In ganz Deutschland werden am Osterwochenende die traditionellen Osterfeuer entzündet. Auch viele Landwirte zünden ihre privaten Feuer. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Osterfeuer anmelden: Osterfeuer müssen vorher bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Für Brauchtumsfeuer sind in erster Linie die Ordnungsbehörden der Gemeinden zuständig. Die vorhandenen Regelungen können von Bundesland zu Bundesland und gar von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es bedarf damit in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeindeverwaltung. Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
Kontrollen möglich: In vielen Regionen führte das Ordnungsamt in den Vergangenheit während der Osterfeiertage Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln für Brauchtumsfeuer hält, dem drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro.
Nur am Osterwochenende: Osterfeuer dürfen zudem nur am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag angezündet werden. Außerhalb dieser drei Tage sind derartige Veranstaltungen verboten.
Haufen vorher Umschichten: Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt vor Ostern, die bereits angelegten Haufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit brütende Vögel sowie Igel, Hasen, Kaninchen und andere Kleintiere rechtzeitig fliehen können.
Keine Abfallbeseitigung: Zu beachten ist, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Abgebrannt werden darf naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein.
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In ganz Deutschland werden am Osterwochenende die traditionellen Osterfeuer entzündet. Auch viele Landwirte zünden ihre privaten Feuer. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Osterfeuer anmelden: Osterfeuer müssen vorher bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Für Brauchtumsfeuer sind in erster Linie die Ordnungsbehörden der Gemeinden zuständig. Die vorhandenen Regelungen können von Bundesland zu Bundesland und gar von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es bedarf damit in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeindeverwaltung. Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
Kontrollen möglich: In vielen Regionen führte das Ordnungsamt in den Vergangenheit während der Osterfeiertage Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln für Brauchtumsfeuer hält, dem drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro.
Nur am Osterwochenende: Osterfeuer dürfen zudem nur am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag angezündet werden. Außerhalb dieser drei Tage sind derartige Veranstaltungen verboten.
Haufen vorher Umschichten: Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt vor Ostern, die bereits angelegten Haufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit brütende Vögel sowie Igel, Hasen, Kaninchen und andere Kleintiere rechtzeitig fliehen können.
Keine Abfallbeseitigung: Zu beachten ist, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Abgebrannt werden darf naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein.