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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Agri-PV gewinnt

Bundestag verabschiedet Solarpaket: Auftrieb für Photovoltaik und Biogasanlagen

Neben Verbesserungen bei Freiflächenanlagen und der Agri-PV gibt es auch neue Regelungen für die Biogasbranche. So ist die Südquote bis 2027 ausgesetzt.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Solarpaket I“ heute zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt das Reformpaket und rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.

In Deutschland sind derzeit knapp vier Millionen Solarstromanlagen in Betrieb. Gemeinsam decken sie rund 12 Prozent des heimischen Stromverbrauchs. Bereits in zehn Jahren sollen es rund 30 Prozent sein, so das Ziel der Ampel-Koalition. „Ob für Mieter, Immobilienbesitzer, Landwirte oder Unternehmer – der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird deutlich leichter,“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW.

Schub für die Landwirtschaft

Mit einen neuen Investitionsschub in Solaranlagen rechnet Körnig auch in der Landwirtschaft: „Solarkraftwerke auf ertragsschwachen Böden sind jetzt zumeist förderfähig. Eine effiziente Doppelnutzung von Flächen für die Ernte von Feldfrüchten und Solarstrom wird sogar gezielt angereizt. Und die Solarstromerzeugung auf Gewerbedächern erhält eine verbesserte Einspeise-vergütung. Auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich wird sie nicht länger schlechter gestellt.“

Jetzt komme es darauf an, schnell die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Gesetzesreformen zu schaffen. Weitere Reformen z. B. im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssen nach Einschätzung des Branchenverbandes zudem zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. „Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im vergangenen Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig.

Noch Probleme bei Freiflächenanlagen

Bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 22. April begrüßte Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), einige Verbesserungen im PV-Freiflächensegment. Positiv sei beispielsweise die Wiederanhebung der Gebotsgröße in PV-Ausschreibungen auf 50 Megawatt, denn sie spiegele die Realität wider. Auch wenn hier 100 Megawatt wünschenswert gewesen wären.

Allerdings sind viele Probleme noch nicht gelöst worden. Zu Verzögerungen beim Bau von PV-Freiflächenanlagen führt vielerorts der stockende Netzanschluss. Geplant war hier ein Nutzungsrecht für Leitungsverlegung sowohl über kommunale als auch private (Landwirtschafts-) Flächen. Bedauerlicherweise sei dieses Recht nun aber für letztere gestrichen, diese machen aber den Großteil der Fläche aus. Deswegen sei es jetzt wichtig, dass es den im Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angekündigten Folgeprozess gibt. Dazu bne-Geschäftsführer Robert Busch: „Eine faire, aber praxistaugliche Regelung auch für landwirtschaftliche Grundstücke ist essenziell. Erst das wird zu einer signifikanten Beschleunigung des Ausbaus von Solarparks führen.“

Landwirtschaft, Natur und Energie

Die naturschutzfachlichen Mindestkriterien für Solarparks sind laut bne sinnvoll, werfen aber ein Problem auf. Anders als die Agri-PV werden Solarparks derzeit noch als Gewerbefläche eingeordnet. Damit erfolgt keine Anerkennung von biodiversitätsfördernder Pflege, wie dem zeitaufwendigen Abräumen der Mahd.

Der bne fordert deswegen, dass die biodiversitätsfördernde Pflege in Solarparks als landwirtschaftliche Flächennutzung festzulegen ist. Dies schlösse die Regelungslücke im deutschen Agrarrecht zur artenvielfaltfördernden Flächenbewirtschaftung in Solarparks. Schließlich werden alle Solarparkflächen von Landwirten gepflegt. „Neben der Bauweise ist insbesondere die professionelle Flächenpflege entscheidend, ob ein Solarpark ein blühendes Insektenparadies wird oder eben nicht“, so Robert Busch.

Flexibilitäten nutzenbar machen

Um den Druck auf den Netzausbau zu reduzieren, ist es wichtig, dass vorhandene Flexibilitäten nutzbar gemacht werden. Somit ist es gut, dass Speicher künftig an einem Wechselmodell teilnehmen dürfen und alle zwei Monate zwischen einer Einspeisung (und somit EEG-Vergütung) und Einspeicherung von Mischstrom aus dem Netz wechseln können. Hier sind weitere Verbesserung erforderlich, denn Speicher sind integraler Teil der neuen Energiewirtschaft.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Fristen bei der Windenergie ist es nun wichtig, dass das Solarpaket I diese Woche nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat beschlossen wird.

Zur Stellungnahme des bne bei der Anhörung vom 22. April im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie finden Sie hier.

Biogas: Weg mit der Südquote

Im Zusammenhang mit dem Solarpaket gibt es auch Verbesserungen für Bioenergieanlagen. Das kommentiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Insbesondere die Erhöhung des Gebotshöchstwertes und die Aussetzung der Südquote bis 2027 begrüße ich ausdrücklich. Für die rund 1.600 Biogasanlagen in Niedersachsen bedeuten die Verbesserungen ein positives Signal. Biogas-Verstromung kann als Ergänzung zu dem schwankenden Wind- und Sonnenstrom mehr Stabilität bringen. Diese Änderungen ermöglichen es, dass mehr niedersächsische Biogasanlagen an der Ausschreibung teilnehmen können."

Die jetzt geschaffene Möglichkeit einer teilweisen Verschiebung des Biomethan-Ausschreibungsvolumens könne zudem das derzeit zu niedrige Ausschreibungsvolumen erhöhen. Dadurch könnten mehr Biomasseanlagen überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen. Auch die Streichung der Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System seien begrüßenswert. Damit sei eine deutliche Erleichterung für die Güllenutzung in Biogasanlagen beschlossen worden.

Gleichzeitig werde der Emissionsschutz jetzt wieder im Fachrecht und nicht im EEG geregelt. Auch das werde zu einer Vereinfachung führen. Und: Auch für bestehende Güllekleinanlagen, wurde die Möglichkeit eröffnet, ihre Leistung zu erhöhen. Dies könne zumindest bei der Eigennutzung von Strom und Wärme neue Möglichkeiten eröffnen.

Was sich sonst noch ändern sollte

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in dem Solarpaket I zwar einen Meilenstein für die Energiewende, hat aber noch einigen Nachbesserungsbedarf ausgemacht:

  • Im aktuellen Gesetzespaket fehlen ausreichende Investitionsanreize für heimische Solarfabriken, die essenziell sind, um die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten zu reduzieren und die Resilienz der Produktion in Deutschland zu stärken.

  • Weiterhin besteht im Bereich der Windenergie Nachbesserungsbedarf. Die EU-Richtlinie RED III bietet jetzt die Grundlage für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren. Diesen Rahmen sollte die Bundesregierung nutzen, um den Ausbau der Windenergie effektiv zu beschleunigen.

  • Auch müsse der Rückbau bestehender Biogasanlagen gestoppt werden. Dazu gehöre eine klare Perspektive nach dem Auslaufen der EEG-Absicherung. Für die ebenfalls flexiblen Erzeuger Wasserkraft und Geothermie sowie Speicher und Sektorenkopplungstechnologien seien auch klare Ausbaupfade nötig.

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