Beim Umgang mit Antibiotika kommen auf die Tierhalter strengere Vorgaben zu. Der Bundestag hat gestern den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet. Vorrangiges Ziel ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Die relevanten Punkte im Einzelnen:
Im Gesetz wird erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Das Ziel von minus 50 % entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem.
Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
Die Überwachungsbehörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Für kritische Antibiotika, die auch in der Humanmedizin eingesetzt werden, wie Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter soll damit das Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Bei Colistin werden zudem die Rechtsgrundlage für ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen.
„Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz komme Deutschland auf diesem Weg einen großen Schritt voran.
„Wenn ein tierhaltender Betrieb deutlich mehr Antibiotika anwendet als der Großteil vergleichbarer Betriebe, dann ist das schon ein klarer Hinweis darauf, dass es Defizite in der Form der Tierhaltung gibt“, so Özdemir. Er setzt auch aus diesem Grund auf den tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung nach dem Prinzip „Weniger Tiere und dafür besser halten“.
Weniger Medikamentenbedarf durch bessere Haltungsbedingungen
Die ersten Schritte zum Umbau der Tierhaltung hat die Bundesregierung nach Überzeugung des Ministers mit dem Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und der Befürwortung durch den Bundesrat getan. Und die Anschubfinanzierung in Höhe von 1 Mrd. € könne sowohl für Investitionen in den Umbau der Ställe verwendet werden als auch für laufende Mehrausgaben, wenn weniger Tiere künftig besser gehalten werden.
Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führt das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher besteht Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung.
Außerdem müssen Vorschriften erlassen werden für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.
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Beim Umgang mit Antibiotika kommen auf die Tierhalter strengere Vorgaben zu. Der Bundestag hat gestern den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet. Vorrangiges Ziel ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Die relevanten Punkte im Einzelnen:
Im Gesetz wird erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Das Ziel von minus 50 % entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem.
Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
Die Überwachungsbehörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Für kritische Antibiotika, die auch in der Humanmedizin eingesetzt werden, wie Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter soll damit das Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Bei Colistin werden zudem die Rechtsgrundlage für ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen.
„Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz komme Deutschland auf diesem Weg einen großen Schritt voran.
„Wenn ein tierhaltender Betrieb deutlich mehr Antibiotika anwendet als der Großteil vergleichbarer Betriebe, dann ist das schon ein klarer Hinweis darauf, dass es Defizite in der Form der Tierhaltung gibt“, so Özdemir. Er setzt auch aus diesem Grund auf den tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung nach dem Prinzip „Weniger Tiere und dafür besser halten“.
Weniger Medikamentenbedarf durch bessere Haltungsbedingungen
Die ersten Schritte zum Umbau der Tierhaltung hat die Bundesregierung nach Überzeugung des Ministers mit dem Kabinettsbeschluss zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und der Befürwortung durch den Bundesrat getan. Und die Anschubfinanzierung in Höhe von 1 Mrd. € könne sowohl für Investitionen in den Umbau der Ställe verwendet werden als auch für laufende Mehrausgaben, wenn weniger Tiere künftig besser gehalten werden.
Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führt das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher besteht Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung.
Außerdem müssen Vorschriften erlassen werden für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.