So will die Ampel die Landwirtschaft entlasten - Union winkt ab
Mit dem Haushaltsgesetz ist das letzte Druckmittel zum Agrardieselerhalt im Bundesrat abgeräumt. Die Ampel hat in einer Erklärung dazu auf ihre Ersatzmaßnahmen hingewiesen. Doch können die überzeugen?
Neben dem Wachstumschancengesetz hat sich der Bundesrat heute auch mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschäftigt. Dessen Schicksal hatten CDU und CSU ebenfalls mit der Zukunft des Agrardiesels verknüpft. Tatsächlich passierte das Gesetz die Länderkammer recht geräuschlos. Ein Entschließungsantrag von Brandenburg zu Gunsten einer tragfähigen Agrardiesel-Lösung fand keine Mehrheit.
Protokollerklärung der Ampel
Um die Zustimmung der unionsgeführten Länder zu gewinnen, hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung zum Gesetz hinzugefügt. Darin listet sie auf, welche „zügig umzusetzende Maßnahmen“ zur Entlastung der Landwirtschaft sie vorhat.
Ein Großteil der zehn Punkte ist schon länger bekannt, etwa die Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und die Wiedereinführung der Tarifglättung. Diese soll rückwirkend ab 2023 und für insgesamt sechs Jahre gelten, sofern Brüssel zustimmt. Nicht ganz neu ist auch die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette.
Hinzu kommen:
Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe, sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BMEL-Expertengruppe zur Ausarbeitung konkreter Maßnahmen u.a. mit Blick auf Pflanzenöle).
Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, u.a. Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen
Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau; Beispiele dafür:
Ohrmarken bei gekoppelten Prämien
Weinüberwachungsverordnung
Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen
Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter
Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer
• Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann.
• Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP. Hierfür bietet der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage.
• Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z.B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung
Ein Schritt zur Risikoausgleichsrücklage
Soweit, so bekannt. Besonders interessant ist allerdings der Punkt „Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage“. Bisher hatte sich die Ampel bezüglich einer möglichen Einführung der Rücklage ziemlich bedeckt gehalten und wie etwa Bundesfinanzminister Lindner auf europarechtliche Zwänge verwiesen. Nun soll "geprüft" werden.
Auernhammer: Ampel-Vorschläge sind keine Kompensation
Den agrarpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, können die Offerten der Ampel nicht überzeugen. Er meint: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Unter dieses Motto kann man die angekündigten Entlastungsvorschläge der Bundesregierung zugunsten der Landwirtschaft wohl am besten zusammenfassen. Die Regierung besteht darauf, den Bauern 450 Mio. € beim Agrardiesel wegzunehmen. Daran hat sich nichts geändert."
Bei den zehn Punkten handelt es sich nach Auernhammers Einschätzung nur um eine Auflistung der Hausaufgaben, die die Regierung ohnehin erledigen sollte. "Dass man Dinge, die ohnehin selbstverständlich sind wie Bürokratieabbau, den Umbau der Tierhaltung und den Verweis auf die Zukunftskommission Landwirtschaft in diese Liste aufnimmt, ist schlicht unverfroren", so der CSU-Politiker. Und auch die steuerlichen Entlastungen – wie Tarifglättung und Risikorücklage – stünden unter Vorbehalt. Gerade für kleine und mittlere Betriebe seine die genannten Vorschläge deshalb keine Kompensation für eine einkommenswirksame Leistung wie die Agrardiesel-Rückerstattung.
Hauk: Keine Substanz bei der Ampel
Ähnlich sieht das Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Aus seiner Sicht entpuppt sich die vom Bund heute vorgelegte Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz mit scheinbaren Entlastungsmaßnahmen "einmal mehr als große Blase ohne viel Substanz". Es werde viel versprochen ohne konkret zu werden. Auch eine entsprechende finanzielle Hinterlegung fehle in vielen Punkten. "Ein starkes Signal wäre die tatsächliche Einführung der Risikoausgleichsrücklage gewesen, diese wird jedoch lediglich geprüft", moniert Hauk.
Ihre Meinung ist gefragt!
Was halten Sie von der Bundesratsentscheidung? Müssen die Landwirte nun mit hohen Dieselkosten klarkommen oder gibt es noch eine Lösung?
Schreiben Sie Ihre Meinung gern an Marko.Stelzer@topagrar.com. Wir behalten uns vor, besonders interessante Beitrage gekürzt zu veröffentlichen.
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Neben dem Wachstumschancengesetz hat sich der Bundesrat heute auch mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschäftigt. Dessen Schicksal hatten CDU und CSU ebenfalls mit der Zukunft des Agrardiesels verknüpft. Tatsächlich passierte das Gesetz die Länderkammer recht geräuschlos. Ein Entschließungsantrag von Brandenburg zu Gunsten einer tragfähigen Agrardiesel-Lösung fand keine Mehrheit.
Protokollerklärung der Ampel
Um die Zustimmung der unionsgeführten Länder zu gewinnen, hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung zum Gesetz hinzugefügt. Darin listet sie auf, welche „zügig umzusetzende Maßnahmen“ zur Entlastung der Landwirtschaft sie vorhat.
Ein Großteil der zehn Punkte ist schon länger bekannt, etwa die Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und die Wiedereinführung der Tarifglättung. Diese soll rückwirkend ab 2023 und für insgesamt sechs Jahre gelten, sofern Brüssel zustimmt. Nicht ganz neu ist auch die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette.
Hinzu kommen:
Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe, sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BMEL-Expertengruppe zur Ausarbeitung konkreter Maßnahmen u.a. mit Blick auf Pflanzenöle).
Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, u.a. Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen
Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau; Beispiele dafür:
Ohrmarken bei gekoppelten Prämien
Weinüberwachungsverordnung
Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen
Verschlankung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter
Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer
• Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann.
• Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP. Hierfür bietet der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage.
• Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z.B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung
Ein Schritt zur Risikoausgleichsrücklage
Soweit, so bekannt. Besonders interessant ist allerdings der Punkt „Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage“. Bisher hatte sich die Ampel bezüglich einer möglichen Einführung der Rücklage ziemlich bedeckt gehalten und wie etwa Bundesfinanzminister Lindner auf europarechtliche Zwänge verwiesen. Nun soll "geprüft" werden.
Auernhammer: Ampel-Vorschläge sind keine Kompensation
Den agrarpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, können die Offerten der Ampel nicht überzeugen. Er meint: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Unter dieses Motto kann man die angekündigten Entlastungsvorschläge der Bundesregierung zugunsten der Landwirtschaft wohl am besten zusammenfassen. Die Regierung besteht darauf, den Bauern 450 Mio. € beim Agrardiesel wegzunehmen. Daran hat sich nichts geändert."
Bei den zehn Punkten handelt es sich nach Auernhammers Einschätzung nur um eine Auflistung der Hausaufgaben, die die Regierung ohnehin erledigen sollte. "Dass man Dinge, die ohnehin selbstverständlich sind wie Bürokratieabbau, den Umbau der Tierhaltung und den Verweis auf die Zukunftskommission Landwirtschaft in diese Liste aufnimmt, ist schlicht unverfroren", so der CSU-Politiker. Und auch die steuerlichen Entlastungen – wie Tarifglättung und Risikorücklage – stünden unter Vorbehalt. Gerade für kleine und mittlere Betriebe seine die genannten Vorschläge deshalb keine Kompensation für eine einkommenswirksame Leistung wie die Agrardiesel-Rückerstattung.
Hauk: Keine Substanz bei der Ampel
Ähnlich sieht das Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU). Aus seiner Sicht entpuppt sich die vom Bund heute vorgelegte Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz mit scheinbaren Entlastungsmaßnahmen "einmal mehr als große Blase ohne viel Substanz". Es werde viel versprochen ohne konkret zu werden. Auch eine entsprechende finanzielle Hinterlegung fehle in vielen Punkten. "Ein starkes Signal wäre die tatsächliche Einführung der Risikoausgleichsrücklage gewesen, diese wird jedoch lediglich geprüft", moniert Hauk.
Ihre Meinung ist gefragt!
Was halten Sie von der Bundesratsentscheidung? Müssen die Landwirte nun mit hohen Dieselkosten klarkommen oder gibt es noch eine Lösung?
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