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Milchlieferbeziehungen

DBV und DRV warnen Lindner: Artikel 148 GMO nicht umsetzen!

Mancher Milcherzeuger sieht sich als rechtloser Milchlieferant, ohne echten Einfluss auf den Preis. Cem Özdemir will das mit Artikel 148 GMO ändern. Doch geht das gut? DBV und DRV sind skeptisch.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will die Position der Landwirte am Milchmarkt stärken und will dazu die Möglichkeiten zur Steuerung der Vertragsgestaltung zwischen Milchbauern und Molkereien des Artikel 148 GMO nutzen. Zur Diskussion steht eine Regelung, wonach künftig für 80 % der Milchmenge ein verbindlicher Preis vor Anlieferung angeboten werden soll.

Während die Idee beim BDM und anderen Organisationen auf Beifall stößt, bleiben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Raiffeisenverband (DRV) auf Distanz. Beide halten die Umsetzung von 148 GMO sogar für einen Fehler und haben das in einem Offenen Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner auch begründet.

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Globaler Milchmarkt lässt sich nicht einhegen

Die beiden Verbände gehen nicht davon aus, dass Artikel 148 zur Stärkung der Erzeuger in der Milchlieferkette beiträgt. Nach ihrer Überzeugung können die Wirkungen globaler Marktkräfte mit nationalen Vorgaben schließlich nicht ausgeschaltet werden.

Kleinbäuerliche Strukturen lassen sich laut DBV und DRV dadurch ebenfalls nicht schützen. Im Gegenteil: Die bisher geltende Annahmepflicht des Verarbeiters – unabhängig von der Betriebsgröße und Entfernung des Lieferanten zur Molkerei könnte dadurch ins Wanken gebracht werden. Die Folge wäre, dass gerade für kleinere Milcherzeugerbetriebe an molkereifernen Standorten Vermarktungsschwierigkeiten entstehen, da deren Rohmilch aus logistisch-ökonomischen Gründen nicht mehr abgeholt wird, warnen Bauern- und Raiffeisenverband.

50 Millionen Euro an Kosten zu erwarten

In dem Zusammenhang kritisieren sie auch den mit Artikel 148 verbundenen Eingriff in die Satzungsautonomie der genossenschaftlich organisierten Molkereien. Die Vertragsfreiheit zwischen Abnehmer und Lieferanten sowie Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Liefer- und Preisabsicherungsmodellen stünden ebenfalls zur Disposition, heißt es.

 

Wenig förderlich für den Milchmarkt oder die Vermarktungsstellung der Milcherzeuger wären auch die mit der Umsetzung des Artikel 148 verbundene Bürokratie und Mehrkosten, meinen DBV und DRV. Sie rechnen damit, dass allein die juristischen Prüfaufträge auf der Stufe der rund 50.000 Milcherzeuger Kosten von schätzungsweise mindestens 50 Mio. € verursachen würden – ohne Berücksichtigung der Molkereiebene und Verwaltung, welche mit der Kontrolle und Überwachung der Vertragswerke betraut wäre.

Besser Obergrenzen für EZG anheben

Die beiden Branchenverbände raten daher dringend von der nationalen Umsetzung des Artikels 148 GMO ab. Besser geeignet als derartige staatliche Eingriffe wäre nach ihrer Darstellung die Anhebung der Bündelungsobergrenze für Erzeugergemeinschaften in Artikel 149 GMO über Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse.

Eine weitere Möglichkeit sehen DBV und DRV in der Umsetzung von Art. 210a GMO. Damit wären Ausnahmen vom Kartellrecht zur Erreichung höherer Nachhaltigkeitsziele möglich, was beispielsweise die verbindliche Durchsetzung von Preisaufschlägen in Mehrwertprogrammen erlauben würde. Eine stärkere kartellrechtliche Privilegierung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften biete zudem aus ökonomischer Sicht wirksame Potenziale zur Weiterentwicklung der Branche und zur Stärkung der Erzeugerposition, schreiben die beiden Verbände.

Ihre Meinung ist gefragt!

Wie sehen Sie Özdemirs Ansatz zur Stärkung der Milcherzeuger? Kann der Artikel 148 GMO dazu beitragen oder nicht?

Schreiben Sie Ihre Meinung gern an Marko.Stelzer@topagrar.com. Besonders interessante Zuschriften können von uns redaktionell verarbeitet werden.

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