Das Bundeslandwirtschaftsministerium will den Artikel 148 Gemeinsame Marktordnung (GMO) einführen, um die Marktposition der Milcherzeuger zu verbessern. Dazu gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen in der Branche.
Jetzt hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt, dass im Jahr 2016 verbindlich vorgeschriebene Verträge gemäß Artikel 148 GMO in 13 Mitgliedstaaten angewandt wurden. Damit war 41% der europäischen Milchmenge abgedeckt. In Frankreich gebe es eine Regelung seit dem Jahr 2011, in Spanien seit 2012. Darüber hinaus finde Artikel 148 GMO Anwendung in Italien, Litauen, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Zypern, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Slowenien und Polen.
Keine Auswirkungen auf Milchpreise
Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass die Preisbildung auf dem EU-Milchmarkt unabhängig von der Anwendung des „148ers“ erfolge. Sie sei eng verknüpft mit der Preisbildung auf dem Weltmarkt und abhängig von Angebot und Nachfrage. Ob und inwieweit die Erzeugerpreise einzelner Milcherzeuger schwanken, hänge von deren individueller Risikoabsicherung sowie den Lieferbedingungen ab, heißt es in der Antwort.