Die Unionsagrarminister aus den Bundesländern fordern den Bund auf, den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausnahme der Flächenstilllegung (GLÖZ 8) in Deutschland komplett anzuwenden. „Wir bitten Sie, den Vorschlag der EU-Kommission in Deutschland zügig umzusetzen“, heißt in einem Brief der Agrarminister und Agrarministerinnen aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der top agrar vorliegt.
Kommission habe Sorgen der Bauern verstanden
Die EU-Kommission zeige, dass sie die aktuellen europaweiten Sorgen und Proteste der Bäuerinnen und Bauern verstanden habe, argumentieren die Unionsagrarminister.
„Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund schnell handelt und alles Notwendige auf den Weg bringt“, sagte der Agrarminister von Baden-Württemberg Peter Hauk (CDU).
Die Ausnahme, 4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht stilllegen zu müssen, gebe den Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Flächen, argumentieren die Minister. Gleichzeitig ließen sich durch die Erlaubnis für den Anbau von stickstoffbindenden Kulturen und Zwischenfrüchten verschiedene Umweltvorteile generieren. „Zudem benötigen wir Flächen vor allem im Hinblick auf die Ernährungssicherheit, um darauf umweltverträglich Nahrungsmittel zu erzeugen“, heißt es in dem Brief.
Deutschland soll sich für Ausnahme bis 2027 stark machen
Doch die Unionsagrarminister gehen noch einen Schritt weiter als die EU-Kommission und fordern die Ausnahmen von der Stilllegungsverpflichtung nicht nur für 2024, sondern gleich bis zum Ende der Förderperiode 2027.
„Für viele Betriebe kommt die Entscheidung für das aktuelle Anbaujahr schon viel zu spät. Sie brauchen längere Planungssicherheit und für ihren Anbau mehr Vorlauf. Deshalb fordern wir den Bund auf, sich auf EU-Ebene dafür stark zu machen, dass die Flächenstilllegung für die gesamte laufende Förderperiode bis 2027 ausgesetzt wird“, sagte die Landwirtschaftsministerin aus Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen (CDU).
Laut der Ausnahme der EU für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4 % ihrer Ackerflächen
Brachen anlegen und/oder
Leguminosen anbauen und/oder
Zwischenfrüchte (bei Gewichtungsfaktor 1) anbauen.
Die EU- Mitgliedstaaten, die die Ausnahmen nutzen wollen, müssen der Kommission innerhalb von 15 Tagen melden, wie sie diese umsetzen. Deutschland hat für seine Entscheidung also bis zum 28. Februar Zeit.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hatte sich diese Woche überrascht und verärgert über den Alleingang der EU-Kommission gezeigt. Die Kommission verlasse damit den „Weg des konstruktiven Dialogs und der Kompromissfindung mit den Mitgliedstaaten“, hieß es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Bei der nationalen Umsetzung sei für das BMEL zentral, dass die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe mit einem effektiven und praxistauglichen Schutz der Artenvielfalt zusammengebracht werde, sagte ein Sprecher.
Lemke und Özdemir unter Zugzwang
Deutlicher als Özdemir wurde Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie sicherte zu, dass sie den Beschluss so nicht anwenden wolle. Sie setze sich dafür ein, „dass dieser überstürzte und unreife Beschluss zur GLÖZ 8-Regelung in Deutschland nicht umgesetzt wird“, teilte Lemke mit. Die Freigabe der ursprünglichen 4 % Stilllegungsfläche für den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten höhle den Artenschutz aus, argumentierte sie.
Stattdessen will Lemke den von den Grünen favorisierten Ausbau der Öko-Regelungen nun weitertreiben. Es brauche mehr EU-Agrargelder für Förderangebote für Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt der Biodiversität über die Öko-Regelungen. „Die Stärkung und Ergänzung der Öko-Regelungen in der GAP ab 2025 ist hierfür von entscheidender Bedeutung“, sagte Lemke.
Kompromiss wird auch Öko-Regelungen betreffen
Das BMEL wollte eigentlich die Öko-Regelungen mit mehr Geld ab 2025 stärken und dafür die Basisprämie abschmelzen. Dagegen stemmten sich allerdings die Bundesländer. Mit den neuen Ausnahmen von der EU für GLÖZ 8 versuchen BMEL und BMUV jetzt diese Pläne für die Öko-Regelungen wieder hervorzuziehen.
Die Agrarminister der Union verweisen in ihrem Brief derweil auch auf die Öko-Regelungen. Bei der Umsetzung der Ausnahmen für die Stilllegung solle zwingend darauf geachtet werden, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Öko-Regelungen, insbesondere auf die Beantragung der Öko-Regelung 1, gebe, heißt es in dem Brief. Auch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule dürften nicht angepasst werden müssen, so die Unionsagrarminister.