Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

Wichtiges Signal

BWV begrüßt Einführung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

Im Koalitionsvertrag RLP steht die Einführung der Ausgleichszulage, um zur Stärkung der Einkommen und der Wiederstandfähigkeit der Betriebe in benachteiligten Gebieten beizutragen. Nun gehts los.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) begrüßt die Einführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ab dem kommenden Jahr. Mit dieser Maßnahme trage die Landesregierung zur dringend erforderlichen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in den entsprechenden Regionen bei, so der Verband am Dienstag.

Die finanzielle Unterstützung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die naturbedingt oder aus spezifischen Gründen benachteiligt sind, sichere deren dauerhafte Nutzung. Die Ausgleichszulage fördert damit nicht nur den Erhalt einzigartiger Landschaften, sondern auch der Betriebe, die sich dort mit nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Verbesserung der biologischen Vielfalt einsetzen, so der Bauernverband.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung der Ausgleichzulage verständigt, um zur Stärkung der Einkommen und der Wiederstandfähigkeit der Betriebe in benachteiligten Gebieten beizutragen.

Für BWV-Präsident Eberhard Hartelt ist die zügige Umsetzung der Maßnahme ein wichtiges Signal an die Betriebe in den betroffenen Gebieten, auch wenn aus seiner Sicht das geplante Budget nicht ausreichend ist. Entscheidend sei aber, dass die Landesregierung die besonderen Herausforderungen der Bewirtschaftung dieser Flächen anerkennt.

Im südlichen Rheinland-Pfalz sind insbesondere Teile der Nord- und Westpfalz als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Eine Neuabgrenzung der entsprechenden Gebietskulisse, die jetzt gefördert werden kann, wurde Ende 2019 abgeschlossen und hat seit vergangenem Jahr ihre Gültigkeit. In das mehrstufige Verfahren flossen biophysikalische Kriterien, wie zum Beispiel Steinigkeit, niedrige Temperatur oder Hanglage und die Ertragsfähigkeit der Böden ein. Darüber hinaus wurde geprüft, in welchen Regionen die Landbewirtschaftung zur Verbesserung der Umwelt oder zur Erhaltung des ländlichen Raumes notwendig ist.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.