Hier hatten sich schon im Vorfeld etliche Bundesländer in einem Brief dafür ausgesprochen, das Gesetz wegen gravierender Schwachstellen und Regelungslücken besser wieder abzuschaffen. Genauso uneinig blieben Bund und Länder bei der Stoffstromblanzierung. Die Länder sind überwiegend für die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), der Bund dagegen.
Für frostgeschädigte Obstbauern und Winzer war die Sonder-AMK sicher eine Enttäuschung. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Forderungen nach Sonderhilfen des Bundes für diese Betriebe eine Absage erteilt. Der Ball geht damit an die Länder zurück, die teils aber schon Maßnahmen ergriffen haben.