Ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima liegt uns auch nach der Überarbeitung unseres Kommentarbereichs weiterhin am Herzen. Wir wollen Ihnen jederzeit die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu den Themen, die die Landwirtschaft bewegen, zu äußern. Dafür stellen wir Ihnen wöchentlich eine Sammlung unserer Leserzuschriften zu verschiedenen Themen zusammen.
Alle Meinungsbeiträge in diesem Artikel stammen von unseren Leserinnen und Lesern. Sie geben nicht unbedingt die Meinung unserer Redaktion wieder.
Wir behalten uns vor, die Einsendungen gekürzt in diesem und ähnlichen Formaten zu veröffentlichen.
Zu: "E-Rechnung wird für Landwirte Pflicht - Diese Software hilft!"
Die Papierrechnung wird auch in der Landwirtschaft komplett verschwinden. Spätestens 2028 gibt es zwischen Unternehmen keine Papierrechnung mehr. Landwirte müssen sogar schon ab dem 1. Januar 2025 damit rechnen, eine E-Rechnung zugeschickt zu bekommen. Ausnahmen bspw. für kleinere Betriebe gibt es nicht. top agrar-Redakteurin Gesa Harms zeigte, welche Software in Zukunft helfen kann. Die Meinung unserer Leser zum Thema E-Rechnung:
Digitale Rechnungen haben keinen wirklichen Mehrwert
"Was soll dieser Unfug? Bitte jetzt nicht mit irgendwelchen Verordnungen kommen. Dieser Quatsch bedeutet Aufwand, muss umgesetzt werden, ohne dass es irgendeinen vernünftigen Nutzen, geschweige denn einen Mehrwert hat." (Georg Nordendorf)
Die digitale Lösung spart viel Zeit und Aufwand!
"Ich arbeite seit 2019 rein digital im Büro und bin ein absoluter Befürworter. Durch die KI-gestützte Belegbearbeitung und Zuordnung zu den Kontoumsätzen spare ich mir sehr viel Zeit. Auch unsere ohnehin sehr gut ausgelastete Buchstelle wird damit entlastet. Nie wieder zurück zum Papier! Auch habe ich alle Belege auf dem Handy in der Hosentasche, wenn ich etwas nachschauen möchte." (Simon Donhauser, via Facebook)
Wer digitale Rechnungen fordert, sollte auch digitale Lösungen anbieten
"Wieder mal unnütze Kosten die allen aufgezwungen werden. Wenn die Regierung das will, könnte sie auch kostenlose Software anbieten. Ausgerechnet diejenigen die aber auch gar nichts auf die Reihe bringen, wollen anderen sagen was zu tun ist." (Berthold Bohner)
Zu: "Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Niedersachsen geht voran"
Bis zum 1. August 2024 muss jeder Tierhalter, der Schweine mästet und vermarktet, seine Haltugnsform registrieren. Zuständig dafür sind die Bundesländer. Das Land Niedersachsen präsentierte in diesem Zuge erste Infos für die Schweinemäster. Was Landwirte dazu sagen:
Höhere Haltungsformen müssen sich wirtschaftlich rechnen
"Ich würde ja gerne HF2 wie bei ITW melden und auch die geforderten Kriterien umsetzen. Ausführungshinweise liegen gerade erst vor, somit ist ein termingerechter Einbau z.B. von Kontaktgittern nicht mehr umsetzbar. Also muss HF1 gemeldet und nach Umsetzung eine Änderung eingereicht werden.
Die Bürokraten haben es in 11 Monaten nicht fertiggebracht die Bürokratie gesetzeskonform umzusetzen und die Praxis bekommt selbstverständlich keine angemessene Umsetzungsfrist. Selbst wenn eine höhere Haltungsform aus Überzeugung umgesetzt wird, muss sie sich wirtschaftlich rechnen. Auch dazu sind kaum Informationen verfügbar, z.B. mit welchen Fördersätzen ITW- Teilnehmer ab 2025 kalkulieren können.
Alles in allem ein Schildbürgerstreich. Ich werde meine Absicht auch im Hinblick auf die drastische Verschärfung des Tierschutzgesetzes jedenfalls noch einmal gründlich überdenken. Das Ergebnis könnte am Ende auch die Einstellung der Tierhaltung im ach so sehr gewünschten kleinen Familienbetrieb in dörflicher Struktur sein, was ja bekanntlich das eigentliche Ziel ist." (Jörg Beckmann)
Warum nicht in diesem Zuge alles auch vereinfachen?
"Da bekommt man dann außer der bereits vorhandenen VVVO Nummer noch eine neue Kennnummer. Und dann nächstes Jahr vielleicht nochmal eine neue, weitere Stallnummer und übernächstes Jahr... Ist das nicht irgendwie ausufernder Unsinn? Wäre es nicht einmal an der Zeit, innezuhalten, nachzudenken und etwas zusammenzufassen, zu vereinfachen? Oder haben wir das Nachdenken auch verlernt?" (Erwin Schmidbauer)
Zu: "Glyphosat: Das gilt ab dem 1. Juli"
Bund und Länder haben den Einsatz von Glyphosat langfristig geregelt. top agrar erklärt, was Landwirte durch die neuen Regeln nun ab dem 1. Juli dürfen und was nicht. Dazu zwei Meinungen aus der Leserschaft:
Bitte gleiche Regeln für Alle!
"Wenn ich lese 'was Landwirte dürfen und was nicht', fällt mir nichts mehr ein. In Osteuropa kann man weiter Glyphosat an jeder Ecke kaufen. Und das ohne einen Berechtigungsschein! Wir sollten endlich auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. Ein Inseldenken ist hier fehl am Platz!" (Heinrich-Bernhard Münzebrock, via Facebook)
"Also die Frage die ich mir stelle ist, warum ist nur für Landwirten der Einsatz wirklich verboten? Denn bei Ebay wird munter weiter damit gehandelt und ehrlich gesagt kenne ich keinen Kollegen der dort Pflanzenschutzmittel einkauft und ich kenne auch keine Privatanwender die Mulchsaat machen." (Bernd Brunhöver)
Zu: "Dürfen minderjährige Kinder auf dem Hof Traktor fahren oder auf dem Feld ackern?"
Auf dem Hof packt die jüngere Generation oft mit an. So setzt der Nachwuchs auf dem Hof den Schlepper um oder grubbert auf dem Acker. Aber ist das eigentlich erlaubt? Das erklärte unser Experte. Unsere Leser teilen Erfahrungen:
Erst Trecker fahren, dann laufen lernen
"Dorfkinder: erst Trecker, dann Dreirad, dann Fahrrad, dann Schubkarre... laufen, Pferdefuhrwerk und reiten kommt irgendwo dazwischen." (Heiko Bilski, via Facebook)
Praxisstunden auf dem Acker
"Unser Sohn ackert seitdem er 10 Jahre alt ist. Mein Mann hat den Trecker zum Feld gefahren, dann hat der Junior übernommen. Jetzt ist er 16 Jahre als, hat Führerschein Klasse T und kann endlich alleine zum Feld fahren." (Verena Dißelhoff, via Facebook)
"Wir haben uns damals darum gekloppt, wer beim Ballen laden (von Hand mit der Gabel aufstecken) den Trecker fahren durfte. Die anderen Kinder haben dann die Ballen ran geholt. Bei jeder Wende gab es einen Fahrertausch. Das war eine schöne Zeit, an die ich gerne zurück denke." (Kalli Eimers, via Facebook)
Zu: "Tierschutzgesetz: Schweinehaltern droht Bürokratiemonster" und "Bürokratieabbau für Schweinehalter? Wer´s glaubt ..."
Fortlaufende Dokumentation, alle vier Monate eine Risikoanalye, Kupieren von Ferkelschwänzen nur im Einzelfall - für Schweinehalter birgt die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes viel Zündstoff. Die Bundesregierung plant Entlastung bei der Bürokratie, die Tierschutznovelle erreiche aber genau das Gegenteil, meint Wochenblatt-Redakteurin Gerburgis Brosthaus. Was die top agrar-Leser dazu sagen, lest ihr hier:
Wurden bewusst unklare Formulierungen genutzt?
"Die Schreiber des neuen Tierschutzgesetzes könnten mit der Realität der arbeitsteiligen Schweineproduktion (Ferkelerzeuger, Mäster, Importferkel) massiv überfordert sein. Oder versuchen sie über diesen Weg Chaos im System zu stiften? Und ich bin mir sehr sicher, dass viele Ungenauigkeiten und unklare Formulierungen bei so manchen Paragrafen nicht unbeabsichtigt dort stehen. Denn immerhin ist der Entwurf von Juristen geschrieben worden, die wissen müssten, wie man solche rechtlichen Unsicherheiten gar nicht aufkommen lässt! Oder muss man wirklich davon ausgehen, dass sich in den Ministerien hauptsächlich Winkeladvokaten herumtreiben, die juristisch ahnungslos sind?" (Erwin Schmidbauer)
"Wenn das so kommt, gibt es nur einen Weg: die Ferkelerzeugung aufgeben." (Michael Beer)
Qualzuchtparagraf muss für gesamte Tierhaltung gelten
"Der Bundesverband Rind und Schwein scheint ja ein merklich schlechtes Gewissen zu haben, wenn er fordert, dass der Qualzuchtparagraf nicht für Nutztiere gelten soll. Wenn zuchtbedingt auch bei Nutztieren Bewegungsanomalien, Lahmheiten und eine verringerte Lebenserwartung auftreten, dann ist das tierschutzrelevant und nicht zu tolerieren. Nutztiere sind auch Tiere und nicht etwa Lebewesen zweiter oder dritter Klasse." (Philipp Dümig)
Wer Regeln macht, sollte selbst mal Lebensmittel erzeugen
"Mit jeder neuen, tollen dermaßen unsinnigen Regelung, die langjährigen Erfahrungen im Tiersektor überstimmen zu wollen, umso mehr können diese ideenreichen Menschen gerne selbst die Verbraucher mit Lebensmitteln versorgen. Ich bin Landwirt geworden, weil mir die Praxis gefällt, nicht weil ich im Büro hocken will…" (Andre Happe)