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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Mähverbot, Tierwohl, Anträge

Diese Fristen sind im April für Landwirte wichtig

Aussaat, Agrarantrag, Antibiotika: Diese Fristen und Änderungen beschäftigen Landwirte im April 2024.

Lesezeit: 6 Minuten

Anfang April 2024 verursacht die in vielen Regionen weiterhin anhaltende Nässe eine nur zäh voranschreitende Aussaat von Sommerungen und Zuckerrüben. Mit den entscheidenden Beschlüssen des Bundesrates zur Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung 2024 kann im April jetzt aber das Antragsverfahren für die GAP-Agraranträge Fahrt aufnehmen. Auch in der Tierhaltung und in der Betriebsleitung stehen verschiedene Fristen an, die es im April zu beachten gilt.

Diese Änderungen und Fristen sind im März für die Landwirtschaft wichtig:

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Brachen: Mähen und Mulchen ab 1. April verboten

Am 1. April beginnt das Mulch- und Mähverbot auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Blüh- und Bejagungsschneisen sowie bei Uferrandstreifen und Buntbrachen der Agrarumweltmaßnahmen. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen verboten. Bearbeiten darf man diese Flächen erst wieder ab dem 16. August.

Das Mäh- und Mulchverbot gilt sowohl für Brachen, die für GLÖZ 8 genutzt werden, als auch für freiwillig angelegte Brachen im Rahmen der Öko-Regelung 1 (Eco Scheme).

Ebenfalls von dem Mäh- und Mulchverbot betroffen sind auf Brachen angelegte Blühflächen (Ökoregelung 1b).

Zudem endet am 1. April die Frist zur aktiven Begrünung von Stilllegungen (Brachflächen oder Blühstreifen/-flächen) im Rahmen der Öko-Regelungen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Antragsverfahren für die GAP-Agrarförderung 2024 läuft

In den Bundesländern ist das Antragsverfahren für den diesjährigen GAP-Agraranträge gestartet. Die Abgabefrist läuft bundesweit am 15. Mai aus. Neu sind 2024 u.a. die erneute Ausnahme bei der ursprünglichen Stilllegungsverpflichtung von 4 % der Ackerfläche, auf der nun auch Leguminosen und Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutz erlaubt sind. Bei den freiwilligen Öko-Regelungen gibt es 2024 höhere Prämien und einige Vereinfachungen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt im 1. Schritt

Seit dem Bundesratsbeschluss vom 22. März ist klar, dass die Agrardiesel Beihilfe rückwirkend zum 1.3.2024 im ersten Schritt sinkt. Danach beträgt die Steuerentlastung vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 nur noch 12,888 Ct/ Liter Gasöl. Gasöl, das bis zum 29. Februar 2024 zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verbraucht wurde, wird zum bisherigen Satz in Höhe von 21,480 Ct/Liter entlastet. Für das Wirtschaftsjahr 2025 beträgt die Steuerentlastung dann nur noch 0,06444 Ct/l Gasöl. Im Jahr 2026 wird das Agrardieselverfahren komplett eingestellt.

Weitere Informationen gibt es hier:

Fristende: Das gilt ab 1. April im Rinderstall

Am 1. April endet die Übergangsfrist zur novellierten Unfallverhütungsvorschrift Rinderhaltung. Nun sind Deckbullenbuchten verpflichtend und es gibt Vorgaben für das Fixieren von Rindern beim Besamen oder Behandeln.

Deckbullen dürfen nicht mehr frei in einer Milchviehherde mitlaufen. Der Bulle muss separiert sein, bevor die Tiere zusammengeführt werden oder ein Tierbetreuer die Bucht betritt. Zudem gibt es genau Vorgaben zur Gestaltung der Bullenbucht.

Zudem dürfen beim Behandeln, Untersuchen oder Besamen von Rindern keine weiteren Tiere frei in dem Bereich herumlaufen. Rinderhalter müssen nachweisen können, dass sie einzelne Tiere bzw. kleine Gruppen separieren und fixieren können.

Weitere Informationen gibt es hier:

Tierwohlställe für Schweine: Förderung laufender Mehrkosten startet

Ab dem 15. April 2024 können sich Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung anerkennen lassen. Wie die BLE mitteilt, haben die Mitgliedsbetriebe nach Bestätigung der Förderfähigkeit dann ab dem 04. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten in besonders artgerechten Haltungssystemen für Schweine zu stellen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Antibiotika-Kennzahlen fällig

2024 sind neue Regelungen für die Antibiotika Gabe und deren Meldung in der Antibiotika Datenbank (TAM) in Kraft getreten. Sie bringen Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit sich. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Kennzahlen für den Antibiotika-Einsatz bei Milchkühen veröffentlicht. Die Kennzahl 1 beträgt 2,024 die Kennzahl 2 liegt bei 4,026.

 Weitere Informationen gibt es hier:

Quartalsmeldung für bei der Initiative Tierwohl

Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bis zum 10. April die Bestandsbewegungen des vorangegangenen Quartals melden. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter melden abgesetzte bzw. verkaufte Tiere über den Bündler. Mastschweine werden durch den Schlachthof gemeldet.

Frist Steuererklärung 2022 ohne Steuerberater endet

Im Zuge der Coronakrise wurden die Fristen für die Steuererklärung 2022 verlängert. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater macht, für den endet die Frist für die Steuererklärung 2022 zum 2.4.2024. Bei Übernahme durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verlängert sich die Abgabefrist für 2022 bis zum 31.12.2024.

Die Steuerklärung für das Jahr 2023 müssen Landwirte und Forstwirte, die nicht steuerlich beraten sind, erst bis zum 28.02.2025 abgeben. Für Land- und Forstwirte, die steuerlich beraten sind, läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung aus dem Jahr 2023 am 31.10.2025 aus.

Weitere Informationen gibt es hier:

Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme steigt wieder

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig. Als Entlastungsmaßnahme für die Preissteigerungen in Folge des Krieges in der Ukraine hatte die Bundesregierung diesen seit Oktober 2022 auf den ermäßigten Satz von 7 % gesenkt.

Mobilitäts-Zuschüsse für Azubis

Angehende Azubis, die vor der Ausbildung in den Job schnuppern wollen, können ab April finanziell bei bis zu sechswöchigen Berufsorientierungspraktika bei den Fahrt- und Unterkunftskosten unterstützt werden. Der Förderantrag muss vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Wer eine "wohnortferne" Ausbildung beginnt, kann einen Mobilitätszuschlag erhalten, bei dem im ersten Jahr zweimal pro Monat die Fahrtkosten nach Hause bezahlt werden. Auch hier sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für die Bewilligung zuständig.

Elterngeld sinkt für hohe Einkommen

Ab dem 1. April 2024 soll die Einkommensgrenze für das Elterngeld für Paare von bislang 300.000 auf 200.000 € sinken, zum 1. April 2025 dann auf 175.000 €. Für diejenigen ­Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen, soll es weiterhin für 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld geben. Allerdings muss einer der Partnermonate nun in den ersten zwölf Lebensmonaten stattfinden. Und nur noch in diesem einen Monat soll der Elterngeldbezug parallel möglich sein. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.

Weitere Informationen gibt es hier:

Ihre Meinung ist gefragt

Welche Fristen beschäftigen Sie im April 2024? Und worauf bereiten Sie sich im Mai vor? Schreiben Sie es mir gern unter stefanie.awater-esper@topagrar.com.

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