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topplus Gewinnglättung

Das würde Landwirten die Tarifglättung bringen

Die Regierung erwägt eine Wiederauflage der Tarifermäßigung, auch als Gewinnglättung bekannt. Dabei haben in der Vergangenheit nur wenige Landwirte von dem Steuermodell profitiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ampel will der Landwirtschaft im Gegenzug zum Agrardiesel-Aus ein Angebot machen. Im Gespräch ist unter anderem eine Neuauflage der vielen als Gewinnglättung bekannte Tarifermäßigung. Was Sie dazu wissen müssen.

Worum geht es?

Bislang fand die Tarifermäßigung immer für einen Dreijahreszeitraum statt. Um von dem Steuermodell zu profitieren, mussten Sie einen Antrag stellen. Ihr Finanzamt hat in einem ersten Schritt aus den Werten der drei Jahre Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen ermittelt. In einem zweiten Schritt berechnete es eine Einkommensteuer für den Durchschnittswert. Fiel diese hochgerechnet auf drei Jahre niedriger als die Summe der tatsächlich für den Zeitraum zu zahlenden Steuer aus, erhielten Sie das zu viel gezahlte Geld zurück.„Im umgekehrten Fall musste man nicht befürchten, Steuern an das Finanzamt zurückzahlen zu müssen. Wenn, dann gab es nur Erstattungen“, erklärt Steuerberater Bernhard Billermann von der Wetreu Alfred Haupt KG in Münster.

Wer profitiert?

top agrar hat beim Bundesministerium für Finanzen angefragt, wie hoch der finanzielle Effekt für die Betriebe in der Vergangenheit ausgefallen ist. Genau Zahlen wollte man uns nicht nennen und verweist stattdessen auf die Bundesländer. In der Antwort heißt es aber: "Mit der Tarifermäßigung sollten in Folge des globalen Klimawandels für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eingetretene Ernteausfälle und die daraus resultierenden schwankenden Gewinne ertragsteuerlich abgemildert werden, indem Gewinne nicht jährlich dem Steuertarif unterworfen, sondern jeweils drei Jahre gemeinsam betrachtet werden."

Wer sich bei Steuerberatern umhört, der bekommt fast übereinstimmend zu hören: Von der Tarifermäßigung haben in den vergangenen Jahren vor allem Betriebe mit stark schwankenden Gewinnen profitiert. Dazu zählten in erster Linie Schweine- und Rinderhalter. Denn auf Jahre mit hohen Gewinnen folgten oft lange Durststrecken. „Mit der Tarifermäßigung konnten die Betroffenen immerhin die hohen Steuerforderungen reduzieren“ sagt Billermann. Einige Mandanten im Veredlungsbereich hatten sogar mehrere Zehntausende von Euros zurückbekommen. Das seien aber nur Einzelfälle.

Anderes sieht das bei den Ackerbauern aus: Die Tarifglättungseffekte seien hier eher gering. „Hinzu kommt, dass viele Landwirte auch Einkünfte außerhalb der Landwirtschaft erzielen. Und diese wurden bislang bei der Tarifermäßigung nicht berücksichtigt. “Sie galt nur für landwirtschaftliche Einkünfte“, fügt Billermann hinzu.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam vor Jahren auch der Bayerische Oberste Rechnungshof. Er hatte vor Einführung der Tarifermäßigung für 2.575 tatsächliche Steuerfälle simuliert, wie sich das Steuermodell auswirken könnte. Ergebnis: Die Regelung habe nur einen geringen Einfluss auf die Steuerbelastung. Im Betrachtungszeitraum 2014 bis 2016 käme es bei 48 % der untersuchten Fälle zu einem Glättungsbetrag von 0 €. In 2,6 % der Fälle würden die Landwirte von einer Glättung über 500 € profitieren. Nur bei 0,3 % beträgt die Glättung über 5 000 €. Im Durchschnitt läge die Steuerersparnis bei lediglich 74 €.

Wie schnell kann die Tarifermäßigung wieder eingeführt werden?

Theoretisch kann sie diese ab diesem Jahr wieder einführen. Allerdings galt die Tarifermäßigung bislang als Subvention. Daher musste die EU zustimmen. „Die Europäische Kommission hatte bislang keine Bedenken. Ob das aber auch bei einer Wiederauflage der Fall ist, ist offen“, so Billermann.

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