DBV warnt: Großteil der Betriebe könnte von Tierwohlförderung ausgeschlossen werden
Laut dem Bauernverband sehen die geplanten Förderrichtlinien zum Tierwohlumbau viel zu niedrige Obergrenzen vor. Viele Betriebe könnten so außen vor bleiben.
Nicht akzeptabel sind für den Deutschen Bauernverband (DBV) die geplanten Obergrenzen im Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Angesichts der Herausforderungen für die Betriebe seien die vorgesehenen Begrenzungen der Fördersummen, der Fördersätze und der Tierzahlen völlig unzureichend, kritisierte der DBV im Vorfeld der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am Freitag in Berlin.
Der Bauernverband warnt davor, den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vollerwerbsbetrieben von vornherein aus der Tierwohlförderung auszuschließen. Dies sei der Fall, wenn die Förderung wie geplant auf maximal 200 Sauen und 6.000 verkaufte Mastschweine jährlich begrenzt werde. Unumgänglich sei stattdessen eine gesicherte und deutlich höhere Förderung von Tierwohlinvestitionen, die die Breite der tierhaltenden Betriebe einbeziehe.
Bewegung beim Baurecht
In die Diskussion um Änderungen des Baurechtes ist dem DBV zufolge mit der Einigung der Koalitionsfraktionen Bewegung gekommen. Beispielsweise werde endlich anerkannt, dass im Baugesetzbuch eine Tierwohlverbesserungsklausel mit entsprechendem Bestandsschutz notwendig sei. Allerdings lasse die vorgelegte Gesetzesanpassung die Sauenhaltung außen vor. Dies sei nicht nachvollziehbar, da diese Betriebe massiv unter Druck stünden, sich an die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzupassen.
Unverhältnismäßig ist laut Bauernverband, dass Landwirte ihre alten Ställe zurückbauen müssen, wenn sie einen tierwohlgerechten Ersatzbau errichten. Nicht zuletzt unter Eigentumsaspekten müsse eine Umnutzung des Altstalles ohne Tiere ermöglicht werden.
Tierwohlvorrang im Immissionsrecht nötig
Schließlich bekräftigt der DBV seine Forderung nach einem eindeutigen Tierwohlvorrang im Immissionsschutzrecht, ohne den die geplanten Erleichterungen im Baurecht ins Leere liefen. Unerlässlich sei eine Überarbeitung der TA Luft und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die von der AMK ins Auge gefassten gemeinsamen Vorgaben für die Auslegung und den Verwaltungsvollzug der bestehenden TA Luft hält der DBV für dringend erforderlich; diese könnten aber nur ein erster Schritt sein.
Unabhängig von der Definition „qualitätsgesicherter Haltungsverfahren“ in der TA Luft bedarf es laut Bauernverband einer Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten im Sinne des Tierwohls realisieren zu können. Der DBV schlägt hier beispielsweise eine „Tierwohl-Verbesserungsgenehmigung“ im Zuge einer geänderten Abwägung der Schutzgüter Luft und Tierwohl vor.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnt die Bundesländer vor Kleinstaaterei beim Tierwohlumbau. Verbandspräsident Franz-Josef Holzenkamp stellte im Vorfeld der Sonder-AMK klar: „Bei den notwendigen gesetzlichen Anpassungen brauchen wir bundeseinheitliche Regeln, insbesondere beim Immissionsschutzgesetz. Unterschiede zwischen den Bundesländern darf es hier nicht geben.“
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Nicht akzeptabel sind für den Deutschen Bauernverband (DBV) die geplanten Obergrenzen im Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Angesichts der Herausforderungen für die Betriebe seien die vorgesehenen Begrenzungen der Fördersummen, der Fördersätze und der Tierzahlen völlig unzureichend, kritisierte der DBV im Vorfeld der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am Freitag in Berlin.
Der Bauernverband warnt davor, den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vollerwerbsbetrieben von vornherein aus der Tierwohlförderung auszuschließen. Dies sei der Fall, wenn die Förderung wie geplant auf maximal 200 Sauen und 6.000 verkaufte Mastschweine jährlich begrenzt werde. Unumgänglich sei stattdessen eine gesicherte und deutlich höhere Förderung von Tierwohlinvestitionen, die die Breite der tierhaltenden Betriebe einbeziehe.
Bewegung beim Baurecht
In die Diskussion um Änderungen des Baurechtes ist dem DBV zufolge mit der Einigung der Koalitionsfraktionen Bewegung gekommen. Beispielsweise werde endlich anerkannt, dass im Baugesetzbuch eine Tierwohlverbesserungsklausel mit entsprechendem Bestandsschutz notwendig sei. Allerdings lasse die vorgelegte Gesetzesanpassung die Sauenhaltung außen vor. Dies sei nicht nachvollziehbar, da diese Betriebe massiv unter Druck stünden, sich an die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzupassen.
Unverhältnismäßig ist laut Bauernverband, dass Landwirte ihre alten Ställe zurückbauen müssen, wenn sie einen tierwohlgerechten Ersatzbau errichten. Nicht zuletzt unter Eigentumsaspekten müsse eine Umnutzung des Altstalles ohne Tiere ermöglicht werden.
Tierwohlvorrang im Immissionsrecht nötig
Schließlich bekräftigt der DBV seine Forderung nach einem eindeutigen Tierwohlvorrang im Immissionsschutzrecht, ohne den die geplanten Erleichterungen im Baurecht ins Leere liefen. Unerlässlich sei eine Überarbeitung der TA Luft und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die von der AMK ins Auge gefassten gemeinsamen Vorgaben für die Auslegung und den Verwaltungsvollzug der bestehenden TA Luft hält der DBV für dringend erforderlich; diese könnten aber nur ein erster Schritt sein.
Unabhängig von der Definition „qualitätsgesicherter Haltungsverfahren“ in der TA Luft bedarf es laut Bauernverband einer Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten im Sinne des Tierwohls realisieren zu können. Der DBV schlägt hier beispielsweise eine „Tierwohl-Verbesserungsgenehmigung“ im Zuge einer geänderten Abwägung der Schutzgüter Luft und Tierwohl vor.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) warnt die Bundesländer vor Kleinstaaterei beim Tierwohlumbau. Verbandspräsident Franz-Josef Holzenkamp stellte im Vorfeld der Sonder-AMK klar: „Bei den notwendigen gesetzlichen Anpassungen brauchen wir bundeseinheitliche Regeln, insbesondere beim Immissionsschutzgesetz. Unterschiede zwischen den Bundesländern darf es hier nicht geben.“