Das ist die wackelige Einigung zu den Ukraine-Importen
Die EU-Institutionen haben sich geeinigt, ukrainische Waren auch weiter zollfrei zu importieren. Für bestimmte Agrargüter gibt es eine Notbremse. Doch der Kompromiss bröckelt bereits.
In der Nacht zum Mittwoch haben sich die Verhandler des Europaparlamentes, der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission darauf geeinigt, die Einfuhrzölle auf ukrainische Waren weiterhin auszusetzen. Die Regeln haben sie bis zum 5. Juni 2025 verlängert.
Was gilt für landwirtschaftliche Produkte?
Für „sensible Agrargüter“ vereinbarten sie Ausnahmen von der Zollbefreiung. Der Kompromiss über die Autonome Handelsmaßnahmen genannte Zollbefreiung für ukrainische Waren sieht für folgende Waren eine „Notbremse“ vor: Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Getreideschrote und Honig.
Übersteigen die Einfuhrmengen der oben genannten Produkte die durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023, entfällt die Zollbefreiung und die ursprünglichen Einfuhrzölle greifen wieder.
Der Bezugszeitraum für die Auslösung der „Notbremse“ sind demnach die Jahre 2022 und 2023. Die Parlamentarier hatten gefordert, auch das Vorkriegsjahr 2021 in den Referenzzeitraum einzubeziehen.
Bröckelt der Kompromiss schon wieder?
Die Trilogverhandlungen sind informelle Treffen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten. Finden die drei Institutionen dort Kompromisse gelten die zunächst nur vorläufig.
Bislang galt es in Brüssel als Formsache, dass sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten den im Trilog gefundenen Kompromissen auch formal zustimmen.
In der jüngsten Vergangenheit bröckelt dieses Vertrauen jedoch immer wieder, etwa beim Lieferkettengesetz oder dem EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. So auch beim Freihandel mit der Ukraine.
Die Trilogeinigung war noch keine 24 Stunden alt, da meldeten Frankreich und Polen Änderungsbedarf an. So berichten es zumindest Brüsseler Diplomaten. Es ist also unklar, ob die Trilogeinigung nicht doch noch einmal geändert wird.
Braucht es die Handelsbeschränkung für Agrargüter?
„Es ist fraglich, ob die Ukraine in Zukunft überhaupt in der Lage sein wird, die Mengenbegrenzungen noch zu übertreffen“ ordnet die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) aus Bonn ein.
Laut AMI hat die Ukraine in den Bezugsjahren 2022 und 2023 Rekordmengen an Weizen und Mais in die EU importiert. Aber die Anbauflächen gehen zurück, die Produktivität sinkt und die bisher aufgestauten Vorräte sind nahezu abgebaut. Der Internationale Getreiderat rechnet für 2024 mit 24,5 Mio. t Weichweizen in der Ukraine, das sind sowohl 4 Mio. t weniger als 2023 und im langjährigen Mittel.
Die Maisernte 2024 wird auf 27,7 Mio. t taxiert und damit knapp 2 Mio. t kleiner als 2023. Gegenüber dem 5-Jahresmittel ist das sogar ein Verlust von 5,5 Mio. t. Am globalen Hafermarkt spielt die Ukraine keine nennenswerte Rolle.
Ihre Meinung ist gefragt
Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Wie beeinflussen die extrem gesunkenen Weizenpreisen Sie bzw. Ihren Betrieb? Welche Maßnahmen sollten Deutschland und die EU jetzt ergreifen?
In der Nacht zum Mittwoch haben sich die Verhandler des Europaparlamentes, der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission darauf geeinigt, die Einfuhrzölle auf ukrainische Waren weiterhin auszusetzen. Die Regeln haben sie bis zum 5. Juni 2025 verlängert.
Was gilt für landwirtschaftliche Produkte?
Für „sensible Agrargüter“ vereinbarten sie Ausnahmen von der Zollbefreiung. Der Kompromiss über die Autonome Handelsmaßnahmen genannte Zollbefreiung für ukrainische Waren sieht für folgende Waren eine „Notbremse“ vor: Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Getreideschrote und Honig.
Übersteigen die Einfuhrmengen der oben genannten Produkte die durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023, entfällt die Zollbefreiung und die ursprünglichen Einfuhrzölle greifen wieder.
Der Bezugszeitraum für die Auslösung der „Notbremse“ sind demnach die Jahre 2022 und 2023. Die Parlamentarier hatten gefordert, auch das Vorkriegsjahr 2021 in den Referenzzeitraum einzubeziehen.
Bröckelt der Kompromiss schon wieder?
Die Trilogverhandlungen sind informelle Treffen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten. Finden die drei Institutionen dort Kompromisse gelten die zunächst nur vorläufig.
Bislang galt es in Brüssel als Formsache, dass sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten den im Trilog gefundenen Kompromissen auch formal zustimmen.
In der jüngsten Vergangenheit bröckelt dieses Vertrauen jedoch immer wieder, etwa beim Lieferkettengesetz oder dem EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. So auch beim Freihandel mit der Ukraine.
Die Trilogeinigung war noch keine 24 Stunden alt, da meldeten Frankreich und Polen Änderungsbedarf an. So berichten es zumindest Brüsseler Diplomaten. Es ist also unklar, ob die Trilogeinigung nicht doch noch einmal geändert wird.
Braucht es die Handelsbeschränkung für Agrargüter?
„Es ist fraglich, ob die Ukraine in Zukunft überhaupt in der Lage sein wird, die Mengenbegrenzungen noch zu übertreffen“ ordnet die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) aus Bonn ein.
Laut AMI hat die Ukraine in den Bezugsjahren 2022 und 2023 Rekordmengen an Weizen und Mais in die EU importiert. Aber die Anbauflächen gehen zurück, die Produktivität sinkt und die bisher aufgestauten Vorräte sind nahezu abgebaut. Der Internationale Getreiderat rechnet für 2024 mit 24,5 Mio. t Weichweizen in der Ukraine, das sind sowohl 4 Mio. t weniger als 2023 und im langjährigen Mittel.
Die Maisernte 2024 wird auf 27,7 Mio. t taxiert und damit knapp 2 Mio. t kleiner als 2023. Gegenüber dem 5-Jahresmittel ist das sogar ein Verlust von 5,5 Mio. t. Am globalen Hafermarkt spielt die Ukraine keine nennenswerte Rolle.
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