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topplus Nutztierhaltungsverordnung

Das müssen Sie jetzt wissen: Wichtige Neuregelungen für Sauenhalter

Die Ausführungshinweise regeln, wie die neue Haltungs-VO künftig ausgelegt wird. Mit unseren Experten diskutieren wir im Folgenden über die neuen Vorgaben fürs Deckzentrum und für den Abferkelbereich.

Lesezeit: 12 Minuten

Die im Frühjahr veröffentlichten Ausführungshinweise regeln, wie die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Detail ausgelegt wird. Die Hinweise sind nicht rechtsverbindlich, sollen den Amtsveterinären jedoch bei künftigen Kontrollen als Leitplanken dienen.

Einen Überblick zu den Änderungen für die Sauenhaltung finden Sie in der Übersicht unten. Über die Vorgaben, die alle Schweinehalter ab sofort bzw. ab August 2021 betreffen, haben wir bereits im ersten Teil des Beitrags berichtet.

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Über die wichtigen Änderungen zur Sauenhaltung sowie mögliche Knackpunkte und Praxislösungen diskutierten wir nun im zweiten Teil des Beitrags mit unseren Experten Dr. Christoph Brundiers (Kreisveterinär Steinfurt), Bernhard Feller (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) und Dr. Eckhard Meyer (Lehr- und Versuchsgut Köllitsch) sowie Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH).

Auch wenn nun geregelt ist, wie die neuen Vorgaben ausgelegt werden, raten unsere Experten dazu, nicht überstürzt zu handeln. Gemeinsam mit Beratern sollten Sauenhalter die Übergangsfristen klug nutzen, um eine Anpassungsstrategie zu planen.

Platz/Strukturierung

Deckzentrum: Knackpunkt ­Bodengestaltung

Das sagt die Haltungs-VO: Vom Absetzen bis zur Besamung muss Sauen bzw. Jungsauen eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² je Sau zur Verfügung stehen, davon mindestens 1,3 m² als Liegefläche gestaltet. Ein weiterer Teil muss als Aktivitätsbereich ausgestaltet sein. Auch Rückzugsmöglichkeiten werden gefordert. Nach der Besamung gelten die für den Wartebereich nicht geänderten Vorgaben von z. B. 2,25 m² je Sau bzw. 1,65 m² je Jungsau (bei einer Gruppengröße von 6 bis 39 Tieren).

Fressliegebuchten für die Gruppenhaltung müssen so beschaffen sein, dass die Tiere die Zugangsvorrichtungen selbst betätigen und die Buchten jederzeit aufsuchen bzw. verlassen können. Bei einseitiger Buchtenanordnung muss die Gangbreite hinter den Fressliegebuchten mind. 160 cm betragen, bei doppelreihiger mind. 200 cm.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Für Zuchtläufer ab einer Woche vor der Besamung gelten in puncto Liegefläche und uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche die gleichen Vorgaben wie für abgesetzte Sauen.

Für die Strukturierung ist ein kombinierter Liege- und Aktivitätsbereich in Form einer „Arena“ mit vorgeschalteten Fressplätzen möglich. Aber auch ein zusammengefasster Fress- und Liege­bereich in Fressliegebuchten mit dahinter angeordnetem Aktivitätsbereich ist möglich. Ebenso werden Fressplätze mit Sichtblenden und dahinter befindlichem Aktivitätsbereich mit anschließenden Liegebuchten vorgeschlagen. Für die Forderung nach geeigneten Rückzugsmöglichkeiten werden Sichtblenden, Abliegebretter, Strohballen sowie Ausläufe oder klar abgetrennte Buchtenbereiche akzeptiert.

In den Fressliegebuchten müssen die Sauen ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Liegeflächen innerhalb einer Fressliegebucht können anerkannt werden, wenn diese mind. 1,3 m² betragen. Zudem müssen die Tiere die Buchten jederzeit aufsuchen und verlassen können, z. B. durch einen vom Tier selbst zu bedienenden Mechanismus.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis:„Der Tierschutz bezieht sich auf das Einzeltier, d. h. Sauenhalter dürfen bei frührauschigen Sauen nicht bereits die gesamte Gruppe ins Deckzentrum umstallen“, erklärt Dr. Meyer. Mehrphasige Systeme, die zunächst aus einer Rangordnungsbildung in einer Arena und anschließender Gruppenhaltung im Deckbereich bestehen, seien deshalb nur mit erheblichem Platzaufwand in beiden Bereichen möglich.

Eine Herausforderung ist zudem die ideale Bodengestaltung. „Vor allem bei Rangkämpfen und in der Rausche werden die Fundamente belastet. Darum muss der Boden trocken und rutschfest sein. Deshalb macht ein Strohbereich im Deckzentrum durchaus Sinn. Bei doppelreihiger Aufstallung mit 2 m Laufgangbreite ist das allerdings nicht möglich“, ist Bernhard Feller überzeugt. Er rät zur Zwei- oder Drei-Flächenbucht mit Deckstand und dahinter angeordnetem Lauf- und Liegebereich bzw. einem nach außen verlagerten Aktivitätsbereich.

Das sagt der Kreisveterinär: „Die Vorgaben der Ausführungshinweise sind eindeutig“, fasst der Kreisveterinär zusammen. Sauenhalter sollten die Übergangsfristen clever nutzen, um gemeinsam mit Beratern die beste Lösung für ihren Betrieb zu finden.

Für Dr. Brundiers kommt es künftig vor allem darauf an, dass im Deckbereich vermehrt Strukturelemente und Rückzugsmöglichkeiten wie z. B. Sichtblenden oder Strohballen eingesetzt werden, damit sich die freilaufenden Sauen aus dem Weg gehen können. „Dabei dürfen keine Sackgassen entstehen, in die die Sauen von Artgenossinnen getrieben werden könnten“, betont der Kreisveterinär.

Fixierung im Deckzentrum

Management muss ­umgestellt werden

Das sagt die Haltungs-VO: Jungsauen und Sauen sind in Gruppen zu halten. Dies gilt auch für Zuchtläufer im Zeitraum von einer Woche vor der geplanten Besamung bis zur Besamung.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Zuchtläufer, Jungsauen und Sauen dürfen nur kurzzeitig zur Rauschekontrolle, für die Besamung bzw. für medizinische Behandlungen fixiert werden.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Mit den Ausführungshinweisen ist eindeutig geregelt, wann die Sau fixiert werden darf“, sagt Dr. Tölle und ergänzt: „Bislang gibt es wenig Erfahrungen mit der ausschließlichen Gruppenhaltung rauschender Sauen. Sicher ist aber, dass es erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit bedeutet und Umstellungen im Management erfordert.“

Da die Sauen die Stände auch freiwillig zum Liegen aufsuchen, empfiehlt Experte Dr. Meyer Kastenstandbreiten von rund 65 bis 70 cm. „Wenn Sauenhalter ihr Deckzentrum neu- oder umbauen, gelten die neuen Vorgaben ab sofort!“, erklärt er.

Das sagt der Kreisveterinär: Von Diskussionen über Kastenstandbreiten rät Dr. Brundiers in diesem Zusammenhang ab, denn der Gesetzgeber habe dazu bewusst keine Vorgabe gemacht. Der Kreisveterinär vertritt den Standpunkt, dass die Sauen lediglich im Stand fixiert werden, wenn mit ihnen technisch gearbeitet wird, z. B während der Besamung: „Dabei spielt die Standbreite keine Rolle. Die Sauen haben in Fressliegebuchten zudem das Angebot zum Fressen und Liegen. Wichtig ist für mich, dass die Tiere keine Verletzungen bzw. Druckstellen aufweisen und entspannt im Deckstand liegen können“, lautet das Fazit des Amtstierarztes.

Genesungsbuchten

Gummimatten allein ­reichen nicht aus

Das sagt die Haltungs-VO: Kranke oder verletzte Jungsauen bzw. Sauen, die abgesondert worden sind, müssen so gehalten werden, dass sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Bei Neu- und Umbauten müssen für mindestens 5 % der in Gruppen gehaltenen Sauen Kranken- bzw. Separationsbuchten vorgehalten werden. Die Einzelbuchten für kranke Sauen müssen mindestens 4 m² groß sein und eine Liegefläche von 1,3 m² aufweisen. Die Buchten müssen mit einer trockenen und weichen Einstreu oder Unterlage wie beispielsweise Stroheinstreu beziehungsweise weichen, verformbaren Gummimatten ausgestattet sein.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Genesungsbuchten sind angewandter Tierschutz. Die 5 %-Regelung ist eine Mindestgröße“, ordnet Dr. Eckhard Meyer ein. Gerade in der Gruppenhaltung räche es sich, wenn man für Problemsauen keine separaten Aufstallungsmöglichkeiten zur Genesung habe.

Besonders wichtig ist aus Sicht von Dr. Tölle zudem, dass diese Buchten auch funktionieren: „Das Entscheidende ist, dass die Tiere darin genesen sollen. Vor allem Gummimatten dürfen nicht verschmutzen, weil sie sonst schnell rutschig werden.“

Berater Bernhard Feller empfiehlt statt Gummimatten eine Einstreu aus Sägespänen bzw. Stroh, damit die Sauen schnell wieder auf die Beine kommen.

Das sagt der Kreisveterinär: Aus Sicht von Dr. Brundiers sollte man in den Ausführungshinweisen deutlicher zwischen Separations- und Krankenbuchten differenzieren. „In Separationsbuchten wird das Tier kurzfristig einzeln gehalten, um dann wieder zurück in die Gruppe zu gelangen. In Krankenbuchten ist der Aufenthalt z. B. aufgrund von schwereren Gliedmaßenerkrankungen häufig länger“, kritisiert der Amtsveterinär die neuen Vorgaben.

In puncto Bodenausstattung stimmt er den Beratermeinungen zu. „Im Sauenbereich sind ausreichend dimensionierte Krankenbuchten mit entsprechender Bodengestaltung bzw. Einstreu Pflicht, damit sich die Sauen erholen können. Gerade bei Fundamentproblemen sind Gummimatten nicht empfehlenswert, da sie rutschig werden“, betont der Kreisveterinär.

Übergangsfristen

Das gilt im Deckbereich

Für das Deckzentrum gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2029. Sauenhalter müssen bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Bis zum 9. Februar 2026 muss der Tierhalter einen Nachweis erbringen, dass ein Bauantrag gestellt wurde.

Die Pflicht zur Vorlage eines Betriebs- und Umbaukonzepts entfällt, wenn der Tierhalter gegenüber der zuständigen Behörde bis zum 9. Februar 2024 verbindlich mitteilt, die Tierhaltung bis spätestens 9. Februar 2026 einzustellen. In Härtefällen ist eine Verlängerung bis 9. Februar 2031 möglich.

Abferkelbucht

Trapezförmiger Aktionsbereich für die Sau

Das sagt die Haltungs-VO: Die Abferkelbucht muss mindestens 6,5 m² groß sein. Hinter dem Liegebereich muss genug Platz vorhanden sein, damit die Sau ungehindert abferkeln und Geburtshilfe geleistet werden kann. Der Liegebereich im Kastenstand darf max. 7 % perforiert sein, nur die ersten 20 cm hinter der Trogkante sowie das hintere Drittel des Liegebereichs dürfen normal perforiert sein. Die Mindeststandlänge muss 220 cm betragen.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Die Mindestlänge von 220 cm wird ab der Hinterkante des Troges gemessen. Die Anforderungen an den Boden sind in der Regel erfüllt, wenn im Liegebereich eine mindestens 1,27 m lange Teilfläche mit max. 7 % Perforation ausgestattet ist.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Bei Neubauten werden sich in der Praxis Abferkelbuchten mit einer Länge von ca. 3 m und einer Breite von 2,20 m etablieren. Das entspricht jedoch nicht dem, was derzeit auf dem Markt verfügbar ist“, gibt Bernhard Feller zu bedenken. Dr. Eckhard Meyer ergänzt: „Stalleinrichter haben in den letzten Jahren mit anderen Platzvorgaben gerechnet und häufig Grundformen entwickelt, in der die Sau einen quadratischen Aktionsbereich hat. Allerdings sind trapezförmige Aktionsbereiche vorteilhafter, damit sich die Sau kon­trollierter ablegt und auch im Liegen weniger Ferkel erdrückt.“ Wichtig sind zudem Fluchträume für die Ferkel.

Das sagt der Kreisveterinär: Für Dr. Brundiers sind geringe Erdrückungs-verluste ebenfalls entscheidend. Um diese zu senken, rät er ebenfalls von quadratischen Grundflächen ab. „Wichtig ist auch, dass bei der Planung der Abferkelbucht genügend Platz berücksichtigt wird, um Geburtshilfe leisten zu können“, betont der Kreisveterinär.

Fixierung zur Geburt

Fixierungszeitraum ­optimal nutzen

Das sagt die Haltungs-VO: Jungsauen und Sauen dürfen nur zur Abferkelung für einen Zeitraum von längstens 5 Tagen im Kastenstand gehalten werden.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Die ersten drei Tage nach der Geburt sind entscheidend für die Saugferkelverluste. Deshalb müssen Sauenhalter den knappen Fixierungszeitraum optimal planen“, rät Dr. Tölle. Dazu müsse der Tierhalter genau wissen, wann die Sau abferkelt, ergänzt Dr. Meyer.

„Etwa einen Tag vor der Abferkelung sollte der Ferkelschutzkorb geschlossen sein, damit die Sau auf keinen Fall im geöffneten Korb abferkelt“, betont er. Nach Ansicht von Bernhard Feller werden sich im Laufe der Zeit Lern- und Erfahrungseffekte bei Mensch und Tier einstellen. Dabei spielen ruhige, mütterliche Sauenherkünfte eine große Rolle.

Wichtig sei auch, dass die Sauen nicht erst im Abferkelstall an eine kurzfristige Fixierung gewöhnt werden. „Zukünftig gibt es für die Gewöhnung nur noch die kurze Zeit während der Rauschekontrolle und Besamung. Die sollte man aber vor allem bei den Jungsauen nutzen“, so Berater Feller.

Das sagt der Kreisveterinär: „Für den gesamten Geburtsprozess ist wichtig, dass die Sau stressfrei abferkeln kann“, betont Dr. Brundiers. Dabei helfe es, wenn die Tiere bereits an eine kurzzeitige Fixierung im Deckzentrum gewöhnt wurden. „Haben die Sauen bereits Erfahrungen mit der kurzen Fixierung gemacht, löst diese während der Geburt auch keine Angst beim Tier aus“, erklärt der Kreistierarzt.

Ferkelnest

Platz für alle Ferkel

Das sagt die Haltungs-VO: Der Liegebereich muss allen Ferkeln ein gleichzeitiges, ungestörtes Ruhen ermöglichen. Der Bereich muss entweder wärmegedämmt und beheizbar oder mit geeigneter Einstreu bedeckt sein. Perforierter Boden im Liegebereich der Saugferkel muss abgedeckt sein.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Alle Ferkel müssen gleichzeitig in Halbseitenlage im Liegebereich Platz finden. Bei Neu- und Umbauten kann die Größe für das Ferkelnest nach der folgenden Formel berechnet werden: 0,033 x Ø Absetzgewicht0,66 x Ø Wurfgröße. Dabei sind Wurfgrößen unter 12 Ferkeln und Absetzgewichte unter 5 kg als unrealistisch anzusehen. Das Ferkelnest kann in einen aktiv beheizten und nicht beheizten Bereich aufgeteilt werden, wenn der gesamte Liegebereich planbefestigt und wärmegedämmt ist.

Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Die Ferkelnestformel sorgt für Verunsicherungen, denn Leistungen variieren. Landwirte sollten hier mit realistischen Betriebsmittelwerten planen“, betont Dr. Karl-Heinz Tölle. Ein Ferkelnest mit einer Größe von 1,5 m² oder mehr sei trotz der Platzvorgaben in der Bewegungsbucht eine große Herausforderung. „Schließlich muss die Sau einen ausreichenden Aktionsradius behalten. Ebenso sollte das Nest nicht zu nah am Trog sein, damit die geschlossene Liegefläche nicht feucht wird“, erklärt er.

„Wichtig zu wissen ist auch, dass mit der Abdeckung des Ferkelnests die Bodengestaltung gemeint ist und nicht die Abdeckung mit einem Deckel“, stellt Bernhard Feller klar. In den Ausführungshinweisen sei von abgedeckten Schlitzen die Rede. Trotzdem sollte ein Minimalabfluss von Flüssigkeiten möglich sein, so Feller.

Das sagt der Kreisveterinär: „Ferkelnestgrößen von ca. 1,5 m² sind umsetzbar, wenn wir künftig Bewegungsbuchten mit 6,5 m² Platz haben“, meint Dr. Brundiers. Dazu sollten Sauenhalter mit ihren Beratern nach einfachen, pragmatischen Lösungen suchen. Eine minimale Perforation für den Abfluss von Flüssigkeiten stuft er ebenfalls als tolerierbar ein.

Nestbaumaterial

Am besten Stroh

Das sagt die Haltungs-VO: In der Woche vor dem Abferkeltermin muss jeder Sau bzw. Jungsau Stroh oder anderes Material zur Befriedigung des Nestbauverhaltens zur Verfügung stehen, soweit dies nach Stand der Technik mit dem vorhandenen Entmistungssystem vereinbar ist.

Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Nestbaumaterial muss ab dem 112. Trächtigkeitstag bis zum Geburtsende ständig und ausreichend angeboten werden. Das Material muss von der Sau ins Maul genommen und getragen werden können. In bestehenden Ställen, in denen der Einsatz von Stroh nicht möglich ist, sind ab sofort andere Materialien wie z. B. Jutesäcke zur Verfügung zu stellen. Bei Neu- bzw. Umbauten muss der Boden und die Gülletechnik so gestaltet sein, dass die Verwendung von optimal geeigneten Nestbaumaterialien wie Stroh möglich ist.

Lösungsmöglichkeiten für Praxis: „Diese Vorgabe greift in das gesamte System ein“, sagt Dr. Meyer. „Langstroh ist für das Nestbauverhalten optimal, Kurzstroh bereitet jedoch weniger Probleme im Entmistungssystem. Hier müssen Kompromisse gefunden werden“, betont er.

Bernhard Feller stellt klar, dass Jutesäcke nur für eine Übergangszeit akzeptiert werden. „Langfristig müssen sich Sauenhalter auf Stroh einstellen und ihre Entmistungssysteme entsprechend mit z. B. Unterflurschiebern umrüsten“, so Feller. Dabei muss das Material trotz Fixierung für die Sau erreichbar bleiben. „Hierzu sind noch innovative Lösungsmöglichkeiten gefragt“, ergänzt Dr. Tölle.

Das sagt der Kreisveterinär: „Bei Neu- und Umbauten müssen sich Sauenhalter auf organisches Material wie z. B. Stroh einstellen. Der Jutesack ist nur eine Übergangslösung“, bestätigt Dr. Brundiers die Einschätzung der Berater. Für ihn ist wichtig, dass den Sauen rund um die Geburt ständig eine ausreichende Menge des Nestbaumaterials zur Verfügung steht. „Die Sauen sollten mindestens zweimal täglich frisches Stroh vorgelegt bekommen“, erklärt er.

Übergangsfristen

Das gilt im ­Abferkelstall

Für den Abferkelstall gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036. In Härtefällen ist zudem eine Verlängerung bis zum 9. Februar 2038 möglich. Bis spätestens 9. Februar 2033 muss der Tierhalter seiner zuständigen Behörde ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie den Nachweis erbringen, dass bereits ein Bauantrag gestellt wurde.

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